Wirkungszielkennzahl 1:
zur Gänze erreicht:
VerbraucherInnengesundheit
[Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2013
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 4,3
[Anzahl]
Zielzustand: 3,8
Oberer Schwellenwert: 0
Unterer Schwellenwert: 4
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 8,2
[Anzahl]
Zielzustand: 3,6
Oberer Schwellenwert: 2
Unterer Schwellenwert: 151
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 4,3
[Anzahl]
Zielzustand: 3,6
Oberer Schwellenwert: 2
Unterer Schwellenwert: 151
Mittelfristiger Zielzustand
Jahr: 2016, Zielzustand: 5
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahre 2014 wurden 96 lebensmittelbedingte Ausbrüche erkannt. Im Zusammenhang mit diesen Ausbrüchen standen 790 Erkrankte. Auf drei Noroviren Ausbrüche entfallen 308 Erkrankte, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Ausbreitung der Infektion vorallem durch infizierte Personen erfolgt und nicht primär durch ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Weitere 151 Erkrankte konnten einem Salmonella Ausbruch zugeordnet werden dessen Ursache nicht im Wirkungsbereich der heimischen Behörden lag und somit die Identifizierung und Maßnahmensetzung nur durch eine andere Europäische Behörde gesetzt werden konnte.
Verhältnis Anzahl Erkrankter zu Anzahl lebensmittelbedingter Ausbrüche (lebensmittelbedingter Ausbruch bedeutet, dass mindestens zwei Erkrankungsfälle auf eine Ursache zurückgeführt werden können)
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Das Umfeld des Bereiches Verbrauchergesundheit im Gesundheitswesen ist im Wesentlichen von äußeren Einflüssen bestimmt. Die gesetzlichen Vorgaben basieren überwiegend auf Normen des EU-Rechtes. Zukünftig hat man sich noch stärker als heute in den europäischen Diskussionsprozess einzubringen, um die Interessen Österreichs zu wahren. Die Zunahme der internationalen Handelsströme im Bereich der Lebensmittelwirtschaft bedingt eine Weiterentwicklung des Systems der Lebensmittelkontrolle in Österreich. Die Koordination zwischen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Bundesländern und der Europäischen Ebene bekommt eine immer größere Bedeutung. Trotz steigender Kosten konnte auf der Grundlage der für die AGES vorgesehenen Basiszuwendung die Leistungen an die Erfordernisse angepasst werden
Die Sicherheit von Lebensmitteln ist nicht ausschließlich durch die hygienische Produktion zu gewährleisten, sondern bedarf auch des sorgfältigen Umgangs von Konsumentinnen und Konsumenten mit den Produkten. Die Hebung der Awareness der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Gefahrenquellen ist daher für die Zielerreichung unabdingbar. Für eine erfolgreiche Zielerreichung sind neben den bereits genannten Faktoren die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits-, Lebensmittel- und Veterinärbehörden sowie der AGES im Rahmen der Bundeskommission für Zoonosen sowie der Ausbau der Datenbanken (Elektronisches Meldesystem und Veterinärinformationssysem) von Bedeutung.
Bei der Bewertung der Zielerreichung ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitung von viralen Lebensmittelinfektionen häufig über einzelne infizierte Personen, die mit Lebensmittel hantieren erfolgt und nicht primär durch ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Andererseits kann sich auf die Ausbruchsabklärung in Österreich negativ auswirken, dass die Ursache für ein Ausbruchsgeschehen nicht im Wirkungsbereich der heimischen Behörden liegt und somit die Identifizierung und Maßnahmensetzung nur in Zusammenarbeit mit anderen Europäischen Behörden gesetzt werden können, was wiederum zu einer Verlängerung der Reaktionszeiten führt.