Maßnahme Drahtwurm "De-minimis Beihilfe 2014"
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Abfederung von Einkommensverlusten durch vom Drahtwurm (Larve des Schnellkäfers) geschädigte Erdäpfelkulturen im Jahr 2014 aus nationalen Mitteln (De-Minimis) | BMLFUW | UG 42 | 2014 | 2014 | -408 | sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Sicherung der Ernährung und Versorgung mit Qualitätsprodukten (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Sicherung der Ernährung und Versorgung mit Qualitätsprodukten (BVA 2015 – Evaluierung des Vorhabens)
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: Verordnung (EU) Nr. 1408/2013
Nationale Rechtsgrundlage
Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004; Landwirtschaftsgesetz 1992-LWG, BGBl. Nr. 375/1992 i.d.g.F.; ÜbertragungsVO BGBl. Nr. 141/1992
Problemdefinition
Die österreichischen Erdäpfelkulturen sind in den letzten Jahren zunehmend durch den Befall des Schadorganismus Drahtwurm (Larve des Schnellkäfers) gefährdet, der sich als Fraßschaden in der Erdäpfelknolle zeigt. Die befallenen Kulturen sind für die intendierte Qualitätskartoffelproduktion zum Großteil unbrauchbar, was zu massiven Einkommensverlusten bei den betroffenen LandwirtInnen führt. Die Ursachen für den zunehmenden Befall durch den Drahtwurm sind vielschichtig. Ein zentraler Faktor für diesen Befall ist die bodenschonende und humusaufbauende Bewirtschaftung, die einerseits aus Sicht des Umweltschutzes erwünscht und auch im Rahmen des ÖPUL gefördert wird, andererseits jedoch dem Schädling die notwendige Ungestörtheit, Bodenfeuchte und Nahrungsgrundlage zur Vermehrung bietet. Um dem Problem zu begegnen, wurde in den Jahren 2010 bis 2013 eine Notzulassung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" gewährt, um den Drahtwurm in den intensiv befallenen Flächen wirksam zu bekämpfen und somit die Qualität der österreichischen Erdäpfel sicher zu stellen. Im Jahr 2014 wurde die Notzulassung dieses Pflanzenschutzmittels abgelehnt, da der Wirkstoff des Mittels (Fipronil) ein akutes Risiko für die Honigbiene darstellt. Aufgrund der Notzulassungs-Ablehnung ist mit massiven Ernte- und Qualitätseinbrüchen zu rechnen, nicht zuletzt auch weil die LandwirtInnen aufgrund der Kurzfristigkeit der Nicht-Zulassung keine geeigneten Präventivmaßnahmen mehr setzen konnten. Die Folge des Drahtwurmbefalls sind insbesondere Erlös- und damit Einkommensausfälle für die betroffenen LandwirtInnen.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 7 | 0 | -7 | 7 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 14 | 7 | -7 |
Betrieblicher Sachaufwand | 2 | 0 | -2 | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 3 | -2 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 1.800 | 0 | -1.800 | 0 | 398 | 398 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.800 | 398 | -1.402 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 1.809 | 0 | -1.809 | 10 | 408 | 398 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.819 | 408 | -1.411 |
Nettoergebnis | -1.809 | 0 | -10 | -408 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -1.819 | -408 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die Ausgangsschätzung ging von rd. 500 teilnehmenden Betrieben und einem eintretenden Schadensausmaß von rund € 10 Mio. aus. Durch die Sonderrichtlinie waren € 3 Mio. (€ 1,8 Mio. Bundesmittel, € 1,2 Mio. Landesmittel) abgedeckt. Tatsächlich wurden 138 Betriebe gefördert. Insgesamt kamen € 663.237,04 (Bundesmittel: € 397.942,22 und Landesmittel: € 265.294,82) zur Auszahlung. Die Ausgangsschätzung des Schadensausmaß wurde überschätzt. Überdies bestand durch die De-minimis Regelung eine Deckelung von € 3 Mio. (1,8 Mio. Bundesmittel). Teilnehmende Betriebe waren aus den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Tirol. Das größte Schadensausmaß bestand im Bundesland Niederösterreich (€ 326.759,-). Hinsichtlich der teilnehmenden Betriebe kann erwähnt werden, dass die Beihilfe somit hauptsächlich von niederösterreichischen Betrieben angenommen wurde. Außerdem bestand eine Abweichung zwischen der Anzahl der eingelangten Schadensmeldungen (203) und der tatsächlich geförderten Betriebe (138). Auf Grund der Erstellung eines erforderlichen Sachverständigengutachtens wurde die Antragsfrist mit 28.2.2015 festgelegt. Demzufolge wurde die Auszahlung im Sommer 2015 durchgeführt.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Schadensabgeltung trug bei, die landwirtschaftlichen Urproduktion in Österreich aufrechtzuerhalten. Die Existenzsicherung von Landwirtschaftlichen Betrieben diente dem Erhalt einer flächendeckenden Bewirtschaftung des ländlichen Raumes und der Sicherstellung der Versorgung mit heimischen, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln.
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Maßnahme hat dazu beigetragen, die Existenz von besonders betroffenen Betrieben sicherzustellen.
-
Wirkungsdimension: Umwelt
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Maßnahme hat ein Beitrag zum Schutz der Honigbiene geleistet, da den Landwirtinnen und Landwirten eine alternative Unterstützung an Stelle der Notzulassung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" gewährt wird.
-
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die Sonderrichtlinie "Drahtwurmschäden" war die Gleichstellung von Frauen und Männern tatsächlich gewährleistet, es wurde keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern für die Gewährung der Beihilfe vorgenommen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die österreichischen Erdäpfelkulturen sind zunehmend durch den Befall des Schadorganismus Drahtwurm gefährdet.
Im Jahr 2014 standen keine geeigneten Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Drahtwurmes zur Verfügung.
Für das Pflanzenschutzmittel "Goldor Bait" (Wirkstoff Fipronil) wurde keine Notfallzulassung erteilt, daher mussten die Schäden für die betroffenen Landwirte abgefedert werden.
Aufgrund der Nichtverwendung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait", konnten negative Auswirkungen auf Nichtzielorganismen (Bestäuber) verhindert werden.
Gleichzeitig konnten die Schäden der besonders betroffenen Betriebe durch die Maßnahme abgefedert werden.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass weniger Betriebe gefördert werden mussten und dadurch weniger Ausgaben entstanden.
Die gewünschten Wirkungen (vorbeugender Umweltschutz und teilweise Abgeltung von Erlösverlusten) konnten zu Gänze erreicht werden.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.