Wirkungszielkennzahl 1:
zur Gänze erreicht:
Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2013
Zielerreichungsgrad:
nicht erreicht
Istzustand: 0
[%]
Zielzustand: 90
Oberer Schwellenwert: 90
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 5,5
[%]
Zielzustand: 10
Oberer Schwellenwert: 35
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 20,0
[%]
Zielzustand: 20
Oberer Schwellenwert: 30
Unterer Schwellenwert: 5
Jahr: 2016
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 30,0
[%]
Zielzustand: 20
Oberer Schwellenwert: 35
Unterer Schwellenwert: 20
Jahr: 2017
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 50,0
[%]
Zielzustand: 20
Oberer Schwellenwert: 60
Unterer Schwellenwert: 20
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 63,0
[%]
Zielzustand: 20
Oberer Schwellenwert: 75
Unterer Schwellenwert: 5
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 67,0
[%]
Zielzustand: 50
Oberer Schwellenwert: 75
Unterer Schwellenwert: 60
Jahr: 2020
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 65,0
[%]
Zielzustand: 50
Oberer Schwellenwert: 75
Unterer Schwellenwert: 60
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der "Elektronische Rechtsverkehr - ERV" wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.
Grafischer Maximalwert: 25
Quelle
Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2015
Berechnungsmethode
Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
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Der "Elektronische Rechtsverkehr - ERV" wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.