Wirkungsziel 23.2
Stärkung des Vertrauens der Beamtinnen und Beamten in die gesetzmäßige Anwendung der pensionsrechtl. Bestimmungen im Weg des Instanzenzugs
Von 5 höchstgerichtlichen Entscheidungen, wurden 4 Bescheide des BMF bestätigt.
Grafischer Maximalwert: 90
Quelle
BMF-interne Aufzeichnungen
Berechnungsmethode
Anteil der beeinspruchten Bescheide innerhalb eines Jahres, deren Rechtskonformität bestätigt wird
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Das BMF ist die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde in Pensionsangelegenheiten der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen.
Eine verlässliche und objektiver Überprüfung standhaltende Entscheidungspraxis durch das BMF als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde für die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand, insbesondere auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sichert das Vertrauen in die Pensionsbehörden.