zur Gänze erreicht: Ziel 1: Sicherstellung der Aufnahme eines Berufsschülers bzw. einer Berufschülerin in einer Schulstufe, die seinem bzw. ihrem Bildungsniveau entspricht
Dem Ziel zugeordnete Maßnahmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1 des Ziels: zur Gänze erreicht Meilenstein 1: Möglichkeit eines Eintritts in eine höhere Schulstufe der Berufsschule für Personen in zeitlich verkürzten Ausbildungen des AMS
Ausgangszustand 2013
Derzeit gibt es noch keine Möglichkeit, dass Personen, die in einer zeitlich verkürzten überbetrieblichen Ausbildung im Auftrag des Arbeitsmarktservice (AMS) ausgebildet werden, in der Berufsschule in eine höhere Schulstufe eintreten können
Zielzustand 2015
Ab In-Kraft-Treten der Einstufungsprüfungsverordnung können auch Personen, die in einer zeitlich verkürzten überbetrieblichen Ausbildung im Auftrag des Arbeitsmarktservice (AMS) ausgebildet werden, nach erfolgreicher Ablegung einer Einstufungsprüfung in der Berufsschule in eine höhere Schulstufe eintreten.
Istzustand 2015
Mit 8. Oktober 2013 trat eine Änderung der Verordnung über die Einstufungsprüfungen an Berufsschulen in Kraft, die es berufsschulpflichtigen Personen mit beruflichen Vorqualifikationen, die sich in zeitlich verkürzten überbetrieblichen Ausbildungen im Auftrag des Arbeitsmarktservice (AMS) auf die Ablegung der Lehrabschlussprüfung vorbereiten, ermöglicht eine Einstufungsprüfung für die Aufnahme in eine höhere Schulstufe der Berufsschule abzulegen.
Datenquelle
BGBl. II Nr. 293/2013
Zielerreichungsgrad des gesamten Ziels: zur Gänze erreicht.