Wirkungsziel 11.3 Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Minderjährige und SeniorInnen
zugeordnete Maßnahmen zugeordnete VorhabenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Wirksamkeit Betretungsverbot [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Wirksamkeit Betretungsverbot [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 6,5 [%]
- Zielzustand: 10
- Oberer Schwellenwert: 9
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7,2 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 5
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 7,7 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 5
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 4,6 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 3
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 6,3 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 3
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 6,9 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 5
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 6,50 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 4,6
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2027, Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Das Betretungsverbot als Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis hat 2014 eine hohe Wirksamkeit entfaltet. Bei nur etwas über sieben Prozent der Kontrollen wurde der Gefährder wieder angetroffen. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet.
Grafischer Maximalwert: 5
Quelle
Auswertungen Elektronische Dienstdokumentation (EDD), Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD), BM.I
Berechnungsmethode
Anzahl der Kontrollen, bei denen die durch Betretungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) Weggewiesenen in der Wohnung angetroffen werden im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtkontrollen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gewalt stellen ein umfassendes Problem dar, das die ganze Gesellschaft betrifft und nicht nur eine Aufgabe der Exekutive sein darf. Da eine übergreifende Zusammenarbeit aller Akteure unerlässlich ist, müssen daher die Ziele und Strategien, die Prozesse und die Strukturen sowie die Fähigkeiten und die Mittel der betreffenden Akteure unter Einbeziehung der Bürger systematisch aufeinander abgestimmt, miteinander verbunden und aktiv gestaltet werden. Neben dieser notwendigen Koordinierung verfolgt das BMI im Rahmen seiner Tätigkeitsfelder erfolgreich seine Maßnahmen. Sowohl bei der vorsätzlichen Tötung und Körperverletzung als auch bei den Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sind die Anzeigenzahlen deutlich rückgängig: So beträgt der Rückgang von 2013 auf 2014 bei vorsätzlicher Tötung, Körperverletzung und Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 5,1 Prozent auf 40.184 Anzeigen (42.344 Anzeigen im Jahr 2013). Die Aufklärungsquoten sind konstant hoch: Im Jahr 2014 erreichte sie mit 82,8 Prozent einen Höchstwert des letzten Jahrzehnts. Zu über 61 Prozent gibt es eine Beziehung zwischen Täter und Opfer. Die Bekämpfung von Gewalt stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, bei der das BM.I eine herausragende Rolle einnimmt. Die Wirksamkeit des Betretungsverbots als zentrales Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis konnte auf hohem Niveau gehalten, das Ziel erreicht werden. Der Weg des Innenressorts bei der Zurückdrängung von Gewalt gegen Frauen, Minderjährige sowie Seniorinnen und Senioren auf Prävention zu setzen, konnte weiter erfolgreich beschritten werden. 2014 wurden über 3.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Präventionsveranstaltungen im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ erreicht, über 9.200 im Bereich „Gewalt gegen Ältere Menschen“, dazu über 30.500 Kinder/Minderjährige. Zusätzlich wurden seitens des BMI erfolgreiche Projekte und Maßnahmen zur Zurückdrängung von Gewalt gestartet bzw. durchgeführt, wie z.B. „Bündnis gegen Gewalt“, „Komplexe Opferarbeit“ oder „Kunst gegen Gewalt“. Aufklärung zu diesem sensiblen und oft tabuisierten Thema findet somit sehr umfangreich statt. Gewaltsituationen sollen so von vornherein verhindert und Lösungen angeboten werden. Das Erfordernis von repressiven Maßnahmen soll damit mittelfristig gesenkt werden.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- überplanmäßig erreicht: 11.4 Maßnahme 4 – Schutz der Risikogruppen (Minderjährige, SeniorInnen) vor Gewalt (Gleichstellungsziel)
- überplanmäßig erreicht: 11.3 Maßnahme 3 – Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus »Gewalt gegen Frauen« umgesetzt (Gleichstellungsziel)