Wirkungszielkennzahl 1:
zur Gänze erreicht:
Ertragsanteile der Länder und Gemeinden nach Rechnungsabschluss des Bundes 2014
[Meilenstein]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 1,0
[Meilenstein]
Zielzustand: 1
Oberer Schwellenwert: 1
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 1,0
[Meilenstein]
Zielzustand: 1
Oberer Schwellenwert: 1
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2016
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 1
[Meilenstein]
Zielzustand: 1
Oberer Schwellenwert: 1
Unterer Schwellenwert: 0
Mittelfristiger Zielzustand
Jahr: 2017, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl gibt die Zielerfüllung als absolute Zahl wieder. 0 entspricht dabei dem Zielzustand "nicht erreicht", 1 entspricht dem Zielzustand "zur Gänze erreicht". Die Kategorie "überplanmäßig erreicht" scheint hier nicht sinnvoll anwendbar. Ab 2017 soll ein neues Finanzausgleichsgesetz – (FAG 2017) gelten.
Grafischer Maximalwert: 1,5
Quelle
Rechnungsabschluss des Bundes
Berechnungsmethode
Die Kennzahl gibt die Zielerfüllung als absolute Zahl wieder. 0 entspricht dem Zielzustand "nicht erreicht", 1 entspricht dem Zielzustand "zur Gänze erreicht"
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Im Bundesvoranschlag 2015 waren beim Detailbudget "Finanzausgleich Abüberweisungen I" Ertragsanteile der Länder in Höhe von 15,524 Mrd. EUR und für Gemeinden Ertragsanteile in Höhe von 9,518 Mrd. EUR veranschlagt. Die Ertragsanteile werden nach dem Finanzausgleichsgesetz 2008 in Prozenten des tatsächlichen Aufkommens an gemeinschaftlichen Bundesabgaben berechnet. Auf Grund der Entwicklung dieser Abgaben wurden an die Länder 15,506 Mrd. EUR und an die Gemeinden 9,577 Mrd. EUR ausbezahlt und die Gebietskörperschaften vorgängig über die jeweils zu erwartenden Beträge informiert.
Durch die vorgängige Information über die im Folgemonat zu erwartenden Ertragsanteile und die übermittelten Jahresprognosen wurden Länder und Gemeinden bei der Finanzplanung und durch die zur Verfügung gestellten Ertragsanteile bei der Finanzierung ihrer Aufgaben unterstützt. Es ist beabsichtigt, das Wirkungsziel im BFG 2017 nicht mehr auszuweisen.