aws Zuschussprogramme gemäß KMU-FG
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überplanmäßig eingetreten: | Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU -- Prämienförderung | BMWFW | UG 40 | 2013 | 2014 | -12.268 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Europäische Rechtsgrundlage
Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (AGVO)
Nationale Rechtsgrundlage
KMU Förderungsgesetz (KMU-FG)
Problemdefinition
Der Zielgruppe ('Betroffenen') dieses Vorhabens sind wirtschaftlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Basis ist das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) in der geltenden Fassung.
In §1 KMU-FG werden vom Gesetzgeber folgende Ziele gesetzt:
(1) Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die unten umschriebenen Förderungsmaßnahmen durch den Bund
(2) Die Förderungsmaßnahmen haben - mit dem Ziel, durch eine verstärkte Förderung der KMU das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik der Wirtschaft zu erhöhen - der Sicherung oder Hebung der Ertragsfähigkeit (Strukturverbesserung) von bestehenden KMU durch Erleichterung von Marktanpassungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Gründung von wettbewerbsfähigen KMU zu dienen.
In §2 KMU-FG wird definiert, dass eine Förderung gewährt werden kann durch:
1. Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse;
2. sonstige Geldzuwendungen;
3. sonstige geldwerte Leistungen, wie Beratungen oder Serviceleistungen
Als weitere Förderungsmaßnahme stehen die Übernahme von Haftungen (Bürgschaften, Garantien) u.a. durch die im Bundeseigentum stehende Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) nach Maßgabe ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Gewährung einer Förderung durch mehr als eine der genannten Maßnahmen für dasselbe Vorhaben sowie durch gemeinsame, den Zielsetzungen des KMU-FGs entsprechende Förderungsmaßnahmen mit anderen Rechtsträgern ist zulässig.
Dieses Vorhaben steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union und wurde mitgeteilt zur Freistellung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwenung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Amtsblatt der EK L 214). Weitere programmspezifische EU-rechtliche Grundlagen sind in den jeweiligen Programmdokumenten der Maßnahmen angeführt.
Verlängerung der bestehenden Richtlinie:
Aufgrund des noch nicht beschlossenen Bundeshaushalts 2014 und der unverändert verlängerten wesentlichen beihilfenrechtlichen Grundlage (=Allgmeine Gruppenfreistellungsverordnung) soll zur Vermeidung eines Förderungsstopps eine Verlängerung der bestehenden Richtlinien und Programmdokumente bis zum 30. Juni 2014 vorgenommen werden.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Maßnahme "Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU - Prämienförderung" unterstützt die Ziele des Regierungsprogramms 2008-2013 - Paket "Arbeitsplätze und Standortpolitik". Darin bekennt sich die Bundesregierung während der gesamten Legislaturperiode zu einer effizienten Wachstumspolitik.
Das Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Jungunternehmern sowie die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie des Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dies beinhaltet vor allem die Förderung von Unternehmensgründungen und –nachfolgen und von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Damit soll auch ein aktiver Beitrag zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungssituation geleistet werden.
Die Zielsetzung dieser Förderung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, durch die Förderung von KMU die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft insgesamt zu erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- überplanmäßig eingetreten: Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
- überplanmäßig eingetreten: Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 20 | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20 | 20 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 7 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7 | 7 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 548 | 615 | 67 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 548 | 615 | 67 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 6.790 | 11.626 | 4.836 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.790 | 11.626 | 4.836 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 7.365 | 12.268 | 4.903 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7.365 | 12.268 | 4.903 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | -7.365 | -12.268 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -7.365 | -12.268 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Werkleistungen: Bezeichnet den finanziellen Aufwand für die Abwicklung dieser Fördermaßnahme und ist in der UG 40 budgetiert. Der finanzielle Aufwand wurde auf Grundlage des BVA 2013 für das 1. Halbjahr 2014 fortgeschrieben - d.h. EUR 3.096.000 (2013) / 2 = EUR 1.548.000 und davon EUR 548.000 für die Abwicklung der Zuschussprogramme gemäß KMU-FG. Im Jahr 2014 wurden insgesamt EUR 3.756.183,75 an Abwicklungskosten (inkl. Konjunkturpaket 2013) verrechnet -- davon EUR 1.230.236,33 für Prämienförderungen. Für das 1. Halbjahr 2014 ergeben sich somit Abwicklungskosten iHv. EUR 615.118,17. Transferleistungen: Bezeichnet die aus den Zuschusszusagen zu erwartenden Förderleistungen und ist in der UG 40 budgetiert. Der finanzielle Aufwand wurde auf Grundlage des Budgets von 2013 für das 1. Halbjahr 2014 fortgeschrieben - d.h. EUR 13.580.000 (2013) / 2 = EUR 6.790.000. Im ersten Halbjahr 2014 wurden im Rahmen der aws Zuschussprogramme gemäß KMU-FG Förderzusagen mit einer Gesamt-Förderleistung iHv. EUR 11.626.021 gemacht. Die hohe Abweichung von den Planwerten ist zurückzuführen auf zusätzliche Förderleistungen, die durch das Konjunkturpaket 2013 finanziert wurden.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Maßnahmen leisteten einen Beitrag zur Wettbewerbsstärkung der österreichischen KMU indem sie Gründungsprojekte und Innovationsprojekte unterstützten. Durch die Zuschüsse wurden Impulse für Unternehmensgründungen gesetzt und die Faktorkosten für Innovationsprojekte entlastet. Innovations- und Gründungsprojekte wurden damit jedenfalls qualitativ verbessert, d.h. innovativer, schneller und sicherer umgesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Beschäftigungssituation in Österreich geleistet.
-
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die Zuschussförderung wurden die finanziellen Aufwendungen für Gründungen und Innovationen reduziert und somit für die Unternehmen erleichtert (insgesamt 1.257 Förderzusagen mit einer Gesamt-Förderleistung von EUR 11.626.021 -- inkl. Konjunkturpaket 2013). Damit erhöhte sich die Gründungsdynamik und Wettbewerbsstärke sowie die Innovationstätigkeit von KMU und Unternehmensgründungen.
-
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Förderantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukkzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstige Systeme, um die Kosten für Unternehmen weitere zu senken.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überplanmäßig eingetreten.
Auf Grund spezieller Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2014 (automatisches Budgetprovisorium ab 1. Jänner 2014, da der Nationalrat für das Finanzjahr 2014 noch kein Bundesfinanzgesetz beschlossen und keine vorläufige Vorsorge durch ein Bundesgesetz getroffen hatte) konnten - aus damaliger Sicht - weder das Budget 2014 noch die Höhe der Mittel 2014 für das gegenständliche Vorhaben abschließend festgelegt werden. Die Verlängerung der Förderrichtlinien und des Abwicklungsvertrages gemäß KMU-FG um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2014 stellte somit ein technisches Hilfskonstrukt dar, das aufgrund der Verlängerung der aktuellen beihilferechtlicher Regelungen und fehlender budgetärer Grundlagen notwendig geworden ist.
Um einerseits die geplante Richtlinienverlängerung befristet bis 30. Juni 2014 sicherzustellen, auf der anderen Seite aber dem BFG 2014 nicht vorzugreifen, wurde den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen 2014 unter der Maßgabe zugestimmt, dass budgetäre Mittel für das gegenständliche Vorhaben bis maximal zur Hälfte des für dieses Vorhabens im BVA 2013 zur Verfügung gestellten Volumens geleistet werden - das sind 6,79 Mio. € operative Mittel und 1,584 Mio. € für die Abwicklung der Förderprogramme. Vor diesen Hintergrund wurden die Zielwerte für die gegenständliche Förderrichtlinie auf Basis der IST-Werte des ersten Halbjahres 2013 abhängig von den Vorgaben des Bundeshaushalts ebenfalls fortgeschrieben.
Die aws Zuschussprogramme entfalteten ihre beste Wirkung selektiv für Forschung, Entwicklung und Innovation in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz oder als Prämie für besondere arbeitsplatzschaffende und -sichernde Investitionen. So wurde gezielt eine hohe Förderungsintensität erreicht, die eine substanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an den relevanten Ausgaben bedeutet und auch mit einer entsprechenden Förderungswirkung verbunden ist.
Die aws Förderdaten im 1. Halbjahr 2014 zeigen, dass trotz eines schwierigen Umfelds die aws eine hohe Nachfrage nach ihren Förderungs- und Finanzierungsprogrammen verzeichnen konnte. Auf Basis der Förderrichtlinie „Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU - Prämienförderung“ gemäß KMU-Förderungsgesetz wurden Zuschüsse im Rahmen folgender Förderprogramme übernommen:
-) Programmdokument „Jungunternehmerförderung - Zuschuss“
-) Programmdokument „KMU-Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“ - Zuschuss
-) Programmdokument „Innovationsschutz und Innovationsvermarktung“
-) Programmdokument „Gründungs-/Nachfolgebonus“
Ausgehend von den oben beschriebenen speziellen Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2014 konnten die Förderprogramme „Jungunternehmenförderung-Zuschuss“ (Förderzusagen: +17% ggü. 1.HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +19% ggü. 1.HJ 2013) und „KMU-Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“ - Zuschuss“ (Förderzusagen: +182% ggü. 1.HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +156% ggü. 1.HJ 2013) überplanmäßige Zielwerte verzeichnen. Das mit Ende 2011 ausgelaufene Förderprogramm „Gründungs-/Nachfolgebonus“ (Förderzusagen: -24% ggü. 1.HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: +690% ggü. 1.HJ 2013) konnte aufgrund der erwartungsgemäßen Entwicklung der Förderdaten die Zielwerte zur Gänze erreichen. Die Abweichungen ggü. 1.HJ 2013 sind auf niedrige Förderzusagen bei gleichzeitig höheren ausgelösten Gesamtprojektkosten aufgrund von Einzelprojekten zurückzuführen. Die vorgegebenen Zielwerte konnte das Förderprogramm „Innovationsschutz und Innovationsvermarktung“ (Förderzusagen: -49% ggü. 1.HJ 2013 // ausgelöste Gesamtprojektkosten: -47% ggü. 1.HJ 2013) auf Basis der Planungsvorgaben zumindest teilweise erreichen. Die Abweichungen sind auf das kleine Volumen des Förderprogramms zurückzuführen.
Insgesamt wurden im Rahmen der aws Zuschussprogramme gemäß KMU-FG 1.257 Förderzusagen (+44% ggü. 1.HJ 2013) mit einer Gesamtförderleistung in Höhe von EUR 11,6 Mio. (+89% ggü. 1.HJ 2013) und ausgelösten Gesamtprojektkosten in Höhe von EUR 228,7 Mio. (+120% ggü. 1.HJ 2013) vergeben. Damit konnten insgesamt knapp 12.000 Arbeitsplätze (+218% ggü. 1.HJ 2013) gesichert bzw. neu geschaffen werden. Somit sind die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens auf Basis der anfangs getroffenen Annahme von fortgeschriebenen Zielwerten überplanmäßig eingetroffen.
Vor dem Hintergrund einer schwierigen, durch rückläufige Unternehmensinvestitionen geprägten, konjunkturellen Entwicklung im Jahr 2014 kamen aws Förderungen und Finanzierungen zunehmend bei tendenziell kleineren Projekte zum Einsatz. Darüber hinaus ist der Anstieg der aws Zuschussleistungen (insb. beim Förderprogramm „KMU Innovationsförderung „Unternehmensdynamik“) auf die gesetzten Impulse des im Juni 2013 im Ministerrat beschlossenen Konjunkturpakets 2013 zurückzuführen. Insgesamt setzten die aws Fördermaßnahmen wichtige Impulse für die österreichische Konjunktur, in dem sie den Unternehmen einfache und vielfältige Unterstützung und Finanzierungsmöglichkeiten bieten.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.