Wirkungsziel 3.1 Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Verfahrensdauer [Tage]
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Relation der eingegangenen zu den erledigten Fällen [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 3: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen [%]
Wirkungszielkennzahl 4: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Elektronische Abwicklung des Schriftverkehrs und des Gebühreneinzugs mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Verfahrensdauer [Tage]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 208 [Tage]
- Zielzustand: 245
- Oberer Schwellenwert: 210
- Unterer Schwellenwert: 230
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 205 [Tage]
- Zielzustand: 210
- Oberer Schwellenwert: 200
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 153 [Tage]
- Zielzustand: 210
- Oberer Schwellenwert: 140
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 143 [Tage]
- Zielzustand: 200
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 140 [Tage]
- Zielzustand: 200
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 200
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 112 [Tage]
- Zielzustand: 150
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 123 [Tage]
- Zielzustand: 150
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 115 [Tage]
- Zielzustand: 140
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 220
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im internationalen Vergleich ist die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof bemerkenswert kurz und konnte gegenüber der erwarteten Entwicklung bereits in den vergangenen Jahren reduziert, im Berichtsjahr 2015 jedoch noch erheblich verkürzt werden.
Grafischer Maximalwert: 140
Quelle
VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik
Berechnungsmethode
Erledigungsdauer aller Verfahren ab dem Tag des Einlangens der Beschwerde bis zum Tag der Abfertigung des Erkenntnisses/der Entscheidung
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht: Relation der eingegangenen zu den erledigten Fällen [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 107,00 [Anzahl]
- Zielzustand: 1
- Oberer Schwellenwert: 0,5
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 106,00 [Anzahl]
- Zielzustand: 1
- Oberer Schwellenwert: 0,8
- Unterer Schwellenwert: 1,2
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 100,00 [Anzahl]
- Zielzustand: 1
- Oberer Schwellenwert: 0,8
- Unterer Schwellenwert: 1,2
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2016, Zielzustand: 1
Erläuterung der Entwicklung
Im Berichtsjahr konnte der prognostizierte Zielzustand 2015 nahezu erreicht werden.
Grafischer Maximalwert: 0,7
Quelle
VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr eingegangenen Fälle durch die Anzahl der erledigten Fälle
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: überplanmäßig erreicht: Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,55
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,4 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,55
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen im Vergleich zu den erledigten Erkenntnissen/Entscheidungen konnte im Berichtsjahr auf dem Niveau des Jahres 2014 gehalten werden.
Grafischer Maximalwert: 0,3
Quelle
VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr berichtigten Erkenntnisse/Entscheidungen durch die Anzahl der erledigten Erkenntnisse/Entscheidungen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 4
Wirkungszielkennzahl 4: zur Gänze erreicht: Elektronische Abwicklung des Schriftverkehrs und des Gebühreneinzugs mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 91 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 79
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 95
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2016, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Die durch den Umstieg auf die elektronische Aktenführung eröffnete Möglichkeit der elektronischen Abwicklung des Schriftverkehrs und des Gebühreneinzugs mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten stellt für den Verfassungsgerichtshof einen großen Schritt in Richtung Modernisierung, Effizienz und Effektivität dar. Den Erfolg dieser Maßnahme erkennt man daran, dass im Berichtsjahr 2015 bereits 100% der eingelangten Beschwerden elektronisch eingebracht wurden.
Grafischer Maximalwert: 110
Quelle
VfGH/Auswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der Beschwerden, die im Kalenderjahr elektronisch eingebracht werden durch die Gesamtanzahl der eingelangten Beschwerden
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Mit 1. Jänner 2015 wurde das System der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle in zweifacher Hinsicht weiterentwickelt: Zum einen dadurch, dass allen ordentlichen Gerichten – auch solchen, die zur Entscheidung in erster Instanz zuständig sind – die Befugnis eingeräumt wurde, Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, und zum anderen durch den Parteiantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“), der es den Parteien eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht ermöglicht, Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der in diesem Verfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften unmittelbar an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Beide Maßnahmen sind als äußerst wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung des Rechtsschutzes und Stärkung des Vorrangs der Verfassung in Österreich mit Nachdruck zu begrüßen. Mit 1. Jänner 2015 ist auch die ebenfalls längere Zeit diskutierte Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Nationalrates in Kraft getreten (BGBl. I 101/2014). In diesem Zusammenhang wurde dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit übertragen, verschiedene Arten von Streitigkeiten zu entscheiden (Art. 138b B-VG). Die Realisierung des Projektes "ELAK Gericht" sowie die weiteren festgelegten Maßnahmen haben den Verfassungsgerichtshof auf dem Weg zur Modernisierung wesentlich unterstützt und zu einer Steigerung bei der Effizienz und Effektivität geführt und damit entscheidend zur Erreichung der angestrebten Wirkung beigetragen. Der Wirkungserfolg konnte erzielt werden, indem durch ein gezieltes Changemanagement und durch spezifische Schulungen der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter das Engagement und die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Mitwirkung bei der Projektumsetzung zur Anpassung einer Aufbau- und Ablauforganisation geweckt werden und damit die Umsetzung wesentlich unterstützt werden konnte. Weitere wesentliche Faktoren zur Erreichung des Wirkungsziels sind für den Verfassungsgerichtshof die Erledigungsdauer zu verkürzen und das Verhältnis der eingegangenen zu den erledigten Fällen möglichst gleich zu halten.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 3.1 Maßnahme 1 – Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- zur Gänze erreicht: 3.3 Maßnahme 3 – Analyse und Neugestaltung der Abläufe im Aktenwesen