Überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA/IBA) AMS NÖ (Budget 2014/15) Lehrgänge gemäß Modell ÜBA/IBA 1: Ausbildungsvertrag über gesamte Lehrzeit
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
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teilweise eingetreten: | Überbetriebliche (integrative) Berufsausbildung (ÜBA/IBA) AMS NÖ (Budget 2014/15) Lehrgänge gemäß Modell ÜBA/IBA 1: Ausbildungsvertrag über gesamte Lehrzeit | BMASK | UG 20 | 2014 | 2014 | -10.389 | Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Gewährleistung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes für Jugendliche (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überplanmäßig erreicht: Gewährleistung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes für Jugendliche (BVA 2016 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- überplanmäßig erreicht: Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt. (Finanzjahr des Vorhabens: 2014)
- teilweise erreicht: Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt. (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2016)
Europäische Rechtsgrundlage
Beschluss: Beschluss (EU) 2012/21
Nationale Rechtsgrundlage
AMSG § 38d
Problemdefinition
Jugendliche, die nach Beendigung ihrer Pflichtschule oder nach Abbruch einer höheren Schule keinen betrieblichen Lehrstellenplatz finden, wird die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer überbetrieblichen Berufsausbildung einen Lehrabschluss zu erlangen. Zusätzlich bietet die integrative Berufsausbildung Personen ohne Hauptschulabschluss oder Behinderten die Möglichkeit eines Abschlusses.
Zielgruppe sind lehrstellensuchende Jugendliche mit positiven Pflichtschulabschluss oder SchulabbrecherInnen höherer Schulen bzw. LehrzeitunterbrecherInnen zwischen 15 und 18 Jahren.
Das AMS ist gem. § 38d AMSG verpflichtet, "geeignete Ausbildungseinrichtungen mit der überbetrieblichen Lehrausbildung zu beauftragen, soweit berufliche Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche nicht durch Vermittlung auf Lehrstellen oder andere Maßnahmen sichergestellt werden können" . In Summe rechnet man damit, dass für ganz Niederösterreich ca. 2500 Ausbildungsplätze für Jugendliche zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Rahmen der ÜBA 1 sind dies 640 Plätze, wobei 415 Verlängerungen und 225 Neueintritte geplant sind.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 6.362 | 6.000 | -362 | 7.000 | 4.389 | -2.611 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 13.362 | 10.389 | -2.973 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 6.362 | 6.000 | -362 | 7.000 | 4.389 | -2.611 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 13.362 | 10.389 | -2.973 |
Nettoergebnis | -6.362 | -6.000 | -7.000 | -4.389 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -13.362 | -10.389 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Das Planbudget ist auf die maximale Kapazität und Verweildauer an TeilnehmerInnen und somit auch auf die maximal möglichen Beträge für die Ausbildungsbeihilfen ausgerichtet. Durch vorzeitigen Abbruch oder Austritt der TeilnehmerInnen ist die tatsächliche Ausschöpfung des Planbudgets geringer ausgefallen. 30% der TeilnehmerInnen haben vorzeitig die Maßnahme abgebrochen. Dies passiert insbesondere in den ersten drei Monaten nach Eintritt. Eine qualitative Verbesserung der vorgeschalteten Maßnahmen wurde daher vorgenommen.
Wirkungsdimensionen
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen in der WFA abgeschätzt bzw. in der Evaluierung festgestellt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: teilweise eingetreten.
Das gegenständliche Vorhaben ist kein „neues“, sondern es handelt sich dabei um ein unbefristetes Vorhaben mit jährlicher Budgeterstellung. Es liegen daher bereits langjährige Erfahrungswerte vor, sowohl was die Wirkung der Maßnahmen als auch die Weiterentwicklung deren Inhalte betrifft. Der Erfolg der Maßnahmen hängt natürlich eng zusammen mit der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes. Eine generelle Konjunkturschwäche der Wirtschaft und das damit einhergehende Ansteigen der Arbeitslosigkeit hinterlassen auch Spuren bezüglich des Erfolges der angebotenen Maßnahmen. Grundsätzlich wird in der Planung für das nächste Budgetjahr kein geringerer Zielzustand angenommen, als der im letzten abgeschlossenen Jahr vor der Vorlage des Vorhabens zur erneuten Bewilligung erreichte Wert. Da zwischen dem Ausgangszustand und dem Zielzustand somit eine Periode von zwei Jahren liegt, in der sich die Lage des Arbeitsmarktes verbessern oder verschlechtern kann, steuert sich der Erfolg der Maßnahme überwiegend durch externe Einflussfaktoren.
Für Personen, die beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sind, die Schulpflicht abgeschlossen haben und trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben, gibt es die Möglichkeit, eine überbetriebliche Lehrausbildung zu absolvieren. Bei der überbetrieblichen Lehrausbildung wird ein Ausbildungsvertrag nicht mit einem Lehrbetrieb, sondern mit einer Schulungseinrichtung abgeschlossen. Die Ausbildung wird dann entweder von der Schulungseinrichtung selbst übernommen (ÜBA 1) oder die Schulungseinrichtung kooperiert mit Betrieben, die das praktische Wissen vermitteln (ÜBA 2). Neben der praktischen Ausbildung in der Schulungseinrichtung oder den kooperierenden Betrieben erfolgt der Besuch der Berufsschule. Gelingt es während der überbetrieblichen Lehre nicht, eine Lehrstelle bei einem Betrieb zu finden, kann die gesamte Lehre überbetrieblich erfolgen und anschließend zur Lehrabschlussprüfung angetreten werden. In allen rechtlichen Belangen sind Lehrlinge, die eine überbetriebliche Lehrausbildung absolvieren, jenen Lehrlingen, die ihre Lehre bei einem Lehrbetrieb absolvieren, gleichgestellt.
Eine Vermittlung auf eine betriebliche Lehrstelle steht insbesondere im Modell ÜBA 2 im Vordergrund, aber auch beim Modell ÜBA 1 ist dies grundsätzlich immer möglich und wünschenswert. Im gegenständlichen Vorhaben wird nur das Modell ÜBA 1 angeboten.
Von den 423 TeilnehmerInnen der ÜBA 2009, 2010, 2011 und 2012 konnten 133 Jugendliche auf eine Lehrstelle vermittelt werden und 243 haben bereits ihre Lehrabschlussprüfung positiv absolviert. Da keine Daten über den Erfolg der 133 Jugendlichen vorliegen, die während der Lehrgänge auf eine betriebliche Lehrstelle gewechselt haben, kann keine umfassende Aussage über den Erfolg hinsichtlich Absolvierung der Lehrabschlussprüfung gemacht werden. Von den Jugendlichen, die ihre Lehrabschlussprüfung innerhalb der ÜBA beendet haben, liegt der Prüfungserfolg bei 83%.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.