Wirkungsziel 3.2 Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Zugriffe auf die Homepage [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Kontakte mit ausländischen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: nicht erreicht: Zugriffe auf die Homepage [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 408000 [Anzahl]
- Zielzustand: 300000
- Oberer Schwellenwert: 490000
- Unterer Schwellenwert: 290000
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 410000 [Anzahl]
- Zielzustand: 440000
- Oberer Schwellenwert: 500000
- Unterer Schwellenwert: 350000
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 460000 [Anzahl]
- Zielzustand: 480000
- Oberer Schwellenwert: 520000
- Unterer Schwellenwert: 440000
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 600000 [Anzahl]
- Zielzustand: 520000
- Oberer Schwellenwert: 600000
- Unterer Schwellenwert: 350000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 550000 [Anzahl]
- Zielzustand: 520000
- Oberer Schwellenwert: 600000
- Unterer Schwellenwert: 400000
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 563000 [Anzahl]
- Zielzustand: 550000
- Oberer Schwellenwert: 600000
- Unterer Schwellenwert: 520000
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 581000 [Anzahl]
- Zielzustand: 550000
- Oberer Schwellenwert: 600000
- Unterer Schwellenwert: 500000
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 979000 [Anzahl]
- Zielzustand: 550000
- Oberer Schwellenwert: 1000000
- Unterer Schwellenwert: 600000
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Bürgerinnen und Bürger informieren sich verstärkt über die Homepage des Verfassungsgerichtshofs über die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs. Die Homepage enthält umfangreiche und regelmäßig aktualisierte Basisinformationen zum Verfassungsgerichtshof und zu seiner Judikatur. Seit dem Jahr 2012 ist es kontinuierlich zu einer Steigerung der getätigten Zugriffe gekommen. Im Berichtsjahr wurde der prognostizierte Zielzustand nicht erreicht. Der Verfassungsgerichtshof erwartet jedoch, dass die angegebenen Zielwerte in den kommenden Jahren erreicht werden können, da z.B. durch die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016 ein besonderes öffentliches Interesse an der Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofs - auch durch verstärkte Zugriffe auf die Homepage - erkennbar war.
Grafischer Maximalwert: 520000
Quelle
Austria Presse Agentur/Auswertung über Zugriffsabfrage auf die Homepage
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr getätigten Zugriffe
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Kontakte mit ausländischen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 17 [Anzahl]
- Zielzustand: 15
- Oberer Schwellenwert: 25
- Unterer Schwellenwert: 10
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2017, Zielzustand: 18
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2015 ist im Vergleich zu den Vorjahren ein deutliche Anstieg der bi- und multilateralen Kontakte des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist einerseits auf die Abhaltung des XVI. Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte im Jahr 2014 in Wien zurückzuführen. Andererseits resultiert aus der zunehmenden Verbreitung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Kontinenten - und zwar durch zumeist nach dem österreichischen Modell eingerichteten Verfassungsgerichten - ein erhöhter Informations- und Kommunikationsaustausch auf globaler Ebene.
Grafischer Maximalwert: 20
Quelle
VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht
Berechnungsmethode
Anzahl an bilateralen Kontakten des österreichischen Verfassungsgerichtshofes mit anderen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen (Verfassungstag; Besuche von ausländischen Delegationen in Wien; Besuche, die der Verfassungsgerichtshof ausländischen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen abstattet - Teilnahme an Kongressen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen im Ausland, die der Pflege von Kontakten und dem Erfahrungsaustausch mit anderen vergleichbaren Institutionen dienen)
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Mit 1. Jänner 2015 wurde das System der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle in zweifacher Hinsicht weiterentwickelt: Zum einen dadurch, dass allen ordentlichen Gerichten – auch solchen, die zur Entscheidung in erster Instanz zuständig sind – die Befugnis eingeräumt wurde, Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, und zum anderen durch den Parteiantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“), der es den Parteien eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht ermöglicht, Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der in diesem Verfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften unmittelbar an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Beide Maßnahmen sind als äußerst wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung des Rechtsschutzes und Stärkung des Vorrangs der Verfassung in Österreich mit Nachdruck zu begrüßen. Mit 1. Jänner 2015 ist auch die ebenfalls längere Zeit diskutierte Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Nationalrates in Kraft getreten (BGBl. I 101/2014). In diesem Zusammenhang wurde dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit übertragen, verschiedene Arten von Streitigkeiten zu entscheiden (Art. 138b B-VG). Im Jahr 2015 ist im Vergleich zu den Vorjahren ein deutliche Anstieg der bi- und multilateralen Kontakte des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zu verzeichnen. Dieser Anstieg lässt sich auf zwei Phänomene zurückführen: Aus der zunehmenden Verbreitung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Kontinenten – und zwar durch zumeist nach dem österreichischen Modell eingerichteten Verfassungsgerichten – resultiert ein erhöhter Informations- und Kommunikationsaustausch auf globaler Ebene. Gleichzeitig bedingt der fortschreitende Prozess der Europäisierung des Verfassungsrechts eine intensivere Kooperation und Vernetzung der europäischen und nationalen Gerichte. Auch die Neuerungen in den Bereichen Internet und Intranet konnten wie geplant umgesetzt werden. Die festgelegten Maßnahmen haben entscheidend zur Erreichung der angestrebten Wirkung beigetragen. Der Wirkungserfolg wird auch damit begründet, dass durch eine gezielte Informationspolitik – auch durch verstärkte Zugriffe auf die Homepage – das Interesse der Bevölkerung an der Verfassungsgerichtsbarkeit gesteigert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Inhalte des Intranet begeistert werden konnten.