Förderprogramm BASISPROGRAMME
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Förderprogramm BASISPROGRAMME - Dazu gehören folgende Einzelvorhaben: Programmdokument (PD) Basisprogramme, PD Competence Headquarter, PD Frontrunner Ausführungsverträge (AV) Basisprogramme, Competence Headquarter, Frontrunner und Sonderrichtlinien Frontrunner - Austria Wirtschaftsservice (AWS) sowie AV Frontrunner mit AWS | BMVIT | UG 34 | 2015 | 2015 | -72.469 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Nationale Rechtsgrundlage
FFG-Richtlinien basierend auf dem FFG-G
Problemdefinition
Zur Aufrechterhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der österr. Wirtschaft ist es erforderlich, dass die Unternehmen ausreichend in Forschung und Entwicklung investieren. Die vor allem durch kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) geprägte Struktur der österreichischen Unternehmenslandschaft führt dazu, dass die Möglichkeiten dieser Unternehmen für riskante Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (F&E-Vorhaben) beschränkt sind.
Ohne öffentliche Förderungen besteht daher die Gefahr der Unterinvestition in F&E. Um eine ausreichend breite Forschungsbasis sicherzustellen und zu erweitern ist es daher erforderlich betriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anzuregen und zu fördern.
Die WKO weist in ihrer Unternehmensauswertung 2011 eine Gesamtzahl von 409.194 Unternehmen aus, von denen 408.104 KMUs sind. im Jahr 2011 betrug die über die FFG geförderte Zahl von F&E-aktiven Unternehmen 1934.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das Förderprogramm BASISPROGRAMME der FFG trägt durch seine unternehmensorientierte Ausrichtung der FTI-Förderung zur FTI-Strategie des Bundes wesentlich bei. Es handelt sich hierbei um einen bottom-up-Ansatz, d.h. eine themenoffene Einreichung zur marktnahen und industriellen Forschung und expertimentellen Entwicklung soll gefördert werden. Damit werden finanzielle Mittel der unternehmensinternen FTI gehebelt und sowohl die Qualität (Vergabe der Mittel durch einen Beirat) als auch die Quantität (Beitrag zur F&E-Quote) gesteigert.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- nicht eingetreten: Verbreiterung der Basis F&E-intensiver österreichischer Unternehmen
- überplanmäßig eingetreten: Steigerung der Aktivitäten bereits F&E-intensiver Unternehmen.
- überplanmäßig eingetreten: Ausbau von F&E-basierten Spitzenpositionen österreichischer Unternehmen auf dem Weltmarkt (Frontrunner).
- überplanmäßig eingetreten: Ausbau und Ansiedlung von F&E-Headquarters international tätiger Unternehmen.
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 732 | 1.469 | 737 | 732 | 0 | -732 | 732 | 0 | -732 | 732 | 0 | -732 | 732 | 0 | -732 | 3.660 | 1.469 | -2.191 |
Transferaufwand | 82.013 | 71.000 | -11.013 | 31.987 | 0 | -31.987 | 11.000 | 0 | -11.000 | 2.000 | 0 | -2.000 | 0 | 0 | 0 | 127.000 | 71.000 | -56.000 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 82.745 | 72.469 | -10.276 | 32.719 | 0 | -32.719 | 11.732 | 0 | -11.732 | 2.732 | 0 | -2.732 | 732 | 0 | -732 | 130.660 | 72.469 | -58.191 |
Nettoergebnis | -82.745 | -72.469 | -32.719 | 0 | -11.732 | 0 | -2.732 | 0 | -732 | 0 | -130.660 | -72.469 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA zu den Basisprogrammen wurde mit Werkleistungen und Transferaufwand in Höhe von € 82,745 Mio. gerechnet. Tatsächlich sind im Jahr 2015 finanzielle Auswirkungen in Höhe von € 72,469 Mio. eingetreten. Die Gründe für die Abweichungen erklären sich wie folgt: Werkleistungen: Die Werkleistungen entsprechen den Administrativen Kosten der FFG für die zur Durchführung übertragenen Basisprograme und wurden bei der Planung (einheitlich über alle BMVIT-Programme) gleichmäßig auf 5 Jahre aufgeteilt. Tatsächlich gibt es jedoch jährliche Schwankungen - insbesondere im ersten Jahr und dem Folgejahr ist daher der Aufwand höher, was die Abweichung 2015 begründet. Transferaufwand: Der jährliche Zahlungsbedarf zum Transferaufwand in der WFA wurde zum Zeitpunkt der Planung über die Laufzeit abgeschätzt. Jährliche Abweichungen im Transferaufwand begründen sich größtenteils durch verzögerte Vertragsabschlüsse sowie Verschiebungen der Zahlungsprofile/Meilensteine und Auszahlungen insbesondere bei den Programmlinien Competence Headquarter sowie Frontrunner und somit reduzierten bedarfsgerechten Mittelanforderungen der FFG beim BMVIT.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Förderprogramme dienen der Verbesserung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen, insbesondere KMU.
Insbesondere wird erreicht:
-) Erhöhung der technischen Projektqualität im Sinne von Innovationsgehalt, technischem Risiko, Qualität des Lösungsansatzes und Umweltrelevanz;
-) Sicherstellung der Verwertungsmöglichkeiten der Projektergebnisse im Kontext von Marktkenntnis und Marktaussichten (Marktpotenzial und damit verbundene Chancen und Risiken);
-) Sicherstellung der Umsetzbarkeit des Projektes im Unternehmenskontext, sowohl in technischer Hinsicht (Personalressourcen, FuEuI Infrastruktur etc.) als auch in finanzieller Hinsicht sowie im Bezug auf das Management und die organisatorischen Gegebenheiten der FörderungswerberInnen;
-) Auslösen von Additionalität auf Projektebene (z.B. Erhöhung des Projektumfangs und der Reichweite, Beschleunigung der Projektdurchführung) und Unternehmensebene (Know-how Zuwachs, FuEuI Dynamik);
-) Beachtung von volkswirtschaftlichen Effekten im Sinne von Aufbau und Erhaltung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung, Knowledge Spill overs und die Bedeutung des Projektes für den Standort Österreich -
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Laufende Adaptierungen der Antragsformulare, welche zugleich eine rechtliche Aktualität bei möglichst gleichartiger Darstellung für die Fördernehmer garantiert, führen zur Senkung/Reduktion der Verwaltungskosten für Unternehmen.
Wie bereits mehrmals ausdrücklich vom BMVIT festgehalten scheint eine faktische Erhebung der Verwaltungskosten bei Förderprogrammen aus ho. Sicht nicht zielführend und bei detaillierter Abschätzung über die Maßen kosten- und zeitintensiv.
Es wäre daher generell ein Vorschlag bzw. Anliegen, dass Informationsverpflichtungen aus Förderungsanträgen zu Forschungsförderungsvorhaben klar ausgeschlossen werden. Dies begründet sich auch durch die Ausführungen in der Arbeitsunterlage „Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung“, Abschnitt 14.5.6, welche bei den Abgrenzungsfragen festschreiben, dass Verwaltungskosten aus Informationsverpflichtungen, die sich aus Verträgen (auch aus Verträgen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung) ergeben, nicht unter den angewandten Begriff der Verwaltungskosten für Unternehmen fallen.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Durch direkte Förderungen des FTI-Bereichs kann Österreich seine Position als Hochtechnologieland halten und in bestimmten Bereichen ausbauen. FTI-Förderungen sind zu einer der zentralen Standortentscheidungen von großen F&E-treibenden Unternehmen (Frontrunner-Unternehmen, welche Weltmarktführer in spezialisierten Bereichen sind, F&E Headquarters) geworden. Gleichzeitig soll österreichischen KMUs der Zugang zum Markt und zu Innovation leichter ermöglicht werden, eine technologieorientierte Basis geschaffen werden und somit für die gesamte österreichische Unternehmenslandschaft die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dies gelingt durch maßgeschneiderte Förderprogrammlinien wie Frontrunner, Competence Headquarter und Instrumente wie Einzelprojektförderungen und Projektvorbereitungen.
Die Basisprogramme der FFG stellen einen zentralen Baustein der österreichischen angewandten und marktnahen FTI-Förderung - für KMUs, erfolgreiche Nischenplayer und große international tätige Unternehmen - dar und konstituieren somit den Kern der direkten, themenoffenen Förderungen für Forschung, Technologie und Innovationen. Die vorgegebenen Ziele wurden bis auf Ziel 1 übererfüllt, die Anpassung des Wertes bei Ziel 1 (nach Rücksprache mit FFG und Programmverantwortlichen) wurde bei der Adaptierung der neuen WFA Basisprogramme vorgenommen. Die Maßnahmen (i.e. Förderungsinstrumente der FFG) erreichen ihre Wirkung und tragen somit zur Zielerreichung im Sinne des Förderprogramms bei, die deutlich überplanmäßige Erfüllung des Großteils der gesetzten Ziel bestätigt den erfolgreichen Einsatz der definierten Maßnahmen. Es soll daher weiter an den bisherigen Erfolgen hinsichtlich der Zielsetzungen wie der Steigerung der Aktivitäten bereits F&E-intensiver Unternehmen, dem Ausbau von F&E-basierten Spitzenpositionen österreichischer Unternehmen auf dem Weltmarkt und dem Ausbau und der Ansiedlung von F&E-Headquarters international tätiger Unternehmen gearbeitet werden.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Kennzahl zu Ziel 1 hat sich gezeigt, dass zukünftig verstärkt der Fokus auch in den Basisprogrammen auf die Verbereiterung der Basis F&E-intensiver österreichischer Unternehmen gelegt werden muss, wobei jedoch der Wert der Zielerreichung auf Basis des Referenzwertes zu ambitioniert angesetzt wurde (dies hat sich aus fachlichem Austausch zwischen Förderungsagentur und BMVIT im Zuge der Evaluierung der WFA ergeben). Ein realistischer Zielwert wurde aus Sicht des Fachressorts für die zuküfntige WFA-Periode angenommen.
Weitere Evaluierungen
Eine erneute Evaluierung im Sinne der WFA erfolgt 2021.