zur Gänze erreicht: Maßnahme 2: Festlegung eines Richtversorgungsgrades
Beschreibung der Maßnahme
In Österreich soll für alle pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen ein bedarfsgerechtes und leistbares Angebot an Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Das Ausmaß der Versorgung ist zwischen den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Durch die Einführung eines gemeinsamen Richtversorgungsgrades für mobile, stationäre und teilstationäre Dienste soll eine Harmonisierung des Angebotes österreichweit herbeigeführt werden, wobei allerdings gleichzeitig die regionalen Bedürfnisse mitberücksichtigt werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung des Beratungs- und Betreuungsangebotes soll weiterhin von den Ländern bestimmt werden.
Der Maßnahme zugeordnete Ziele
- zur Gänze erreicht: Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen mit leistbaren Betreuungs- und Pflegedienstleistungen
- überwiegend erreicht: Harmonisierung des Angebotes an Pflege-und Betreuungsdiensten
Beurteilung der Umsetzung der Maßnahme: zur Gänze erreicht.