Verlängerung der Sonderrichtlinie zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Verlängerung der SRL Sonderrichtlinie zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln, GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0274-II/9/2009 in der Fassung von GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0061-II/9/2010 bis 31.12.2014 | BMLFUW | UG 42 | 2013 | 2014 | -27.647 | sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes mit gleichen Entwicklungschancen für Frauen und Männer (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes mit gleichen Entwicklungschancen für Frauen und Männer (BVA 2015 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Erarbeitung und Umsetzung eines Bildungs- und Beratungskonzepts im ländlichen Raum (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- überwiegend erreicht: Umsetzung und Evaluierung des Bildungs- und Beratungskonzepts im ländlichen Raum Unternehmen Landwirtschaft 2020 (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2015)
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: Rahmenregelung LW ABl. C 319, sowie VO (EG) Nr. 1998/2006, 1535/2007, 800/2008, 1857/2006
Nationale Rechtsgrundlage
Landwirtschaftsgesetz
Problemdefinition
-1 Erhaltung und Sicherung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernisse,
-2 Verbesserung der Qualifikationen, vor allem im fachlichen, wirtschaftlichen, ökologischen Bereich und den damit verbundenen persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen der bäuerlichen Familien und Unternehmen,
-3 Entwicklung und Verbreitung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Verfahren sowie Information,
-4 Verbreitung von landwirtschaftlichen Produktionsweisen, welche die Produktionsintensität gering halten und ökologische Erfordernisse besonders berücksichtigen,
-5 Verbesserungen in der pflanzlichen und tierischen Erzeugung,
-6 Einführung von alternativen Produktionsformen und Produkten,
-7 Optimierung des Produktionsmitteleinsatzes,
-8 stärkere Anpassung an die Markterfordernisse
Betroffen sind rund 300 Vorhaben, die Zuschüsse aus Bundesmitteln betragen rund 9.3 Mio. EUR.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das Vorhaben dient der Erreichung der Ziele aus dem Landwirtschaftsgesetz (darauf wird im Allgemeinen Teil der SRL Bezug genommen) und hat flankierenden Charakter zum Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 2007-2014, insoweit, dass Maßnahmen, die aufgrund ihrer geringen budgetären Dimension oder Mangels inhaltlicher Deckung nicht im LE-Programm implementiert werden konnten, in der Nationalen Sonderrichtlinie zusammengefasst wurden.
Die Ziele der einzelnen Maßnahmen finden in den Zielen des LWG Deckung.
Ziele aus dem Landwirtschaftsgesetz:
Ziele
§ 1. Ziel der Agrarpolitik und dieses Bundesgesetzes ist es, unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
1. eine wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige, bäuerliche Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten, wobei auf die soziale Orientierung, die ökologische Verträglichkeit und die regionale Ausgewogenheit unter besonderer Berücksichtigung der Berggebiete und sonstigen benachteiligten Gebiete Bedacht zu nehmen ist,
2. die vielfältigen Erwerbs- und Beschäftigungskombinationen zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen auszubauen,
3. die agrarische Produktion, Verarbeitung und Vermarktung marktorientiert auszurichten,
4. die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, insbesondere durch strukturelle Maßnahmen zu erhöhen, dabei ist auf eine leistungsfähige, umweltschonende, sozialorientierte, bäuerliche Landwirtschaft besonders Bedacht zu nehmen,
5. den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen und
6. die Landwirtschaft unter Bedachtnahme auf die Gesamtwirtschaft und die Interessen der Verbraucher zu fördern, damit sie imstande ist,
a) naturbedingte Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftszweigen auszugleichen,
b) der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen zu sichern,
c) sich den Änderungen der volkswirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und
d) die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft nachhaltig zu sichern, die Kultur- und Erholungslandschaft zu erhalten und zu gestalten sowie den Schutz vor Naturgefahren zu unterstützen und
7. für die Land- und Forstwirtschaft EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten umfassend auszuschöpfen.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- überplanmäßig eingetreten: Verbreitung von landwirtschaftlichen Produktionsweisen,die Produktionsintensität gering halten und ökologische Erfordernisse besonders berücksichtigen
- zur Gänze eingetreten: Verbesserungen in der pflanzlichen und tierischen Erzeugung
- nicht eingetreten: Einführung von alternativen Produktionsformen und Produkten
- teilweise eingetreten: Optimierung des Produktionsmitteleinsatzes
- teilweise eingetreten: Stärkere Anpassung an die Markterfordernisse
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 264 | 264 | 0 | 264 | 264 | 0 | 264 | 264 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 792 | 792 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 94 | 94 | 0 | 94 | 94 | 0 | 94 | 94 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 282 | 282 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 6.311 | 9.850 | 3.539 | 8.522 | 11.053 | 2.531 | 4.634 | 5.670 | 1.036 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 19.467 | 26.573 | 7.106 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 6.669 | 10.208 | 3.539 | 8.880 | 11.411 | 2.531 | 4.992 | 6.028 | 1.036 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20.541 | 27.647 | 7.106 |
Nettoergebnis | -6.669 | -10.208 | -8.880 | -11.411 | -4.992 | -6.028 | 0 | 0 | 0 | 0 | -20.541 | -27.647 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die Ergebnisrechnung 2013 war nicht unmittelbar Gegenstand der zu evaluierenden WFA, welche sich nur auf die Verlängerung der Sonderrichtlinie für das Jahr 2014 bezog. Ad) Personalaufwand und betrieblicher Sachaufwand: Dieser Aufwand wurde je Maßnahme von den zuständigen Fachabteilungen geschätzt (Plan). Es gibt keine Vorhabens-spezifischen Auswertungen der abwickelnden Abteilungen diesbezüglich (Ist). Auswertungen der vorhandenen Kostenstellen werden von den betroffenen Abteilungen bisher nicht ausreichend homogen genutzt sind daher für eine Auswertung nicht geeignet. Ad) Transferaufwand Bundesmittel: Die obige Tabelle umfasst die Finanziellen Auswirkungen des Bundes. Zusätzlich zum Transferaufwand aus Bundesmitteln sind noch Landesmittel im Verhältnis 60/40 für Bund/Land verausgabt worden - Vergleiche Punkt 1.7 (Finanzierung) der Nationalen SRL. Die Mittel in der nationalen Sonderrichtlinie wurden ab 2015 ausschließlich für Maßnahmen verwendet, die auf Bundesebene bzw. länderübergreifend inhaltlich relevant waren. Landesspezifische Vorhaben sind in den EU-kofinanzierten Bereich "Entwicklung des Ländlichen Raums" transferiert worden. Dies führte zu geringeren Aufwendungen im Ergebnishaushalt (Plan und Ist) für 2015. Die Anträge für 2015 wurden noch im Jahr 2014 auf Grundlage der Nationalen SRL genehmigt (die Gültigkeit der SRL war bis 31.12.2014 begrenzt) und aus dem Budget 2015 finanziert. Ad) Unterschied Plan/Ist-Zahlen beim Transferaufwand: Das Verhalten der Antragsteller und die Interessensschwerpunkte bei den kofinanzierenden Bundesländern konnte nur bedingt voraus geplant werden. Daher wurde im Verlauf der jährlichen Verhandlungen mit den Bundesländern, sowie wegen der Aktualisierung von Verteilungsschlüsseln und im Zuge der Antragsgenehmigungen - im Rahmen der dem Ressort zur Verfügung stehenden internen Umschichtungsmöglichkeiten - budgetäre Anpassungen vorgenommen.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Produktivität in der Landwirtschaft wurde erhöht und die Nachhaltigkeit der Produktion gesteigert.
Beispielsweise wurde die Förderung auf Regionalvermarktung und auf die Produktion von Bioprodukten fokussiert. Damit wurde auch kürzeren Transportwegen und einer umweltschonenden Produktion von Lebensmitteln Rechnung getragen. Durch Qualitätsverbesserungsmaßnahmen in der Tierhaltung konnte die Aufrechterhaltung der extensiven Bewirtschaftung in den Berggebieten unterstützt werden. Die Einrichtung von Warndiensten und Anwenderschulungen im Pflanzenschutzbereich fördern den effizienten Einsatz von Wirkstoffen zur Absicherung der Lebensmittelproduktion auch unter ungünstigen Bedingungen (Wetterereignisse, Schadorganismen). -
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Unterstützung von Leistungsangeboten hat eine Erhöhung der Produktqualität im Sektor ermöglicht.
Beispielsweise waren Gütesiegel die Basis der Direktvermarktungsprojekte. Prämierungsveranstaltungen und die Auszeichnung von Produkten steigerten das Image der heimischen landwirtschaftlichen Produktion. Dadurch konnte die Wertschöpfung im Sektor erhöht werden. Durch die Unterstützung der Vermittlungstätigkeit der Maschinenringe konnten auch kleinen bäuerlichen Betrieben moderne und leistungsfähige Maschinen samt Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden und den Anbietern wurde gleichzeitig die Auslastung ihres Maschinenparks und damit ein Zuverdienst ermöglicht. Damit wurden Arbeitsplätze im Ländlichen Raum erhalten, wobei auch der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Bereiche partizipieren.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Die Wirkung der Maßnahmen ist mittel- bis langfristig gegeben. Die hier evaluierte Verlängerung der Sonderrichtlinie um ein Jahr ist nur bedingt aussagekräftig. Es handelt sich um eine kontinuierliche Weiterführung vorhandener Vorhaben auf Bundesebene, um die Ressourcen und das Leistungsangebot der fachlich relevanten Verbände und Einrichtungen (Förderungswerber) mit deren Know-How zu erhalten. Diese Infrastruktur ist die Grundlage für die Möglichkeit Projekte im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums zu beantragen. Hingewiesen sei auch auf die strategische Funktion, wenn Bundesverbände bzw. Dachorganisationen als homogene fachliche Plattform wirken können. Eine Selbsterhaltung dieser gemeinnützigen Organisationen ausschließlich aus eigenen Mitteln - ohne öffentliche Zuschüsse - könnte deren Bestand nicht sichern.
Sowohl die rechtlichen Vorgaben für die WFA-Thematik als auch speziell die Aufgabenverteilung im betroffenen BMLFUW (infolge Reorganisation 2014) haben sich seit der Erstellung der WFA für das Vorhaben wesentlich geändert, wodurch die inhaltlich optimale Kontinuität der Betreuung nicht gegeben war. Aus Sicht des BMLFUW war außerdem klar, dass es sich beim Vorhaben lediglich um eine einjährige Richtlinienverlängerung handelt (dies wurde gegenüber der Wirkungscontrolling-Stelle auch so kommuniziert), um die Überbrückung zum Start der Umsetzung des Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums LE 2014-2020 zu schaffen. Soweit möglich, wurden die Inhalte aus der ehemaligen Nationalen Sonderrichtlinie für die Landwirtschaft mittlerweile zur LE-Schiene transferiert. In diesem einen Verlängerungsjahr 2014 konnte aufgrund des kurzen Zeitraums und der begrenzten Anreizwirkung, die sich durch freiwillige Maßnahmen im Förderungsbereich ergeben, keine wesentliche Veränderung in den Kennzahlen erwartet werden.
Zu Ziel 5 - betreffend Messeveranstaltungen und Direktvermarktungsprojekte wird die Abweichung des Zielzustands zwischen WFA und Evaluierung mit einer Systemänderung 2015 begründet: Beschränkung auf Projekte der Bundesebene, Wegfall von landesspezifischen Projekten, die zur LE-Schiene transferiert wurden.
Verbesserungspotentiale
Die konsistente Zielorientierung der einzelnen Maßnahmen und die Auswahl von aussagekräftigen Indikatoren kann inhaltlich noch präzisiert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch das Gelingen einer weiteren Sensibilisierung der für die einzelnen Maßnahmen zuständigen Fachabteilungen im Hinblick auf die Aussagekraft und den Nutzen einer WFA samt nachfolgender Evaluierung.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.