Wirkungszielkennzahl 1:
überwiegend erreicht:
VRV ist erlassen
[Meilenstein]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 0,75
[Meilenstein]
Zielzustand: 1
Oberer Schwellenwert: 1,69
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 1,00
[Meilenstein]
Zielzustand: 1
Oberer Schwellenwert: 2
Unterer Schwellenwert: 0
Mittelfristiger Zielzustand
Jahr: 2017, Zielzustand: 1
Erläuterung der Entwicklung
Die Arbeiten an der VRVneu wurden im Jahr 2014 in enger Zusammenarbeit von BMF, RH, Ländern, Gemeinde- und Städtebund fortgeführt.
Grafischer Maximalwert: 1,34
Quelle
BGBl.
Berechnungsmethode
Veröffentlichung im BGBl.
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Der Rechnungshof hat in verschiedenen Berichten ausgeführt, dass die in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997) enthaltenen Vorschriften den Anforderungen an ein modernes Rechnungswesen nicht mehr genügen. Im Regierungsprogramm setzte sich die Bundesregierung eine Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften zum Ziel. Dazu soll eine neue Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung (VRV) erlassen und eine begleitende Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG abgeschlossen werden.
.
Zur Harmonisierung der Rechnungslegung wurde vom BMF im Frühjahr 2014 ein Erstentwurf eines Regelungspaketes an die Finanzausgleichspartner versandt. Auf dieser Basis wurde von den Ländern ein Gegenvorschlag erarbeitet. In enger Zusammenarbeit von BMF, RH, Ländern, Gemeinde- und Städtebund wurden diese Vorschläge diskutiert und in Richtung eines gemeinsamen Entwurfes nach dem Vorbild der Bundes-Haushaltsrechtsreform weiterentwickelt.