Wirkungsziel 21.4 Weitere Verbesserung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens
zugeordnete Maßnahmen zugeordnete VorhabenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: nicht erreicht: Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 38 [%]
- Zielzustand: 50
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 40
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 31 [%]
- Zielzustand: 40
- Oberer Schwellenwert: 40
- Unterer Schwellenwert: 20
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 42,0 [%]
- Zielzustand: 42
- Oberer Schwellenwert: 50
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 35,5 [%]
- Zielzustand: 33
- Oberer Schwellenwert: 45
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 46,9 [%]
- Zielzustand: 38
- Oberer Schwellenwert: 50
- Unterer Schwellenwert: 36
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 37,2 [%]
- Zielzustand: 38
- Oberer Schwellenwert: 40
- Unterer Schwellenwert: 34
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 38,0 [%]
- Zielzustand: 38
- Oberer Schwellenwert: 40
- Unterer Schwellenwert: 34
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 33,0 [%]
- Zielzustand: 38
- Oberer Schwellenwert: 40
- Unterer Schwellenwert: 32
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Zahl der Einigungen hängt von vielen Faktoren ab, u.a. von der wirtschaftl. Entwicklung. Insgesamt gestaltet sich die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angesichts der konjunkturellen u arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen weiterhin sehr schwierig. Eine Einigungsquote im Ausmaß von ca. 1/3 der Schlichtungsfälle ist unter Berücksichtigung dieser Umstände realistisch.
Grafischer Maximalwert: 50
Quelle
Statistik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Berechnungsmethode
Verhältnis von Einigungen im Schlichtungsverfahren zu Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Die Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zum Recht. Behinderte Menschen können damit Diskriminierungen bekämpfen, ohne unmittelbar ein Gerichtsverfahren anstreben zu müssen. Die Bereitschaft zur Einigung und damit zur Verhinderung eines Gerichtsverfahrens hängt insbesondere vom Schlichtungsgegner (Person od. Stelle, der eine Diskriminierung vorgeworfen wird) ab. Das Sozialministerium bzw. das Sozialministeriumservice kann im Schlichtungsverfahren diesbezügl. keinen Einfluss nehmen. Die Zahl der Einigungen hängt von vielen Faktoren ab, u.a. von der wirtschaftl. Entwicklung. Insgesamt gestaltet sich die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angesichts der konjunkturellen und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen weiterhin sehr schwierig.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- teilweise erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2012-2020 (Gleichstellungsziel)
- überplanmäßig erreicht: 21.4 Maßnahme 4 – NEBA Maßnahme (Gleichstellungsziel)
- zur Gänze erreicht: 21.3 Maßnahme 3 – Begleitende Evaluierung der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz (BGBl. I Nr. 111/2010). (Gleichstellungsziel)
- teilweise erreicht: 21.2 Maßnahme 2 – Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.