aws Garantien gemäß KMU-FG
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überplanmäßig eingetreten: | Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU - Haftungsübernahmen | BMWFW | UG 40 | 2013 | 2014 | -8.890 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (AGVO)
Nationale Rechtsgrundlage
KMU Förderungsgesetz (KMU-FG)
Problemdefinition
Der Zielgruppe ('Betroffenen') dieses Vorhabens sind wirtschaftlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Basis ist das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) in der geltenden Fassung.
In §1 KMU-FG werden vom Gesetzgeber folgende Ziele gesetzt:
(1) Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die unten umschriebenen Förderungsmaßnahmen durch den Bund
(2) Die Förderungsmaßnahmen haben – mit dem Ziel, durch eine verstärkte Förderung der KMU das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik der Wirtschaft zu erhöhen – der Sicherung oder Hebung der Ertragsfähigkeit (Strukturverbesserung) von bestehenden KMU durch Erleichterung von Marktanpassungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Gründung von wettbewerbsfähigen KMU zu dienen.
In §2 KMU-FG wird definiert, dass eine Förderung gewährt werden kann durch:
1. Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse;
2. sonstige Geldzuwendungen;
3. sonstige geldwerte Leistungen, wie Beratungen oder Serviceleistungen
Als weitere Förderungsmaßnahme stehen die Übernahme von Haftungen (Bürgschaften, Garantien) u.a. durch die im Bundeseigentum stehende Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) nach Maßgabe ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Gewährung einer Förderung durch mehr als eine der genannten Maßnahmen für dasselbe Vorhaben sowie durch gemeinsame, den Zielsetzungen des KMU-FGs entsprechende Förderungsmaßnahmen mit anderen Rechtsträgern ist zulässig.
Dieses Vorhaben steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union und wurde mitgeteilt zur Freistellung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Amtsblatt der EK L 214). Weitere programmspezifische EU-rechtliche Grundlagen sind in den jeweiligen Programmdokumenten der Maßnahmen angeführt.
Verlängerung der Richtlinien:
Aufgrund des noch nicht beschlossenen Bundeshaushalts 2014 und der unverändert verlängerten wesentlichen beihilfenrechtlichen Grundlage (=Allgmeine Gruppenfreistellungsverordnung) soll zur Vermeidung eines Förderungsstopps eine Verlängerung der bestehenden Richtlinien und Programmdokumente bis zum 30. Juni 2014 vorgenommen werden.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Maßnahme "Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU - Haftungsübernahmen" unterstützt die Ziele des Regierungsprogramms 2008-2013 - Paket "Arbeitsplätze und Standortpolitik". Darin bekennt sich die Bundesregierung während der gesamten Legislaturperiode zu einer effizienten Wachstumspolitik. Maßnahmen bei Förderungen und Haftungen sind weitere Eckpfeiler, die das Unternehmertum stützen sollen.
Das Ziel dieses Förderprogramms ist die Unterstützung von Jungunternehmern sowie die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie des Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dies beinhaltet vor allem die Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen und von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Festigung der (Eigen)Kapitalbasis. Damit soll auch ein aktiver Beitrag zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungssituation geleistet werden.
Die Zielsetzung dieser Förderung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, durch die Förderung von KMU die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft insgesamt zu erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- überplanmäßig eingetreten: Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
-
überplanmäßig eingetreten:
Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- überplanmäßig eingetreten: Programmdokument Jungunternehmerförderung - Haftung
- überplanmäßig eingetreten: Programmdokument KMU-Innovationsförderung "Unternehmensdynamik" - Haftung
- zur Gänze eingetreten: Programmdokument Double Equity
- zur Gänze eingetreten: Programmdokument KMU-Stabilisierung
- teilweise eingetreten: Programmdokument Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen
-
zur Gänze eingetreten:
Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU durch Gestaltung attraktiver Finanzierungsmöglichkeiten
- überplanmäßig eingetreten: Programmdokument Jungunternehmerförderung - Haftung
- überplanmäßig eingetreten: Programmdokument KMU-Innovationsförderung "Unternehmensdynamik" - Haftung
- zur Gänze eingetreten: Programmdokument Double Equity
- zur Gänze eingetreten: Programmdokument Mikrokredite für kleine Unternehmen
- zur Gänze eingetreten: Programmdokument KMU-Stabilisierung
- teilweise eingetreten: Programmdokument Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 20 | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20 | 20 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 7 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7 | 7 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 1.000 | 1.263 | 263 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.000 | 1.263 | 263 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 4.237 | 7.600 | 3.363 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.237 | 7.600 | 3.363 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 5.264 | 8.890 | 3.626 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.264 | 8.890 | 3.626 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | -5.264 | -8.890 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -5.264 | -8.890 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Werkleistungen: Bezeichnet den finanziellen Aufwand für die Abwicklung dieser Fördermaßnahme und ist in der UG 40 budgetiert. Der finanzielle Aufwand wurde auf Grundlage des BVA 2013 für das 1. Halbjahr 2014 fortgeschrieben - d.h. EUR 3.096.000 (2013) / 2 = EUR 1.548.000 und davon EUR 1.000.000 für die Abwicklung der Garantien. Im Jahr 2014 wurden insgesamt EUR 3.756.183,75 an Abwicklungskosten (inkl. Konjunkturpaket 2013) verrechnet -- davon EUR 2.525.947,42 für Haftungen. Für das 1. Halbjahr 2014 ergeben sich somit Abwicklungskosten iHv. EUR 1.262.973,71 Transferleistungen: Bezeichnet die aus den Garantieübernahmen zu erwartenden Garantieleistungen und ist über die UG 45 (Schadloshaltung) zu bedecken. Diese wird anteilsmäßig auf Basis von Vergleichswerten der Vorjahre indikativ von der aws berechnet. Gemäß aws Jahresabschluss 2014 betrug die Netto-Garantieleistung für Garantien gemäß KMU-FG für das Jahr 2014 insgesamt EUR 15.200.576,42 -- d.h. EUR 7.600.288,21 für das 1. Halbjahr 2014.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Förderantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukkzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstige Systeme, um die Kosten für Unternehmen weitere zu senken.
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die über Garantien unterstützten Gründungen und KMU haben einen besseren Zugang zu Finanzierungsleistungen erhalten (insgesamt 427 Projekte mit einem Garantieobligo von EUR 36,2 Mio), weshalb Innovations- und Gründungsprojekte schneller, innovativer und sicherer umgesetzt werden konnten.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überplanmäßig eingetreten.
Auf Grund spezieller Rahmenbedingungen im 1.Halbjahr 2014 (automatisches Budgetprovisorium ab 1. Jänner 2014, da der Nationalrat für das Finanzjahr 2014 noch kein Bundesfinanzgesetz beschlossen und keine vorläufige Vorsorge durch ein Bundesgesetz getroffen hatte) konnten - aus damaliger Sicht - weder das Budget 2014 noch die Höhe der Mittel 2014 für das gegenständliche Vorhaben abschließend festgelegt werden. Die Verlängerung der Förderrichtlinien und des Abwicklungsvertrages gemäß KMU-FG um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2014 stellte somit ein technisches Hilfskonstrukt dar, das aufgrund der Verlängerung der aktuellen beihilferechtlicher Regelungen und fehlender budgetärer Grundlagen notwendig geworden ist.
Um einerseits die geplante Richtlinienverlängerung befristet bis 30. Juni 2014 sicherzustellen, auf der anderen Seite aber dem BFG 2014 nicht vorzugreifen, wurde den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen 2014 unter der Maßgabe zugestimmt, dass budgetäre Mittel für das gegenständliche Vorhaben bis maximal zur Hälfte des für dieses Vorhabens im BVA 2013 zur Verfügung gestellten Volumens geleistet werden - das sind EUR 6,79 Mio. operative Mittel und EUR 1,584 Mio. für die Abwicklung der Förderprogramme. Vor diesen Hintergrund wurden die Zielwerte für die gegenständliche Förderrichtlinie auf Basis der IST-Werte des ersten Halbjahres 2013 abhängig von den Vorgaben des Bundeshaushalts ebenfalls fortgeschrieben.
Mit öffentlichen Garantien wird es den Unternehmen ermöglicht, Projekte früher, qualitativ höherwertiger und größer durchzuführen. Dies ist insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein großer Vorteil. Trotz schwierigen Umfelds konnte die aws im 1. Halbjahr 2014 eine hohe Nachfrage nach ihren Förderungs- und Finanzierungsprogrammen verzeichnen.
Auf Basis der Förderrichtlinie „Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU - Haftungsübernahmen“ gemäß KMU-Förderungsgesetz wurden Haftungen im Rahmen folgender Förderprogramme übernommen:
- Programmdokument „Jungunternehmerförderung - Haftung“
- Programmdokument „KMU-Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“ - Haftung
- Programmdokument „Double Equity“
- Programmdokument „Mikrokredit für kleine Unternehmen“
- Programmdokument „KMU Stabilisierung“
- Programmdokument „Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen“
Ausgehend von den oben beschriebenen speziellen Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2014 konnten die Förderprogramme „Jungunternehmenförderung-Haftung“ (Förderzusagen: +15% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +25% ggü. 1. HJ 2013) und „KMU-Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“ - Haftung“ (Förderzusagen: +39% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +9% ggü. 1. HJ 2013) überplanmäßige Zielwerte verzeichnen. Die Förderprogramme „Mikrokredite für kleine Unternehmen“ (Förderzusagen: +4% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: -2% ggü. 1. HJ 2013) „Double Equity“ (Förderzusagen: +4% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: -2% ggü. 1. HJ 2013) und „KMU Stabilisierung“ (Förderzusagen: +/-0% ggü. 1. HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +33% ggü. 1. HJ 2013) konnten aufgrund stabiler Förderdaten die Zielwerte zur Gänze erreichen. Die vorgegebenen Zielwerte konnte das Förderprogramm „Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen“ (9 Förderzusagen // ausgelöste Gesamtprojektkosten von ca. 2,3 Mio. €) auf Basis der Planungsvorgaben zumindest teilweise erreichen. Insgesamt wurden im Rahmen der aws Garantieprogramme gemäß KMU-FG 427 Förderzusagen (+21% ggü. 1. HJ 2013) mit einer Gesamtförderleistung in Höhe von EUR 36,2 Mio. (+13% ggü. 1. HJ 2013) und ausgelösten Gesamtprojektkosten in Höhe von EUR 56,9 Mio. (+1% ggü. 1. HJ 2013) vergeben. Damit konnten insgesamt mehr als 2.500 Arbeitsplätze (+55% ggü. 1. HJ 2013) gesichert bzw. neu geschaffen werden. Somit sind die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens auf Basis der anfangs getroffenen Annahme von fortgeschriebenen Zielwerten überplanmäßig eingetroffen.
Vor dem Hintergrund einer schwierigen, durch rückläufige Unternehmensinvestitionen geprägten, konjunkturellen Entwicklung kamen im 1. Halbjahr 2014 aws Förderungen und Finanzierungen zunehmend bei tendenziell kleineren Projekten zum Einsatz. Diese Aussage wird bestätigt durch den stärkeren Anstieg von Förderzusagen im Vergleich zu den geförderten Gesamtprojektkosten. Insgesamt setzten die aws Fördermaßnahmen wichtige Impulse für die österreichische Konjunktur, in dem sie den Unternehmen einfache und vielfältige Unterstützung und Finanzierungsmöglichkeiten bieten.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.