Kennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Rasche Erledigung der Unterstützungsansuchen im Rahmen der Familienhospizkarenz [Tage]
Wirkungszielkennzahl 2: überwiegend erreicht Details zu Kennzahl: Halten der Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Beratungen) [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Halten der Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klient/innen) [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: nicht erreicht: Rasche Erledigung der Unterstützungsansuchen im Rahmen der Familienhospizkarenz [Tage]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 12,1 [Tage]
- Zielzustand: 10
- Oberer Schwellenwert: 4
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2014
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend" zu "Bundesministerium für Familien und Jugend"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 23,60 [Tage]
- Zielzustand: 10
- Oberer Schwellenwert: 4
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 24,00 [Tage]
- Zielzustand: 10
- Oberer Schwellenwert: 4
- Unterer Schwellenwert: 40
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2016, Zielzustand: 10
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Einführung des Pflegekarenzgeldes per 1.1.2014 muss mit der Entscheidungen über eine allfällige Zuwendung auf die Entscheidung des Sozialministeriumservice (SMS) gewartet werden. Deshalb werden ergänzende Unterlagen erst ab diesem Zeitpunkt angefordert, um Antragsteller nicht unnötig zu belasten. Gleichzeitig sinkt der Zeitdruck für Hospizkarenznehmer/innen, wenn bereits eine Basisleistung vom SMS gewährt wurde, sodass die Nachreichung von erforderlichen Einkommensbelegen von Haushaltsangehörigen idR einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als vor der Einführung des Pflegekarenzgeldes. Einige Tage Verzögerung (im Schnitt eine Woche) sind bereits durch die SAP-Abwicklung zur Kreditorenerrichtung seit 2013 zu verzeichnen. Die bisherige Größenordnung des Wirkungszieles wird deshalb auch in künftigen Jahren kaum erreicht werden können und wäre daher an die neuen Gegebnheiten anzupassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um Kalendertage handelt und somit eine Erledigungsdauer inklusive Bearbeitungszeit im SMS, Postlauf für Anforderung und Vorlage von Ergänzungen darin enthalten ist. Nach Vollständigkeit der erforderlichen Informationen erfolgt die Entscheidung idR innerhalb von 1-2 Werktagen !
Grafischer Maximalwert: 4
Quelle
Statistik des BMFJ
Berechnungsmethode
Erledigungsdauer der Unterstützungsansuchen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überwiegend erreicht: Halten der Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Beratungen) [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 479400 [Anzahl]
- Zielzustand: 479000
- Oberer Schwellenwert: 550000
- Unterer Schwellenwert: 350000
-
Jahr: 2014
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend" zu "Bundesministerium für Familien und Jugend"
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 474100 [Anzahl]
- Zielzustand: 479000
- Oberer Schwellenwert: 500000
- Unterer Schwellenwert: 450000
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 465505 [Anzahl]
- Zielzustand: 479000
- Oberer Schwellenwert: 522000
- Unterer Schwellenwert: 427500
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 473784 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 525000
- Unterer Schwellenwert: 430000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 473658 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 525000
- Unterer Schwellenwert: 430000
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Familien und Jugend" zu "Bundeskanzleramt"
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 456482 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 522000
- Unterer Schwellenwert: 427500
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 462955 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 525000
- Unterer Schwellenwert: 430000
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 437477 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 525000
- Unterer Schwellenwert: 430000
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Ziel fast erreicht. Die Anzahl der Beratungen die in den Familienberatungsstellen geleistet wurden ist sowohl geringfügig gegenüber dem Wert 2013 als auch gegenüber dem für das Jahr 2014 definierten Zielwert (Ausgangsbasis Ist-Wert 2012) zurückgegangen.
Grafischer Maximalwert: 500000
Quelle
BMFJ jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen
Berechnungsmethode
Anzahl der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht: Halten der Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klient/innen) [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 233400 [Anzahl]
- Zielzustand: 226500
- Oberer Schwellenwert: 250000
- Unterer Schwellenwert: 200000
-
Jahr: 2014
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend" zu "Bundesministerium für Familien und Jugend"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 231400 [Anzahl]
- Zielzustand: 230000
- Oberer Schwellenwert: 250000
- Unterer Schwellenwert: 200000
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 226260 [Anzahl]
- Zielzustand: 230000
- Oberer Schwellenwert: 253000
- Unterer Schwellenwert: 207000
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 229554 [Anzahl]
- Zielzustand: 230000
- Oberer Schwellenwert: 250000
- Unterer Schwellenwert: 210000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 230139 [Anzahl]
- Zielzustand: 230000
- Oberer Schwellenwert: 253000
- Unterer Schwellenwert: 207000
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2018, Zielzustand: 230000
Erläuterung der Entwicklung
Ziel konnte erreicht werden. Die Anzahl der Menschen, die professionelle Beratung in einer Familienberatungsstelle in Anspruch genommen haben, ist gegenüber dem Jahr 2013 zwar geringfügig gesunken, konnte aber über dem für das Jahr 2014 definierten Zielwert (Ausgangsbasis Ist-Wert 2012) gehalten werden.
Grafischer Maximalwert: 250000
Quelle
BMFJ jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen
Berechnungsmethode
Anzahl Klient/innen und der Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Das veränderte Geschlechterverständnis, die Überalterung der Gesellschaft, die Vielfalt der Lebens- und Familienformen unterschiedlicher Zugang zu Bildung und ähnliche Entwicklungen bringen neue Fragestellungen für unsere Gesellschaft mit sich. Mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Belastung und Druck am Arbeitsplatz, komplexe und häufig konfliktanfällige zwischenmenschliche Beziehungen, Probleme in der Kindererziehung und finanzielle Sorgen – Herausforderungen des täglichen Lebens können von vielen Menschen nicht ohne professionelle Unterstützung bewältigt werden. Die Dotierung der Personalkostenförderung in der Familienberatung ist seit 2007 nominell unverändert geblieben. Kollektivvertraglich vorgesehene Lohnerhöhungen können damit nicht mehr abgedeckt werden, weshalb tendenziell mit einer Reduktion des Beratungsstundenangebotes und dem zufolge auch mit einem Rückgang der Beratungszahlen zu rechnen ist. Dennoch wurde als ambitioniertes Ziel jeweils das Erreichen des Niveaus des vorvergangenen Jahres für die Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen angesetzt („Halten der“ oder „Stabile“ Inanspruchnahme). Die einkommensabhängige Unterstützung in der Familienhospizkarenz ermöglicht auch finanziell schwächeren Personen die Inanspruchnahme, im Familienhärteausgleich werden Familien in einer finanziellen Notsituation unterstützt, wenn das soziale Netz für die Bewältigung des Problems nicht ausreicht. Die Kompetenz von Familien in ihrer Zuständigkeit für den Erhalt von Humanvermögen wird durch professionelle Beratung gestärkt. Können Familien ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, sind – ohne Gegensteuerung durch Unterstützungsmaßnahmen der Gesellschaft - im Bereich Finanzen, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit u.a. Kosten von rd. € 2 Mio. pro Kind im Lebensverlauf zu erwarten. Von einer Trennung oder Scheidung betroffene Eltern und Kinder sollen bei der Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit Scheidung, Trennung, Obsorge- und Besuchsrechtsfragen unterstützt werden, um negative Trennungsfolgen zu vermeiden.