Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2014 für Daten des Adressregisters
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
nicht eingetreten: | Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2014 für Daten des Adressregisters | BMWFW | UG 40 | 2014 | 2014 | 0 | Vorhaben gemäß § 59 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes (BVA 2016 – Evaluierung des Vorhabens)
Nationale Rechtsgrundlage
§ 48 Vermessungsgesetz
Problemdefinition
Die Daten des Adressregisters werden tagesaktuell geführt und können derzeit über den Online-Shop des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bezogen werden. Die Aktualität der Daten bezieht sich auf den Zeitpunkt der Bestellung.
Die bisherigen Standardentgelte und Nutzungsbedingungen beinhalten nur den klassischen Downloadvorgang (die physische Lieferung der Daten auf Datenträger bzw. die Versendung eines Download - Links im Rahmen einer Bestellung) nicht aber die neuen Services mit direkten Anbindungen für Echtzeitzugriffe.
Da es den dringenden Kundenbedarf (vor allem von allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und von privaten Unternehmen) gibt, einen direkten Zugriff auf die aktuellen Daten des Adressregisters zu erhalten, sollen nun auch Services (WEB-Services und Location Based Services - "LBS-Services") angeboten werden, um den Kunden eine Online-Anbindung an die aktuellen Daten zu ermöglichen. Dadurch wird der Prozess der Datenbereitstellung seitens des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen sowie der Prozess der Datenintegration seitens der o. a. Kunden optimiert. Somit werden letztendlich die Aufwendungen auf beiden Seiten reduziert.
Der Erlass "Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2014 für Daten des Adressregisters" liefert die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage sowohl für die bisherige Abgabe der Daten, als auch für die Bereitstellung der Daten in Form von Services. Der Grund des Tätigwerdens ist somit die Festsetzung von Preisen für Services damit diese vertrieben werden können. Die bisherigen Preise für Daten des Adressregisters werden dabei nicht verändert.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Das österreichische Adressregister ist der amtliche offizielle Adressdatenbestand Österreichs und somit ein wichtiges Kernregister der öffentlichen Verwaltung , welches E-Government- Anforderungen erfüllt.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- nicht eingetreten: Anbieten und Nutzung von Online-Anbindung für Echtzeitzugriff und -abfrage des Adressregisters
- nicht eingetreten: Erhöhung der Einnahmen
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 3 | 0 | -3 | 6 | 0 | -6 | 7 | 0 | -7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16 | 0 | -16 |
Personalaufwand | 4 | 0 | -4 | 2 | 0 | -2 | 4 | 0 | -4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10 | 0 | -10 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 4 | 0 | -4 | 2 | 0 | -2 | 4 | 0 | -4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10 | 0 | -10 |
Nettoergebnis | -1 | 0 | 4 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Keine finanzielle Auswirkung, da die Services noch nicht freigeschalten sind.
Wirkungsdimensionen
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen in der WFA abgeschätzt bzw. in der Evaluierung festgestellt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: nicht eingetreten.
Der Erlass vom 23. Oktober 2014 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen ''Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2014 für Daten des Adressregisters'', wurde im Amtsblatt für das Vermessungswesen vom 1. November 2014 kundgemacht.
Nach Freischaltung der Adress-Suchservices werden mehr Kunden und höhere Einnahmen erwartet. Aus technischen Gründen verzögert sich die Freischaltung der Adress-Suchservices. Es wird erwartet, dass die Steigerung der Kunden-Anzahl nach der geplanten Freischaltung 2017 eintreten wird. Seit 1.11.2016 kommen alle Einnahmen des Adressregisters jedoch ausschließlich den Städten und Gemeinden zugute, sodass für den Bund aufgrund dieser Gesetzes-Änderung (§ 48 VermG) nunmehr keinesfalls Einnahmen zu erwarten sind.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
2018
Weiterführende Informationen
Es wurden keine weiterführenden Informationen angegeben.