Wirkungsziel 11.2 Geordneter, rechtsstaatlicher Vollzug und qualitativ hochwertiges Management in den Bereichen Asyl, der legalen Migration und Integration
zugeordnete Maßnahmen zugeordnete VorhabenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: Istzustand nicht vorhanden Details zu Kennzahl: Bestätigungsquote bei Asylverfahren [%]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an Gesamtzuwanderung [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: Istzustand nicht vorhanden: Bestätigungsquote bei Asylverfahren [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 88,00 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 85
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 85
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 85
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2017, Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Das Ergebnis der Kennzahl wird aus dem Bericht des Bundesverwaltungsgerichts entnommen. Dieser liegt noch nicht vor.
Grafischer Maximalwert: 98
Quelle
Bundesverwaltungsgericht; bis 31.12.2013 Asylgerichtshof
Berechnungsmethode
Anteil an Bescheidbestätigungen (bei inhaltlichen Verfahren) an der Zahl der Entscheidungen (inhaltliche Verfahren) des Bundesverwaltungsgerichts
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an Gesamtzuwanderung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 4,80 [%]
- Zielzustand: 2,9
- Oberer Schwellenwert: 50
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 4,5 [%]
- Zielzustand: 4
- Oberer Schwellenwert: 6
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 4,6 [%]
- Zielzustand: 4
- Oberer Schwellenwert: 6
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 4,8 [%]
- Zielzustand: 4
- Oberer Schwellenwert: 6
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 5,7 [%]
- Zielzustand: 4
- Oberer Schwellenwert: 6
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 8,1 [%]
- Zielzustand: 4
- Oberer Schwellenwert: 15
- Unterer Schwellenwert: 3
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 8,4 [%]
- Zielzustand: 4
- Oberer Schwellenwert: 15
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 7,9 [%]
- Zielzustand: 5
- Oberer Schwellenwert: 15
- Unterer Schwellenwert: 2
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die gesetzlichen Grundlagen der Rot-Weiß-Rot - Karte traten im Juli 2011 in Kraft womit die Zuwanderung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen neu geregelt wurde. Der Zielwert 2014 konnte überplanmäßig erreicht werden und somit der Anteil der kriteriengesteuerten Zuwanderung an der Gesamtzuwanderung nach Österreich im Vergleich zum Vorjahr auf dem erreichten Niveau gehalten werden.
Grafischer Maximalwert: 5
Quelle
Integriertes Zentralregister
Berechnungsmethode
Anteil der vergebenen „Rot-Weiß-Rot – Karten“ gemäß § 41 Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz (NAG - in der Fassung des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011; bis 1.7.2011: Niederlassungsbewilligung Schlüsselkraft) und „Blauen Karten EU“ gemäß § 42 NAG an allen erteilten Erstaufenthaltstiteln für Drittstaatszugehörige
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Migration ist eine der zentralen Herausforderungen des BMI. Migration zeigt sich dabei als vielfältiges und vielschichtiges Phänomen, das in so unterschiedlichen Formen wie legale Migration, illegale Migration und internationaler Schutz (Asyl, subsidiärer Schutz) auftritt. Europa und damit auch Österreich ist aufgrund der dramatischen Situation in Syrien, im Irak und anderer internationaler Krisenherde mit einem steigenden Migrationsdruck und damit einhergehend, mit einem großen Anstieg der Zahl der Asylanträge konfrontiert. Vor allem die enorm steigenden Migrationsbewegungen vom afrikanischen Kontinent über das Mittelmeer, erneute Flüchtlingstragödien und damit einhergehende Schleppermachenschaften stellen zentrale Herausforderungen für Europa und Österreich dar. Dieser zunehmende Migrationsdruck mit Auswirkungen auf Österreich ist kein temporäres Phänomen. Die Dramatik zeigt sich deutlich bei den Zahlen der Asylanträge. Wurden im Jahr 2013 noch 17.503 Asylanträge gestellt, so waren es 2014 bereits 28.027. Während im ersten Halbjahr die Antragszahlen im Durchschnitt der Vorjahre lagen, so verzeichnete die Asylstatistik im zweiten Halbjahr einen enormen Anstieg ausgehend von Juni mit 1.767, über Oktober mit 3.157 und schließlich Dezember mit 4.171 Anträgen. Die Prognosen für das laufende Jahr 2015 lassen eine weitere Zuspitzung der ohnehin sehr schwierigen Situation erkennen, das BM.I geht laut jüngsten Schätzungen von ca. 70.000 Asylanträgen aus. Mit dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz (FNG) wurden 2012 die rechtlichen Grundlagen für das BFA mit neun Regionaldirektionen und drei Erstaufnahmestellen geschaffen, das am 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufgenommen hat. Die wesentlichen Aufgaben des neuen Bundesamtes sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren – mit Ausnahme der Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten – sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Gleichzeitig erfolgte der Aufbau einer neuen Asyl- und Fremdenapplikation. Angesichts der dramatischen Entwicklung bei den Flüchtlingszahlen war das erste Jahr für das neu gegründete BFA von außerordentlichen Herausforderungen geprägt. Das Bundesministerium für Inneres trägt in den Bereichen Asyl, Migration und Fremdenwesens eine tragende gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Den Schutz von Menschen vor Verfolgung zu gewähren, ist ein Gebot der Menschlichkeit und entspricht der langjährigen Tradition Österreichs. Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung die Hintertür für Schlepper und Kriminelle zu schließen und den Asylmissbrauch zurückzudrängen. Asyl ist ein Recht und eine wichtige völkerrechtliche Verpflichtung. Migration hingegen ist der freiwillige und kontrollierte Zuzug von Fremden nach Österreich. Sie hat sich an den Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft zu orientieren und ist zum Vorteil Österreichs zu gestalten. Mit Blick auf die Indikatoren des Wirkungsziels ergibt sich im Detail folgendes Resümee: 1. Die Kennzahl zur Bestätigungsquote der inhaltlichen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht vorgelegt, daher kann eine abschließende Beurteilung des Erfolgs nicht vorgenommen werden. Außer Frage steht, dass die höchst angespannte Flüchtlingssituation das mit 01. Jänner 2014 neu geschaffene BFA vor enorme Herausforderungen gestellt hat. Insgesamt wurden 2014 im BFA 64.477 Entscheidungen getroffen, davon 27.178 im Asylbereich und 37.299 im Bereich des Fremdenrechts. 2. Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse effektiv gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Mit Einführung des kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems der „Rot-Weiß-Rot – Karte“ wurde der Anteil der qualifizierten Zuwanderung gegenüber 2011 deutlich erhöht und konnte 2014 auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. 3. Die Agenden der Integration wurden mit Inkraftreten der Novelle des Bundesministeriengesetzes am 01.März 2014 an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres abgegeben.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- überplanmäßig erreicht: 11.2 Maßnahme 2 – Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen
- zur Gänze erreicht: 11.1 Maßnahme 1 – Vollzug Asylwesen weiter optimieren
- nicht erreicht: 11.4 Maßnahme 4 – Fremdenrechtliche Maßnahmen zielgerichtet gestalten
- überplanmäßig erreicht: 11.3 Maßnahme 3 – Bedarfsorientierung bei Migration weiter erhöhen