Wirkungsziel 21.1 Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.
zugeordnete Maßnahmen zugeordnete VorhabenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Durchsetzung [%]
Wirkungszielkennzahl 2: überwiegend erreicht Details zu Kennzahl: Erfolgsquote der VKI-Verfahren [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Durchsetzung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 75 [%]
- Zielzustand: 62
- Oberer Schwellenwert: 80
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 60 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 80 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 88 [%]
- Zielzustand: 72
- Oberer Schwellenwert: 91
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 72 [%]
- Zielzustand: 72
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 70 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 65 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 53 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Verhandlungen von Verbraucherrecht sind zunehmend kontrovers, da die Wirtschaft grundsätzlich Verbraucherschutz mehr und mehr als Belastung erlebt, ohne die Chance auf Sicherstellung eines insgesamt qualitätsvollen Wettbewerbs durch hohe Verbraucherschutzstandards ausreichend wahrzunehmen. Dadurch bedarf es intensiver Überzeugungsarbeit. Die beiden zentralen Gesetzesvorhaben - die Umsetzungen der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten sowie der Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - konnten erfolgreich abgeschlossen bzw vorbereitet (Versendung des Begutachtungsentwurfes im 4. Quartal 2015) werden. Die Verhandlungen über die Änderung der Pauschalreiserichtlinie waren sowohl in Brüssel als auch national sehr kontrovers und konnten - aus Verbrauchersicht akzeptabel - abgeschlossen werden. Österreich stimmte auf Wunsch der Wirtschaft gegen die Richtlinie, weil diese zusätzliche Belastungen durch die (bereits bisher bestehende) Qualifikation von Hotelübernachtungs- und -zusatzleistungen als Pauschalreise sah. Im Bereich der Produktsicherheit konnte das EU-Marktüberwachungspaket weitgehend ausverhandelt, aber nicht wie geplant abgeschlossen werden, weil die Mitgliedstaaten zur Frage der Herkunftskennzeichnung in eine Pattsituation gerieten. Betreffend die Bemühungen um eine europäische Regelung der Tätowierfarben entschied sich die Europäische Kommission schließlich dazu, die Farben im Rahmen der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH zu regeln. Dadurch wird eine Regelung wesentlich später als erhofft vorliegen.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
Statistik Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Berechnungsmethode
Die im Rahmen europäischer/innerstaatlicher Normgebungsprozesse eingebrachten Vorschläge werden mit dem Ausmaß ihrer Berücksichtigung in beschlossenen Rechtsakten verglichen und prozentuell bewertet (0% für überwiegend nicht umgesetzte Vorschläge, 50% für in relevantem Ausmaß umgesetzte Vorschläge, 100% für überwiegend umgesetzte Vorschläge) (Die Kennzahl bezieht sich auf die auf Globalebene dargestellten Maßnahmen und deren Meilensteine).
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überwiegend erreicht: Erfolgsquote der VKI-Verfahren [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 87,0 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 91 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 95
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 95
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 90 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 92 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Das Ziel wurde zur Gänze erreicht. Die Qualität der Verfahren ist weiterhin ausgezeichnet. Erläuternd wird ausgeführt, dass teilweise Verfahren mit dem Ziel der Klärung von Rechtsfragen geführt werden und somit auch ein verlorenes Verfahren die Rechtsklarheit herstellen kann, auch wenn es sich auf die Zielerreichung prozentuell negativ auswirkt.
Grafischer Maximalwert: 95
Quelle
Berichte des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) über Klagstätigkeit.
Berechnungsmethode
Verhältnis von abgeschlossenen zu gewonnenen Verfahren
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Die Verhandlungen von Verbraucherrecht sind zunehmend kontrovers, da die Wirtschaft grundsätzlich Verbraucherschutz mehr und mehr als Belastung erlebt, ohne die Chance auf Sicherstellung eines insgesamt qualitätsvollen Wettbewerbs durch hohe Verbraucherschutzstandards ausreichend wahrzunehmen. Dadurch bedarf es intensiver Überzeugungsarbeit. Diese ist 2015 vor allem im Rahmen der beiden Umsetzungsschwerpunkte (alternative Streitbeilegung und Zahlungskonten) gut gelungen. Das Ziel 2015 konnte zur Gänze erreicht werden. Die beiden zentralen Gesetzesvorhaben - die Umsetzungen der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten sowie der Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - konnten erfolgreich abgeschlossen bzw. vorbereitet (Versendung des Begutachtungsentwurfes im 4. Quartal 2015) werden. Die Verhandlungen über die Änderung der Pauschalreiserichtlinie waren sowohl in Brüssel als auch national sehr kontrovers und konnten - aus Verbrauchersicht akzeptabel - abgeschlossen werden. Obwohl das Sozialministerium aus Verbrauchersicht die Richtlinie als akzeptablen Kompromiss unterstützt hat, stimmte Österreich schließlich gegen die Richtlinie, weil Belastungen für die österreichischen Tourismusbetriebe gesehen wurden. Im Bereich der Produktsicherheit konnte das EU-Marktüberwachungspaket zwar nicht wie geplant abgeschlossen werden, weil die Mitgliedstaaten zur Frage der Herkunftskennzeichnung in eine Pattsituation gerieten. Der österreichische Standpunkt hat aber mit dazu beigetragen, dass die nicht zielführende Herkunftskennzeichnung nicht beschlossen wurde. Betreffend die Bemühungen um eine europäische Regelung der Tätowierfarben kündigte die Europäische Kommission an, die Farben im Rahmen der europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH zu regeln. Dadurch wird eine Regelung wesentlich später als erhofft vorliegen. Das Klagsprojekt konnte 2015 ebenfalls wieder zur vollen Zufriedenheit abgewickelt und das Ziel 2015 zur Gänze erreicht werden.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- teilweise erreicht: 21.2 Maßnahme 2 – Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts (v.a. durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz)
- überwiegend erreicht: 21.4 Maßnahme 4 – KonsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie
- zur Gänze erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – KonsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie Zahlungskonten
- zur Gänze erreicht: 21.3 Maßnahme 3 – Konsumentenfr. Umsetzung des Richtlinien-Vorschlags u. des Verordnungs-Vorschlags über außergerichtliche Streitbeilegung u. nationales Recht