Wirkungsziel 21.1 Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überwiegend erreicht Details zu Kennzahl: Durchsetzung [%]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Erfolgsquote der VKI-Verfahren [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überwiegend erreicht: Durchsetzung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 75 [%]
- Zielzustand: 62
- Oberer Schwellenwert: 80
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 60 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 80 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 88 [%]
- Zielzustand: 72
- Oberer Schwellenwert: 91
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 72 [%]
- Zielzustand: 72
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 70 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 65 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 53 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Verhandlungen von Verbraucherrecht sind zunehmend kontrovers, da die Wirtschaft grundsätzlich Verbraucherschutz mehr und mehr als Belastung erlebt, ohne die Chance auf Sicherstellung eines insgesamt qualitätsvollen Wettbewerbs durch hohe Verbraucherschutzstandards ausreichend wahrzunehmen. Dadurch bedarf es intensiver Überzeugungsarbeit, die nur teilweise gelingt.
Grafischer Maximalwert: 90
Quelle
Statistik Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Berechnungsmethode
Die im Rahmen europäischer/innerstaatlicher Normgebungsprozesse eingebrachten Vorschläge werden mit dem Ausmaß ihrer Berücksichtigung in beschlossenen Rechtsakten verglichen und prozentuell bewertet (0% für überwiegend nicht umgesetzte Vorschläge, 50% für in relevantem Ausmaß umgesetzte Vorschläge, 100% für überwiegend umgesetzte Vorschläge) (Die Kennzahl bezieht sich auf die auf Globalebene dargestellten Maßnahmen und deren Meilensteine).
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Erfolgsquote der VKI-Verfahren [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 87,0 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 91 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 95
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 95
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 90 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 92 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Erfolgsquote konnte übererreicht werden. Die Qualität der Verfahren ist weiterhin ausgezeichnet. Erläuternd wird ausgeführt, dass teilweise Verfahren mit dem Ziel der Klärung von Rechtsfragen geführt werden und somit auch ein verlorenes Verfahren die Rechtsklarheit herstellen kann, auch wenn es sich auf die Zielerreichung prozentuell negativ auswirkt.
Grafischer Maximalwert: 95
Quelle
Berichte des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) über Klagstätigkeit.
Berechnungsmethode
Verhältnis von abgeschlossenen zu gewonnenen Verfahren
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Die Verhandlungen von Verbraucherrecht sind zunehmend kontrovers, da die Wirtschaft grundsätzlich Verbraucherschutz mehr und mehr als Belastung erlebt, ohne die Chance auf Sicherstellung eines insgesamt qualitätsvollen Wettbewerbs durch hohe Verbraucherschutzstandards ausreichend wahrzunehmen. Dadurch bedarf es intensiver Überzeugungsarbeit, die nur teilweise gelingt. Die neue Kommission (ab Herbst 2014) ist mit ihrer Refit Initiative (Überprüfung des Rechtsbestands auf Aktualität) zunehmend zurückhaltend, was neue Rechtssetzungsinitiativen anlangt. Diese werden im Verbraucherschutz auf das Ziel der Förderung des digitalen Handels fokussiert. Die Zielerreichung ist überwiegend gelungen. Bei der Umsetzung der Richtlinien konnten einige Spielräume zu Gunsten der VerbraucherInnen genutzt werden. Auf europäischer Ebene gelang es zunächst, die Europäische Kommission von der Notwendigkeit der Regelung der Tatoofarben zu überzeugen. Die neue Kommission stellt dies aber nun wieder in Frage. Die Verhandlungen der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie verliefen unbefriedigend, das Ergebnis ist aber insgesamt aus Verbrauchersicht akzeptabel.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- überwiegend erreicht: 21.3 Maßnahme 3 – Verhandlung des Richtlinien- Vorschlags und des Verordnungs- Vorschlags über außergerichtliche Streitbeilegung und anschließende Umsetzung
- überwiegend erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – konsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Rechte der VerbraucherInnen in national. Recht (Nützen der nationalen Spielräume)
- zur Gänze erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten und Einbringen der konsumentenpolitischen Interessen bei nationaler Umsetzung.
- überwiegend erreicht: 21.4 Maßnahme 4 – KonsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie
- teilweise erreicht: 21.2 Maßnahme 2 – Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts (v.a. durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz)