Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG - verpflichtender Gratiskindergarten
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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zur Gänze eingetreten: | Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen | BMFJ | UG 40 | 2013 | 2013 | -140.000 | Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überplanmäßig erreicht: Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (BVA 2015 – Evaluierung des Vorhabens)
Nationale Rechtsgrundlage
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Problemdefinition
2009 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Diese ist mit 1. September 2009 in Kraft getreten. Demnach ist der Kindergartenbesuch für 5-Jährige seit dem Kindergartenjahr 2009/10 kostenlos und seit dem Kindergartenjahr 2010/11 verpflichtend. Zur Finanzierung dieser Maßnahme leistete der Bund Zweckzuschüsse in der Höhe von € 70 Mio pro Kindergartenjahr. Die Mitfinanzierung des Bundes war bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/13 befristet und wurde bis zum Endes des Kindergartenjahres 2014/15 verlängert.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das gegenständliche Vorhaben ist im Regierungsprogramm 2013 - 2018 verankert, das eine mittelfristige Strategie zur Verbesserung der Bildungschancen durch verstärkte Einbindung und Förderung in der vorschulischen Bildung vorsieht. Durch den Pflichtkindergarten wird sichergestellt, dass die Kinder zumindest ein Jahr vor der Schule in elementaren Bildungseinrichtungen gefördert werden.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 25.000 | 25.000 | 0 | 70.000 | 70.000 | 0 | 45.000 | 45.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 140.000 | 140.000 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 25.000 | 25.000 | 0 | 70.000 | 70.000 | 0 | 45.000 | 45.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 140.000 | 140.000 | 0 |
Nettoergebnis | -25.000 | -25.000 | -70.000 | -70.000 | -45.000 | -45.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | -140.000 | -140.000 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 70 Mio. Euro als Beitrag zu den entstehenden Mehrkosten der Länder, die durch den Entfall der Elternbeiträge entstehen, gerechnet. Es ergaben sich keine Abweichungen zum in der WFA geplanten Wert.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Kinder und Jugend
Subdimension(en):
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die gegenständliche Vereinbarung wurde die Weiterfinanzierung des verpflichtenden und kostenlosen halbtägigen Besuchs von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt. Damit ist für alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiografie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren gewährleistet, dass sie das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Weiters wurden Eltern durch den Entfall von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr finanziell entlastet.
Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Schul- und Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, wurde der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
2009 wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Seither ist der Kindergartenbesuch für 5-Jährige kostenlos und verpflichtend. Damit ist gewährleistet, dass alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Weiters wurden Eltern durch den Entfall von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr finanziell entlastet werden. 2011 wurde der verpflichtende halbtägige Besuch erstmalig bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/13 verlängert. 2013 wurde für die Fortführung dieser Fördermaßnahmen die Finanzierung mit Zweckzuschüssen in der Höhe von € 70 Mio. pro Kindergartenjahr sichergestellt. Die Mitfinanzierung des Bundes wurde mit gegenständlicher Vereinbarung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 verlängert. Durch diese Maßnahme wurde die Betreuungsquote bei den 5-jährigen seit dem Inkrafttreten 2008/09 um 1,6 % von 96,3% auf 97,9 % im Kindergartenjahr 2014/15 angehoben. Der Anteil der 5-jährigen Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in institutionellen Einrichtungen konnte seit 2008/09 um 5,4%-Punkte von 22,6% auf 28% im Kindergartenjahr 2014/15 erhöht werden. Obwohl die Wohnbevölkerungszahl von 5-jährigen Kindern von 2008/09 bis 2014/15 um 1.433 Kinder zurückgegangen ist, werden jedoch seither um 1.067 mehr 5-jährige Kinder in Kindertagesheimen betreut.
Der für die vorliegende Maßnahme eingesetzte Budgetumfang von 70 Millionen Euro pro Kindergartenjahr konnte einerseits eine finanzielle Entlastung der Eltern betreffend den Entfall des Elternbeitrages für den halbtägigen Besuch erwirken und anderseits die Beibehaltung der Verpflichtung zum Kindergartenbesuch für 5-jährige Kinder sicherstellen. Es kann angenommen werden, dass durch den kostenlosen verpflichtenden Besuch bestehende Entwicklungsdefizite verringert werden konnten und die sprachliche Förderung vor dem Schuleintritt unterstützt werden konnte.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.