Novelle zum Pflegefondsgesetz
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Novelle zum Pflegefondsgesetz | BMASK | UG 21 | 2013 | 2013 | -664.275 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- zur Gänze erreicht: Sicherung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und Unterstützung von deren Angehörigen (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- zur Gänze erreicht: Sicherung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und Unterstützung von deren Angehörigen. (BVA 2016 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Für die Pflegebedürftigen gibt es Österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot an Pflegeleistungen (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
- zur Gänze erreicht: Für die Pflegebedürftigen gibt es Österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot an Pflegeleistungen. (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2016)
- zur Gänze erreicht: Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung der Pflegevorsorge ab 2015 (Finanzjahr des Vorhabens: 2013)
Nationale Rechtsgrundlage
Pflegefondsgesetz (PFG)
Problemdefinition
Das Pflegefondsgesetz (PFG) ist am 30. Juli 2011 in Kraft getreten. Darin ist vorgesehen, den Ländern zur teilweisen Abdeckung der Mehrausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen in der Langzeitpflege in den Jahren 2011 bis 2014 einen jährlichen Zweckzuschuss zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherstellung der Pflege über das Jahr 2014 hinaus soll der Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016 nunmehr mit insgesamt weiteren 650 Mio. Euro dotiert werden.
Mit diesen Mitteln sollen die Länder und Gemeinden auch weiterhin bei der Sicherung und dem Aus- und Aufbau sozialer Dienstleistungen unterstützt werden.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 wird im Kapitel "Länger gesund leben und arbeiten" zum Themenbereich des Pflegefonds die folgenden Ziele und Maßnahmen festgelegt:
· Vorrang mobiler vor stationärer Betreuung: Der Pflegefonds setzt Schwerpunkte zum flächendeckenden Ausbau von mobilen Diensten und der Tagesbetreuung sowie Maßnahmen zur Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger;
· Ausbau von anwendungsorientierten Ambient Assisted Living Programmen (Technologien, Produkte und Dienstleistungen) mit dem Fokus auf deren nachhaltige Implementierung;
· Das Pflegegeld und der Pflegefonds werden als zentrale Säulen der Pflegefinanzierung durch den Bund beibehalten und weiterentwickelt.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
-
zur Gänze eingetreten:
Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen mit leistbaren Betreuungs- und Pflegedienstleistungen
- zur Gänze eingetreten: Verlängerung und Erhöhung der Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016
- zur Gänze eingetreten: Festlegung eines Richtversorgungsgrades
- zur Gänze eingetreten: Verstärkte Förderung des Case- und Caremanagements
- zur Gänze eingetreten: Fördermöglichkeit für innovative Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen
-
zur Gänze eingetreten:
Schaffung der Rahmenbedingungen für zeitgerechtes Reagieren auf sich ändernde Anforderungen in der Pflegelandschaft mit neuen Lösungsansätzen
- zur Gänze eingetreten: Verlängerung und Erhöhung der Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016
- zur Gänze eingetreten: Mittelvortrag im Ausmaß von bis zu 40 Prozent des Zweckzuschusses in das Folgejahr möglich
- zur Gänze eingetreten: Fördermöglichkeit für innovative Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen
- überwiegend eingetreten: Harmonisierung des Angebotes an Pflege-und Betreuungsdiensten
- zur Gänze eingetreten: Flexibilisierung der Mittelverwendung
- zur Gänze eingetreten: Erhöhung der Finanzierungssicherheit für die Länder und Gemeinden für die Jahre 2015 und 2016
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 14.275 | 14.275 | 0 | 0 | 0 | 0 | 300.000 | 300.000 | 0 | 350.000 | 350.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 664.275 | 664.275 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 14.275 | 14.275 | 0 | 0 | 0 | 0 | 300.000 | 300.000 | 0 | 350.000 | 350.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 664.275 | 664.275 | 0 |
Nettoergebnis | -14.275 | -14.275 | 0 | 0 | -300.000 | -300.000 | -350.000 | -350.000 | 0 | 0 | -664.275 | -664.275 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die Mittel für den Pflegefonds wurden wie gesetzlich festgelegt zu 1/3 von den Ländern durch Vorwegabzug der Ertragsanteile (lt. FAG 2008 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2011) und zu 2/3 vom Bund finanziert.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Soziales
Subdimension(en):
- Pflegegeld
- Arbeitsbedingungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Pflegedienstleistungsstatistiken bieten eine gute Datenübersicht, um ein gleichwertiges österreichweites Dienstleistungsangebot planen und entwickeln zu können und um bedarfsgerechte Angebotsformen abzuleiten.
Wie in den Vorjahren (2011 – 2014) wurden auch im Berichtsjahr 2015 in denselben 5 Bundesländern (Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien) alle 6 Betreuungs- und Pflegedienste angeboten. In 3 Bundesländern war jeweils 1 Dienst (alternative Wohnformen: Niederösterreich, Salzburg, Tirol; Case- und Caremanagement: Burgenland) nicht im Angebot vertreten; hier hat sich insofern eine Veränderung gegenüber den Vorjahren ergeben, als in letzterem Bundesland 2011 und 2012 die Kurzzeitpflege und 2011 bis 2013 die alternativen Wohnformen noch nicht zum Leistungsangebot gezählt hatten. Mobile, teilstationäre und stationäre Dienste sowie die Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen gab es (wie 2014) im gesamten Bundesgebiet, Case- und Caremanagement in 8, alternative Wohnformen in 5 Bundesländern.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 145.723 Personen durch mobile Dienste (+4.949 bzw. +3,5% Steigerung gegenüber dem Vorjahr) und 75.632 Personen in stationären Einrichtungen (+1.792 bzw. +2,4% Steigerung gegenüber dem Vorjahr) mit finanzieller Unterstützung der Sozialhilfe/Mindestsicherung der Länder und Gemeinden betreut.
In Österreich stieg im Jahr 2015 sowie im Zeitraum 2011 – 2015 die Anzahl der betreuten Personen im nichtstationären Bereich deutlich stärker an als im stationären Bereich:
- Nichtstationärer Bereich:
-2015: (+2,7%, +6.995 Personen)
-2011 – 2015: (+21,3%, +48.908 Personen)
-Stationärer Bereich:
-2015: (+2,4%, +1.792 Personen)
-2011 – 2015: (+4,6%, +3.335 Personen)
Im Jahr 2015 entfielen für gesamt Österreich
• 73% der Nettoausgaben auf stationäre Einrichtungen,
• 20% auf mobile Dienste und
• 7% auf sonstige Dienste (teilstationäre Dienste, Kurzzeitpflege, Case- und Caremanagement und alternative Wohnformen)
Im Jahr 2015 sind die Nettoausgaben Österreichs im nicht-stationären Bereich (+5,5%) prozentuell stärker angestiegen als im stationären Bereich (+4,8%).
Der prozentuelle Anstieg der Nettoausgaben fiel in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus und reichte von 20,2% in Wien bis 59,7% im Burgenland.
Die mobilen Betreuungs- und Pflegedienste erbrachten im Jahr 2015 rund 16,4 Mio. Leistungsstunden (+2%). Im Bereich der stationären Betreuungs- und Pflegedienste wurden in Summe ca. 20,2 Mio. Bewohntage verrechnet (+1%). Im Zeitraum 2011 – 2015 sind die Leistungseinheiten im nicht-stationären Bereich stärker angestiegen (+24,2%) sind als im stationären Bereich (+2,6%).
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Mit der Gewährung der Zweckzuschüsse aus dem Pflegefonds unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherung und dem bedarfsgerechten Aus- und Aufbau von sozialen Dienstleistungen im Bereich der Langzeitpflege. Die Versorgungssituation für pflegebedürftige Menschen wird laufend evaluiert. Bislang wurden aus dem Pflegefonds seit dem Jahr 2011 finanzielle Zweckzuschüsse in Gesamthöhe von € 1.335 Mrd. bereitgestellt.
Im Regierungsprogramm der XXV. Legislaturperiode ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Pflegefonds über das Jahr 2016 hinaus vorgesehen. So ist eines der Ziele der Ausbau sozialer Dienstleistungen (z.B. im Bereich Pflege). Auch gilt es, den Betroffenen die Sicherheit zu geben, dass für die individuelle Pflegebedürftigkeit unabhängig von der sozialen Situation eine gute Pflege und Betreuung geboten werden. Die Wahlfreiheit des Pflegesettings, von der häuslichen Pflege durch Angehörige und professionelle Dienste, über betreute Wohnformen bis hin zu Pflegeheimen muss bedarfsgerecht abgestufte Pflege- und Betreuungsangebote beinhalten. Der Verbleib in der gewohnten Umgebung ist bestmöglich zu fördern, um den Anteil der nichtstationär betreuten Pflegegeldanspruchsberechtigte weiterhin zu forcieren. Zu diesem Zweck wurde der Pflegefonds mit der Novelle BGBl. I Nr. 22/2017 entsprechend weiterentwickelt.
Die im Rahmen des Pflegefonds an Länder und Gemeinden gewährten Zweckzuschüsse verfolgen das langfristige Ziel der österreichweiten Harmonisierung des Pflegedienstleistungsangebotes, dies unter Berücksichtigung historisch gewachsener Strukturen und regionaler Gegebenheiten. Da dieses Ziel zum Zeitpunkt der Evaluierung nicht in allen Bereichen als „gänzlich erreicht“ bewertet werden kann, wurde dies im Rahmen der gegenständlichen Evaluierung entsprechend dargestellt.
Verbesserungspotentiale
Im Rahmen der Gespräche zum Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern bildeten die Überlegungen zur Dotierung des Pflegefonds, zu möglichen Qualitätskriterien bei der Erbringung der Sachleistungen und zur Harmonisierung des Dienstleistungsangebots im Bereich der Langzeitpflege wesentliche Themen und fanden insbesondere die nachstehenden Punkte Eingang in das PFG 2017:
- Stärkung des Steuerungselements des Pflegefonds durch die Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes und weitere Maßnahmen zur Harmonisierung des Angebotes an Pflegedienstleistungen im Bundesgebiet
- Anhebung des Richtversorgungsgrades
- Verbesserungen beim Berichtswesen
Weitere Evaluierungen
Wie im Regierungsprogramm der XXV. Legislaturperiode vorgesehen, wurde das Pflegefondsgesetz zur weiteren Bereitstellung der finanziellen Zweckzuschüsse über das Jahr 2016 hinaus novelliert und wurde die Novelle zum Pflegefondsgesetz in BGBl. I Nr. 22/2017 kundgemacht.
Eine weitere Evaluierung dieses Vorhabens ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.