Ersatzfuttermittelzukauf-Maßnahme
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung der Zusatzaufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben mit Futterflächen. | BMLFUW | UG 42 | 2014 | 2014 | -9.697 | sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Sicherung der Ernährung und Versorgung mit Qualitätsprodukten (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Sicherung der Ernährung und Versorgung mit Qualitätsprodukten (BVA 2015 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen und Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen durch den Katastrophenfonds (Finanzjahr des Vorhabens: 2014)
- zur Gänze erreicht: Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen und Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen durch den Katastrophenfonds (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2015)
Europäische Rechtsgrundlage
Richtlinie: Rahmenregelung, Pkt. V.B.3; Abl. C 2006/C 319/01; Art. 108 Abs.3 lit. c AEUV
Nationale Rechtsgrundlage
Katastrophenfondsgesetz 1996 idgF.; ARR 2004, BGBl. II Nr. 51/2004
Problemdefinition
Im Jahr 2013 traten durch Überschwemmungen und durch eine darauf folgende außerordentlich intensive
Trockenheit große und irreversible Schäden insbesondere an Grünland, Ackerkulturen und Dauerkulturen
auf. Die Folge waren u.a. außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine
extreme Unterversorgung mit Futtermitteln. Die Höhe der Schäden wurden nach einer ersten
österreichweiten Erhebung der Schäden nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2013 betreffend
Dürre nach einer Grobschätzung mit rd. 600 Mio. EUR angegeben.
Die Mittel des Katastrophenfonds wurden im Jahr 2014 bereits erhöht, um angesichts des sich
abzeichnenden Bedarfs für die Abfederung der Folgen nach der Dürre die Liquidität des Fonds zu
sichern.
Die betroffenen Länder haben sich beim Ersatz des Einkommensausfalls und der Unterstützung für
Ersatzfuttermittel im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 24 | 24 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 24 | 24 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 8 | 8 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8 | 8 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 35.000 | 9.665 | -25.335 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 35.000 | 9.665 | -25.335 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 35.032 | 9.697 | -25.335 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 35.032 | 9.697 | -25.335 |
Nettoergebnis | -35.032 | -9.697 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -35.032 | -9.697 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die Ausgangsschätzung ging von rd. 25.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten aus, welche eine Beihilfe von durchschnittliche € 2.800,- aus Bundes- und Landesmitteln (je 50%) pro Betrieb erhalten sollten. Daraus errechnet sich der geschätzte Finanzierungsaufwand des Bundes von rd. € 35 Mio. (rd. € 70 Mio. Bund + Land). Diese Schätzung schloss auch die geschädigten Landwirte der Acker- und Dauerkulturen-Maßnahme ein (ca. 10.000 Landwirtinnen und Landwirte). Folglich wurde von 15.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten für die Ersatzfuttermittelzukauf-Maßnahme ausgegangen. Tatsächlich verausgabt wurden letztendlich rd. € 10 Mio. Bundesmittel. Diese errechnen sich aus rd. 13.000 beantragenden Landwirten und einer durchschnittlichen Beihilfe/Landwirt von etwas mehr als € 1.400,- (rd. € 20 Mio. Bund + Land). Letztendlich lag der Bundesanteil bei rd. € 10 Mio..
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Den Landwirten entstanden Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beantragung der Förderung, inkl. der Erbringung von Nachweisen.
Bei einer Bearbeitungszeit von schätzungsweise 1,5h und einem Kostensatz von € 42,-/h betragen diese € 63,- je Landwirt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Der prognostizierte finanzielle Aufwand für die Maßnahme ist nur ca. zur Hälfte verausgabt worden. Die Maßnahme wurde zu 90% durch die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich, Kärnten und Niederösterreich ausgeschöpft. Von den Ersatzfuttermitteln wurde am meisten Heu zugekauft,
Prognostiziert wurden rd. 15.000 Antragsteller, tatsächlich wurden 13.378 Anträge gestellt, wobei das Ausmaß der beantragten Futtermittel doch deutlich geringer war.
In der Ausgangsberechnung des WFA ging man von einer beantragten Beihilfe für zugekaufte Ersatzfuttermittel von durchschnittlich € 2.800,-/Landwirt aus. Tatsächlich wurden von den Landwirten durchschnittlich nur rd. € 1.400,- beantragt (19,3 Mio. € Auszahlung an 13.378 Landwirte).
Da es sich bei der Beihilfe um einen Zuschuss für den Zukauf von durch die Dürreschäden fehlende Futtermittel handelt, war es im Interesse der geschädigten Landwirte nur soviel Futtermittel zuzukaufen, als unbedingt notwendig waren. So gesehen ist die begrenzte Ausschöpfung der Maßnahme als positiv anzusehen.
In Hinkunft sollten sich solche Maßnahmen erübrigen, insbesondere da zunehmend Versicherungsangebote gegen Dürreschäden zum Tragen kommen und somit dem Landwirt die Möglichkeit zur aktiven Risikovorsorge bieten.
Verbesserungspotentiale
Die Maßnahme bezog auf das zum damaligen Zeitpunkt nicht versicherbare Grünland. Seit 2015 bietet die Österreichische Hagelversicherung auch ein Versicherungspaket gegen Dürre im Grünland an.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.