Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur ambulanten Dokumentation
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zur ambulanten Dokumentation | BMG | UG 24 | 2013 | 2014 | 0 | Verordnung |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Gesundheitsstrukturpolitik (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Gesundheitsstrukturpolitik (BVA 2015 – Evaluierung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- nicht erreicht: Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung (BVA 2015 – Evaluierung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit (BVA 2015 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Genderdifferenzierte Auswertung von Ergebnisqualitätsdaten - Austrian Inpatient Quality Indicators (AIQI) (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- überplanmäßig erreicht: Genderdifferenzierte Auswertung von Ergebnisqualitätsdaten - Austrian Inpatient Quality Indicators (AIQI) (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2015)
- zur Gänze erreicht: Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- überplanmäßig erreicht: Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2015)
Nationale Rechtsgrundlage
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens; Dokumentationsgesetz
Problemdefinition
Gemäß Art. 37 Abs. 4 bis 7 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sind als Voraussetzung zur Planung, Realisierung und Erfolgskontrolle des Konzepts der integrierten Gesundheitsversorgung die notwendigen Schritte zu setzen, um eine zum akutstationären Versorgungsbereich kompatible Dokumentation im intra- (Ambulanzen in bettenführenden Krankenanstalten) und extramuralen ambulanten (Selbstständige Ambulatorien und niedergelassene Ärztinnen/Ärzte) Versorgungsbereich sicherzustellen.
Integrierte Gesundheitsversorgung heißt, ausgehend vom Bedarf der Patientinnen und Patienten Gesundheitsprozesse so zu gestalten, dass Vorsorge, Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Pflege in einer zweckmäßigen Abfolge und von der richtigen Stelle, in angemessener Zeit, mit gesicherter Qualität und mit bestmöglichem Ergebnis erbracht werden.
Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen haben Bund, Länder und die Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung eingerichtet. Vor dem Hintergrund der bestehenden Zuständigkeiten verfolgt die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit daher das Ziel, durch moderne Formen einer vertraglich abgestützten Staatsorganisation eine optimale Wirkungsorientierung sowie eine strategische und ergebnisorientierte Kooperation und Koordination bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zu erreichen. Die Zielsteuerung-Gesundheit fußt auf den Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und Transparenz
von Strukturen bzw. Prozessen und Fairness und um die Sicherstellung von sowohl qualitativ bestmöglichen Gesundheitsdienstleistungen als auch deren Finanzierung. Durch das vertragliche Prinzip Kooperation und Koordination sollen die organisatorischen und finanziellen Partikularinteressen der Systempartner überwunden werden.
Derzeit liegen Daten zum ambulanten Behandlungsspektrum und Leistungsgeschehen lediglich in einigen ausgewählten Bundesländern und nur in anonymisierter Form vor. Mit diesen auf einzelne Bundesländer eingeschränkten anonymisierten Daten ist eine gemeinsame Sicht auf das ambulante Leistungsgeschehen (Spitalsambulanzen, Ambulatorien, niedergelassener Bereich) derzeit noch nicht möglich. So sind diese
Daten aufgrund fehlender Möglichkeit zur sektorenübergreifenden Betrachtung für eine gemeinsame Planung und Steuerung im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit nicht ausreichend nutzbar.
Daher ist eine entsprechende Dokumentation im ambulanten Bereich mit entsprechender Pseudonymisierung vorzusehen. Bei der Pseudonymisierung werden Identifikationsmerkmale (z.B. Name, Geburtsdatum) durch ein Pseudonym (zumeist eine mehrstellige Buchstaben- oder Zahlenkombination, auch Code genannt) ersetzt, um eine Zusammenführung von Person und Daten zu ermöglichen und gleichzeitig die Identifizierung des Betroffenen auszuschließen. Zu diesem Zweck sind die § 4 Abs. 2, § 5a Abs. 2 und § 6g des Dokumentationsgesetzes zu konkretisieren.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das Vorhaben dient der Sicherstellungen der für eine gemeinsame Planung und Steuerung im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit erforderlichen Informationen und Datengrundlagen.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Keine finanziellen Auswirkungen)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Es sind dem Ressort keine eingetretenen finanziellen Auswirkungen bekannt.
Wirkungsdimensionen
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen in der WFA abgeschätzt bzw. in der Evaluierung festgestellt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Oberstes Ziel der Gesundheitspolitik und somit der partnerschaftlichen Zielsteuerung Gesundheit ist die Gewährleistung einer für alle in Österreich lebende Menschen frei zugänglichen, regional ausgewogenen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung und deren langfristige Finanzierbarkeit. Eine Grundlage dafür ist eine qualitativ hochstehende Gesundheitsdokumentation, die es ermöglicht, die wesentlichen Faktoren einer integrierten Gesundheitsversorgung transparent zu machen.
Daher wurde mit der Novelle zum Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes 2013 die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende rechtliche Grundlage für die Dokumentation im intra- und extramuralen ambulanten und im stationären Versorgungsbereich sowie für die Verarbeitung der Daten von Pfleglingen bzw. Leistungsempfängern/Leistungsempfängerinnen sowie Leistungserbringern/Leistungserbringerinnen in pseudonymisierter Form für folgende Zwecke geschaffen:
1. Zur Steuerung von Struktur, Organisation, Qualität und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung durch
a) langfristige Beobachtung von gesundheitspolitisch relevanten epidemiologischen Entwicklungen (Erkrankungen, Morbidität und Mortalität) und von krankheitsfallbezogenen Versorgungsabläufen zur Steigerung der Prozess- und Ergebnisqualität,
b) Durchführung einer am Patientenbedarf ausgerichteten integrierten Gesundheitsstrukturplanung, die alle Ebenen und Teilbereiche der Gesundheitsversorgung und angrenzender Bereiche umfasst,
c) Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen insbesondere für sektorenübergreifende Leistungsverschiebungen,
2. für die Arbeiten zum Aufbau, zur Weiterentwicklung, Sicherung und Evaluierung eines flächendeckenden, sektorenübergreifenden österreichischen Qualitätssystems insbesondere im Bereich der Ergebnisqualität, insbesondere zur Umsetzung von § 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, BGBl. I Nr. 81/2013, in der jeweils geltenden Fassung,
3. zur Sicherstellung einer sektorenübergreifenden Dokumentation in allen ambulanten und stationären Versorgungsbereichen,
4. für die Implementierung, Durchführung und Beobachtung (Monitoring) der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit gemäß Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit.
Mit der gegenständlichen Verordnung wurde die Novelle zum Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen umgesetzt und konkretisiert, sodass seit 2014 Daten aus dem ambulanten Bereich regelmäßig dokumentiert werden.
Es bestehen keine Abweichungen beim Ziel- und Ist-Wert des Meilensteines. Die Einführung einer pseudonymisierten Dokumentation im ambulanten und stationären Bereich war rückblickend die zur Zielerreichung geeignete und erforderliche Maßnahme. Ausschlaggebend für den Grad der Zielerreichung (kundegemachte Verordnung) waren insbesondere das Know-How und die Personalressourcen des Bundesministeriums für Gesundheit. Allfällige externe Einflussfaktoren haben sich weder positiv noch negativ ausgewirkt. Es konnte keine Verbesserungspotenziale hinsichtlich Formulierung der Ziele erkannt werden.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.