Wirkungszielkennzahl 1:
zur Gänze erreicht:
Einhaltung des Bundesfinanzrahmens in der UG 23
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 100
[%]
Zielzustand: 100
Oberer Schwellenwert: 100
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 100
[%]
Zielzustand: 100
Oberer Schwellenwert: 100
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2016
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 100
[%]
Zielzustand: 100
Oberer Schwellenwert: 100
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2017
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 100
[Meilenstein]
Zielzustand: 100
Oberer Schwellenwert: 100
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 98
[Meilenstein]
Zielzustand: 100
Oberer Schwellenwert: 100
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 98
[%]
Zielzustand: 100
Oberer Schwellenwert: 100
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2020
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 100
[%]
Zielzustand: 100
Oberer Schwellenwert: 100
Unterer Schwellenwert: 0
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der Vollzug konnte im Rahmen der Planwerte sichergestellt werden.
Grafischer Maximalwert: 133,34
Quelle
Bundesrechnungsabschluss
Berechnungsmethode
Vergleich zwischen den jeweiligen Werten laut BFG/BFRG und dem entsprechenden Wert laut Bundesrechnungsabschluss.
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Obwohl das BMF keine materiell rechtliche Zuständigkeit für das Beamtenpensionsrecht hat, können durch zielgerichtete Empfehlungen auf Basis der absehbaren Entwicklung, die sich aus dem Budgetvollzug ergibt, Impulse zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ausgehen. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems geleistet.
Beobachtung der Entwicklung der Mittelverwendungen für Beamtenpensionen und Pflegegelder im Vergleich zum BFG. Bei signifikanter Abweichung Übermittlung von Maßnahmenvorschlägen mit besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern an das jeweils zuständige Ressort (BKA, BMASK). Aus den Indikatoren geht hervor, dass dieses Ziel 2014 zur Gänze erreicht wurde.