Wirkungszielkennzahl 1:
überplanmäßig erreicht:
Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2013
Zielerreichungsgrad:
nicht erreicht
Istzustand: 0
[%]
Zielzustand: 90
Oberer Schwellenwert: 90
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
überwiegend erreicht
Istzustand: 5,5
[%]
Zielzustand: 10
Oberer Schwellenwert: 35
Unterer Schwellenwert: 0
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 20,0
[%]
Zielzustand: 20
Oberer Schwellenwert: 30
Unterer Schwellenwert: 5
Jahr: 2016
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 30,0
[%]
Zielzustand: 20
Oberer Schwellenwert: 35
Unterer Schwellenwert: 20
Jahr: 2017
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 50,0
[%]
Zielzustand: 20
Oberer Schwellenwert: 60
Unterer Schwellenwert: 20
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
kein Zielerreichungsgrad vorhanden
Istzustand: kein Wert vorhanden
[%]
Zielzustand: 20
Oberer Schwellenwert: 40
Unterer Schwellenwert: 5
Mittelfristiger Zielzustand
Jahr: 2020, Zielzustand: 25
Erläuterung der Entwicklung
Der "Elektronische Rechtsverkehr – ERV" wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 (zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 421/2016) in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.
Grafischer Maximalwert: 25
Quelle
Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2014
Berechnungsmethode
Anteil der elektronischen Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende
Zielerreichungsgrad:
kein Zielerreichungsgrad vorhanden
Istzustand: kein Wert vorhanden
[%]
Zielzustand: 75
Oberer Schwellenwert: 80
Unterer Schwellenwert: 75
Mittelfristiger Zielzustand
Jahr: 2020, Zielzustand: 80
Erläuterung der Entwicklung
Die Frist zur Aufnahme ins Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) orientiert sich am Abfertigungsdatum. Nicht erfasst ist die nicht verpflichtende Bildung von Rechtssätzen.
Grafischer Maximalwert: 90
Quelle
Statistik Verwaltungsgerichtshof
Berechnungsmethode
Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden, gemessen am Gesamtwert
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels
Der "Elektronische Rechtsverkehr - ERV" wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 (zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 421/2016) in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.