Wirkungsziel 3.1 Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Verfahrensdauer [Tage]
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Relation der eingegangenen zu den erledigten Fällen [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 3: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der Berichtigungen [%]
Wirkungszielkennzahl 4: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Elektronische Abwicklung [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Verfahrensdauer [Tage]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 208 [Tage]
- Zielzustand: 245
- Oberer Schwellenwert: 210
- Unterer Schwellenwert: 230
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 205 [Tage]
- Zielzustand: 210
- Oberer Schwellenwert: 200
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 153 [Tage]
- Zielzustand: 210
- Oberer Schwellenwert: 140
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 143 [Tage]
- Zielzustand: 200
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 140 [Tage]
- Zielzustand: 200
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 200
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 112 [Tage]
- Zielzustand: 150
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 123 [Tage]
- Zielzustand: 150
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 115 [Tage]
- Zielzustand: 140
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 220
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im internationalen Vergleich ist die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof bemerkenswert kurz und konnte gegenüber der erwarteten Entwicklung noch weiter reduziert werden.
Grafischer Maximalwert: 200
Quelle
VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik
Berechnungsmethode
Erledigungsdauer aller Verfahren ab dem Tag des Einlangens der Beschwerde bis zum Tag der Abfertigung des Erkenntnisses/der Entscheidung
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht: Relation der eingegangenen zu den erledigten Fällen [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 107,00 [Anzahl]
- Zielzustand: 1
- Oberer Schwellenwert: 0,5
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 106,00 [Anzahl]
- Zielzustand: 1
- Oberer Schwellenwert: 0,8
- Unterer Schwellenwert: 1,2
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 100,00 [Anzahl]
- Zielzustand: 1
- Oberer Schwellenwert: 0,8
- Unterer Schwellenwert: 1,2
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2016, Zielzustand: 1
Erläuterung der Entwicklung
Durch Steigerung der Effizienz und Effektivität konnten auch 2014 mehr Fälle erledigt werden als eingegangen sind. Die Einführung der elektronischen Aktenführung mit 8. April 2013 hat ablauftechnische Vereinfachungen mit sich gebracht – wie etwa die Möglichkeit der Übernahme von Metadaten aus Eingaben mittels Elektronischem Rechtsverkehr, die automatisierte Einspielung erfasster Daten bei der Erstellung von Schriftstücken und eine bessere Daten‐ und Dokumentenübersicht, was – in Verbindung mit vielfältigen Suchmöglichkeiten – auch eine wesentliche Verbesserung für allfällige Recherchen mit sich bringt. Zudem erspart der elektronische Akt den physischen Aktentransport.
Grafischer Maximalwert: 0,7
Quelle
VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr eingegangenen Fälle durch die Anzahl der erledigten Fälle
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: überplanmäßig erreicht: Anteil der Berichtigungen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,55
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,4 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,55
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Durch die hohe Qualität der Entscheidungen konnte der Zielwert für 2014 unterschritten werden.
Grafischer Maximalwert: 0,3
Quelle
VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr berichtigten Erkenntnisse/Entscheidungen durch die Anzahl der erledigten Erkenntnisse/Entscheidungen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 4
Wirkungszielkennzahl 4: zur Gänze erreicht: Elektronische Abwicklung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 91 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 79
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 95
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2016, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Dieses Ziel konnte durch die Implementierung zahlreicher Schnittstellen erreicht werden. Besonders bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowie die direkte Anbindung an das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die Einführung der elektronischen Aktenführung hat ablauftechnische Vereinfachungen mit sich gebracht – wie etwa die Möglichkeit der Übernahme von Metadaten aus Eingaben mittels Elektronischem Rechtsverkehr.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
VfGH/Auswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der Beschwerden, die im Kalenderjahr elektronisch eingebracht werden durch die Gesamtanzahl der eingelangten Beschwerden
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Mit 1. Jänner 2014 – dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 – wurde eines der wichtigsten Reformvorhaben in der Geschichte der österreichischen Bundesverfassung Wirklichkeit: Nach mehr als fünfundzwanzig Jahre dauernden Bemühungen wurde die Schaffung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit realisiert und damit ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich gesetzt. Eine der Neuerungen dieser Reform besteht darin, dass in Asylsachen wieder eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes besteht, wie das bis zur Errichtung des Asylgerichtshofes mit 1. Juli 2008 mit der Novelle zum B-VG BGBl. I 2/2008 der Fall war. Nach einem Jahr der Beobachtung der umgesetzten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit lässt sich bereits klar erkennen, dass der Arbeitsanfall im Verfassungsgerichtshof in Asylsachen nicht wieder auf das Niveau des Jahres 2007 (vor der Novelle) sinken, sondern – im Gegenteil – die Anzahl der im Jahr 2007 angefallenen Asylsachen um ein Vielfaches überschreiten wird. – Mit Wirkung vom 1. Jänner 2015 kommen auf den Verfassungsgerichtshof weitere neue Aufgaben zu (die Neugestaltung des Systems der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle und die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse). Die Realisierung des Projektes "ELAK Gericht" sowie die weiteren festgelegten Maßnahmen haben den Verfassungsgerichtshof auf dem Weg zur Modernisierung wesentlich unterstützt und zu einer Steigerung bei der Effizienz und Effektivität geführt und damit entscheidend zur Erreichung der angestrebten Wirkung beigetragen. Der Wirkungserfolg konnte erzielt werden, indem durch ein gezieltes Changemanagement das Engagement und die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Mitwirkung bei der Projektumsetzung zur Anpassung einer Aufbau‐ und Ablauforganisation geweckt werden und damit die Umsetzung wesentlich unterstützt werden konnte.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 3.1 Maßnahme 1 – Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- zur Gänze erreicht: 3.3 Maßnahme 3 – Analyse und Neugestaltung der Abläufe im Aktenwesen