Die Anzahl der Beschwerdefälle ist nach wie vor sehr hoch und gegenüber 2013 sogar in Summe um 2,1 % gestiegen. Dies spiegelt sich auch in der hohen Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontaktaufnahmen wieder.
Grafischer Maximalwert: 9110
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Anzahl der Kontakte, die durch den 5 Tage in der Woche den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden Auskunftsdienst betreut werden.
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Die VA kontrolliert seit 38 Jahren im Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung in Österreich. Jede hoheitliche Verwaltungstätigkeit, die dem Bund zuzurechnen ist, sowie dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten unterliegen somit der Missstandskontrolle der VA. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wegen eines behaupteten Missstands in der Verwaltung an die VA wenden, sofern alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Die VA ist verpflichtet, jeder zulässigen Beschwerde nachzugehen und den Betroffenen das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Die VA kann bei vermuteten Missständen von sich aus tätig werden und ein amtswegiges Prüfverfahren einleiten.
Der Erfolg der VA lässt sich unter anderem daran messen, wie hoch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Die 2014 erreichten Zahlen belegen eindrucksvoll, dass sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger an die VA wenden, wenn sie sich von der Verwaltung nicht fair behandelt fühlen. Eine maßgebliche Rolle spielt dabei, dass die VA sehr einfach und formlos kontaktiert werden kann. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Der Auskunftsdienst ist für alle Hilfesuchenden unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar. Die Bilanz 2014 zeigt auf, dass das gesetzte Ziel zur Gänze erreicht werden konnte.