Wirkungszielkennzahl 1:
überwiegend erreicht:
Beschäftigungsquote Frauen
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2013
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 63,3
[%]
Zielzustand: 61,5
Oberer Schwellenwert: 65
Unterer Schwellenwert: 60
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 63,5
[%]
Zielzustand: 63,6
Oberer Schwellenwert: 65
Unterer Schwellenwert: 63,5
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 63,8
[%]
Zielzustand: 64
Oberer Schwellenwert: 65
Unterer Schwellenwert: 61
Jahr: 2016
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 64,1
[%]
Zielzustand: 64,5
Oberer Schwellenwert: 65
Unterer Schwellenwert: 61
Jahr: 2017
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 65,0
[%]
Zielzustand: 64,5
Oberer Schwellenwert: 66,5
Unterer Schwellenwert: 63,3
Jahr: 2018
Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
Zielerreichungsgrad:
kein Zielerreichungsgrad vorhanden
Istzustand: kein Wert vorhanden
[%]
Zielzustand: 65,5
Oberer Schwellenwert: nicht vorhanden
Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
Mittelfristiger Zielzustand
Jahr: 2020, Zielzustand: 66
Erläuterung der Entwicklung
Insbesondere der deutliche Zuwachs der Beschäftigungsquote der Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren beschleunigte den Gesamtzuwachs der Beschäftigungsquote.
Grafischer Maximalwert: 65
Quelle
Informationssystem BALI-Web des Sozialministeriums
Berechnungsmethode
Verhältnis von beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger registrierten unselbständig und selbständig beschäftigten Frauen zwischen 15 und 64 Jahren zu der Wohnbevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren
Wirkungszielkennzahl 2:
überplanmäßig erreicht:
Arbeitslosenquote Frauen
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2013
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 7,0
[%]
Zielzustand: 5
Oberer Schwellenwert: 1
Unterer Schwellenwert: 15
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 7,6
[%]
Zielzustand: 7,5
Oberer Schwellenwert: 7
Unterer Schwellenwert: 8
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
nicht erreicht
Istzustand: 8,3
[%]
Zielzustand: 7,5
Oberer Schwellenwert: 5,6
Unterer Schwellenwert: 9
Jahr: 2016
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 8,3
[%]
Zielzustand: 8,7
Oberer Schwellenwert: 5,6
Unterer Schwellenwert: 9
Mittelfristiger Zielzustand
Jahr: 2017, Zielzustand: 8,6
Erläuterung der Entwicklung
Auf dem Vorkrisenniveau 2008 betrug die Registerarbeitslosenquote der Frauen im Jahresdurchschnitt 5,6 %. Im Jahr 2009 erhöhte sich diese Arbeitslosenquote auf 6,4 %. Dieser Wert wurde in der Folge erst 2012 mit 6,5 % und 2015 mit 8,3 % übertroffen. 2016 wurde auf Grundlage der Wirtschaftsprognosen von einer weiterhin steigenden Arbeitslosigkeit ausgegangen, tatsächlich entwickelte sich die Arbeitslosigkeit jedoch günstiger als erwartet und die Arbeitslosenquote der Frauen stagnierte bereits.
Grafischer Maximalwert: 5,6
Quelle
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Arbeitsmarktservice
Berechnungsmethode
Verhältnis von arbeitslosen Personen zum Arbeitskräftepotenzial (arbeitslose Personen plus unselbständig Beschäftigte lt. Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger) – Frauen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels
Die gesetzten wirtschaftspolitischen Initiativen sowie die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze reichten im Umfang nicht aus, um die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit von Frauen und hier insbesondere der Frauen ab 45 Jahren zu stabilisieren. Der Erfolg der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ist vor dem Hintergrund der deutlichen Erhöhung des Arbeitskräftepotentials und des verbesserten, aber moderaten wirtschaftlichen Wachstums (BIP-Wachstum 2016 in Höhe von real 1,5 %) zu beurteilen. Ein wirtschaftliches Wachstum in dieser Größenordnung reduziert die Arbeitslosigkeit – so die Erfahrung der letzten 60 Jahre – ohne Arbeitszeitverkürzungsschritte oder anderen Formen der Reduktion des Arbeitsangebots nicht wesentlich.