Kennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Vollelektronische interne Aktenbearbeitung [%]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anwendbarkeit der standardisierten Formatvorlage [%]
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Vollelektronische interne Aktenbearbeitung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 85 [%]
- Zielzustand: 85
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 93 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 98 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 95
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 95
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2020, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Am 8. April 2013 erfolgte die Produktivsetzung des „ELAK Gericht“, eines elektronischen Aktenführungssystems, mit dem der Verfassungsgerichtshof – an Stelle der bisher in Papierform geführten Akten – auf eine elektronische Aktenführung umgestiegen ist. Im Verfassungsgerichtshof sind im Berichtsjahr 95% der eingelangten Beschwerden über den elektronischen Akt bearbeitet worden. Ziel ist es, alle einlangenden Beschwerden über den elektronischen Akt bearbeiten zu können.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
VfGH/Prozessauswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr über den elektronischen Akt bearbeiteten Beschwerden durch die Gesamtanzahl an eingelangten Beschwerden
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Anwendbarkeit der standardisierten Formatvorlage [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 85 [%]
- Zielzustand: 85
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 90 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2016, Zielzustand: 100
Erläuterung der Entwicklung
Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung erfüllen im Berichtsjahr 100% der Erkenntnisse/Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes die Kriterien der standardisierten Formatvorlage.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
VfGH/Prozessauswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der Erkenntnisse/Entscheidungen, die im Kalenderjahr die Kriterien der standardisierten Formatvorlage erfüllen durch die Gesamtanzahl der Erkenntnisse/Entscheidungen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht: Absolvierung des Ausbildungs- und Karriereprogramms durch juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 5 [Anzahl]
- Zielzustand: 5
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 3
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 8
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7 [Anzahl]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 8 [Anzahl]
- Zielzustand: 8
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2020, Zielzustand: 9
Erläuterung der Entwicklung
Der Verfassungsgerichtshof sieht es als seine Aufgabe an, bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine bestmögliche Aus- und Weiterbildung anzubieten und damit seiner wichtigen Funktion bei der Heranbildung hochqualifizierter juristischer Nachwuchskräfte zu entsprechen. Dass der Verfassungsgerichtshof sich diesbezüglich auf dem richtigen Weg befindet, ersieht man unter anderem daran, dass im Berichtsjahr drei verfassungsrechtliche Mitarbeiter mit Wirkung vom 1. September 2015 zu Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes Wien ernannt wurden. Hinzu kommt eine große Zahl ehemaliger verfassungsrechtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich schon in früheren Jahren als Mitglieder des Bundes- oder eines Landesverwaltungsgerichtes sowie in der Rechtsanwaltschaft und auf universitärem Bereich bewährt haben. Der Verfassungsgerichtshof wird die bei ihm tätigen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin bei ihrer Aus- und Weiterbildung unterstützen.
Grafischer Maximalwert: 8
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kalenderjahr das Ausbildungs- und Karriereprogramm absolviert haben
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Mit 1. Jänner 2015 wurde das System der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle in zweifacher Hinsicht weiterentwickelt: Zum einen dadurch, dass allen ordentlichen Gerichten – auch solchen, die zur Entscheidung in erster Instanz zuständig sind – die Befugnis eingeräumt wurde, Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, und zum anderen durch den Parteiantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“), der es den Parteien eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht ermöglicht, Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der in diesem Verfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften unmittelbar an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Beide Maßnahmen sind als äußerst wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung des Rechtsschutzes und Stärkung des Vorrangs der Verfassung in Österreich mit Nachdruck zu begrüßen. Mit 1. Jänner 2015 ist auch die ebenfalls längere Zeit diskutierte Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Nationalrates in Kraft getreten (BGBl. I 101/2014). In diesem Zusammenhang wurde dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit übertragen, verschiedene Arten von Streitigkeiten zu entscheiden (Art. 138b B-VG). Die Erfolge bei der Umstellung auf vollelektronische Arbeitsweise und die überaus professionelle Ausbildung brachten den Verfassungsgerichtshof sehr nahe an das Ziel, zu einem Vorzeigemodell für andere Gerichte und vergleichbare Institutionen zu werden. Durch die zielgerichtete Analyse und Umsetzung der Neugestaltung der Ablauforganisation und der engagierten Teilnahme der juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Neugestaltung der Abläufe im Aktenwesen konnte die Maßnahme wesentlich zur Erreichung der angestrebten Wirkung beitragen.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 3.3 Maßnahme 3 – Analyse und Neugestaltung der Abläufe im Aktenwesen