Kennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Vollelektronische interne Aktenbearbeitung [%]
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Anwendbarkeit der standardisierten Formatvorlage [%]
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: AbsolventInnen Ausbildungsprogramm [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Vollelektronische interne Aktenbearbeitung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 85 [%]
- Zielzustand: 85
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 93 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 98 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 95
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 95
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2020, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Am 8. April 2013 erfolgte die Produktivsetzung des „ELAK Gericht“, eines elektronischen Aktenführungssystems, mit dem der Verfassungsgerichtshof – an Stelle der bisher in Papierform geführten Akten – auf eine elektronische Aktenführung umgestiegen ist. Aufgrund der Erfahrungen kann mit einer kontinuierlichen Steigerung der vollelektronischen internen Aktenbearbeitung bis 100% gerechnet werden.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
VfGH/Prozessauswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr über den elektronischen Akt bearbeiteten Bechwerden durch die Gesamtanzahl an eingelangten Beschwerden
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht: Anwendbarkeit der standardisierten Formatvorlage [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 85 [%]
- Zielzustand: 85
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 90 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2016, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Auch bei dieser Kennzahl wird davon ausgegangen, dass durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der standardisierten Formatvorlage eine Steigerung bis 100% erwartet werden kann.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
VfGH/Prozessauswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der Erkenntnisse/Entscheidungen, die im Kalenderjahr die Kriterien der standardisierten Formatvorlage erfüllen durch die Gesamtanzahl der Erkenntnisse/Entscheidungen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht: AbsolventInnen Ausbildungsprogramm [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 5 [Anzahl]
- Zielzustand: 5
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 3
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 8
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 8 [Anzahl]
- Zielzustand: 8
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2020, Zielzustand: 9
Erläuterung der Entwicklung
Der Verfassungsgerichtshof sieht es als seine Aufgabe an, den bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bestmögliche Aus‐ und Weiterbildung zu ermöglichen und damit seiner wichtigen Funktion bei der Heranbildung hochqualifizierter juristischer Nachwuchskräfte nachzukommen. Die erfolgreiche Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms hat zuletzt, um nur ein Beispiel zu nennen, bewirkt, dass sieben verfassungsrechtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 zu Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichtes bzw. eines Landesverwaltungsgerichtes ernannt wurden. Hinzu kommt eine große Zahl ehemaliger verfassungsrechtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich schon in früheren Jahren als Mitglieder eines Unabhängigen Verwaltungssenats oder des Asylgerichtshofes sowie in der Rechtsanwaltschaft und auf universitärem Bereich bewährt haben.
Grafischer Maximalwert: 8
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kalenderjahr das Ausbildungs- und Karriereprogramm absolviert haben
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Mit 1. Jänner 2014 – dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 – wurde eines der wichtigsten Reformvorhaben in der Geschichte der österreichischen Bundesverfassung Wirklichkeit: Nach mehr als fünfundzwanzig Jahre dauernden Bemühungen wurde die Schaffung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit realisiert und damit ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich gesetzt. Eine der Neuerungen dieser Reform besteht darin, dass in Asylsachen wieder eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes besteht, wie das bis zur Errichtung des Asylgerichtshofes mit 1. Juli 2008 mit der Novelle zum B-VG BGBl. I 2/2008 der Fall war. Nach einem Jahr der Beobachtung der umgesetzten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit lässt sich bereits klar erkennen, dass der Arbeitsanfall im Verfassungsgerichtshof in Asylsachen nicht wieder auf das Niveau des Jahres 2007 (vor der Novelle) sinken, sondern – im Gegenteil – die Anzahl der im Jahr 2007 angefallenen Asylsachen um ein Vielfaches überschreiten wird. – Mit Wirkung vom 1. Jänner 2015 kommen auf den Verfassungsgerichtshof weitere neue Aufgaben zu (die Neugestaltung des Systems der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle und die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse). Die Erfolge bei der Umstellung auf vollelektronische Arbeitsweise und die überaus professionelle Ausbildung brachten den Verfassungsgerichtshof sehr nahe an das Ziel, zu einem Vorzeigemodell für andere Gerichte und vergleichbare Institutionen zu werden. Durch die zielgerichtete Analyse und Umsetzung der Neugestaltung der Ablauforganisation und der engagierten Teilnahme der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Maßnahme wesentlich zur Erreichung der angestrebten Wirkung beitragen. Auch der neue Standort des Verfassungsgerichtshofes mit einer optimalen Raumstruktur sowie die Reorganisation des Präsidiums des Verfassungsgerichtshofes konnten wesentlich dazu beitragen, dass eine umfassende Modernisierung erfolgte.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 3.3 Maßnahme 3 – Analyse und Neugestaltung der Abläufe im Aktenwesen