Novelle zum Schülerbeihilfengesetz 1983
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
überwiegend eingetreten: | Novelle zum Schülerbeihilfengesetz 1983 | BMB | UG 30 | 2013 | 2013 | 0 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überplanmäßig erreicht: Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (BVA 2013 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen (BVA 2016 – Evaluierung des Vorhabens)
Nationale Rechtsgrundlage
Schülerbeihilfengesetz 1983
Problemdefinition
Für das Verfahren zur Abwicklung des Schülerbeihilfengesetzes existiert bereits seit mehreren Jahren eine IT-Infrastruktur (SHB-Online). Allerdings ist bei diesem Verfahren im Vorfeld der Bescheiderstellung ein sehr hoher Anteil nicht automatisierter Verfahrensschritte notwendig.
Sowohl die Erfahrungen mit dem bisherigen Schülerbeihilfeverfahren selbst, als auch das Ergebnis des BürgerInnen-Projekts des BMF, initiiert zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern in behördlichen Verfahren sowie eine Empfehlung des Rechnungshofes (RH-Bericht GZ 860.118/002-181/11), legten eine Weiterentwicklung des SHB-Online-Verfahrens im Sinne eines modernen E-Government-Verfahrens nahe. Insbesondere der Rechnungshof führt hier als Vorbild für ein solches Verfahren das Verfahren nach dem Studienförderungsgesetz an. In Stipendienverfahren wurde ein äußerst hoher Grad der Automatisierung erreicht und damit auch sehr hohe Kundenzufriedenheit.
Insbesondere die Übermittlung von Nachweisen auf elektronischem Wege soll die Bürgerinnen und Bürger von der Informationspflicht (Vorlegen von kopierten Nachweisen) entlasten. Es soll aber auch gleichzeitig das Verfahren beschleunigen, da gerade die Nachforderung unvollständiger Anträge alle Verfahren verzögern, indirekt auch jene, in denen die Anträge gleich vollständig mit den erforderlichen Nachweisen vorgelegt wurden.
Zu diesem Zweck ist eine gesetzliche Ermächtigung zur Datenübermittlung erforderlich, die mit der Novelle umgesetzt werden soll. Das Studienförderungsgesetz diente hierbei als Vorlage. Dessen Bestimmungen zur Ermöglichung dieser automationsunterstützten Übermittlung wurden im wesentlichen für das Schülerbeihilfengesetz adaptiert.
Nicht nur Einsparungen durch eine Beschleunigung des Verfahrens sind bei der Umsetzung zu erzielen, sondern auch ein großer Schritt Richtung Verwaltungsvereinfachung, beides auch im Hinblick darauf, dass über SHB-Online auch die Verfahren zur Ermäßigung des Betreuungsbeitrages (und ev. Nächtigung) abgewickelt werden. Durch die Verwirklichung des Zieles, die Nachmittagsbetreuungen auszubauen, werden auch diese Verfahren drastisch zunehmen. Auch die Unterstützungen für Schulveranstaltungen (Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes) laufen über SHB-Online. Beides wird in Folge von den datenschutzrechtlichen Ermächtigungen profitieren, die dann jeweils in der Verordnung bzw. den Richtlinien für die Schulveranstaltungen als Grundlage dienen werden.
Ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung im Hinblick auf die weitere Automatisierung ist die Deregulierung. Es soll die Voraussetzung des Notendurchschnitts für den günstigen Schulerfolg wegfallen ebenso wie jene, dass die Schulstufe nicht wiederholt worden sein darf.
Diese Vereinfachung (Abschaffung des Notendurchschnitts) wurde im Studienförderungsgesetz bereits 1996 vollzogen. Bei gleichzeitiger Abschaffung des Erhöhungsbetrages für ausgezeichneten Schulerfolg ist dies aufkommensneutral.
Die Schülerbeihilfen sollen in prekären finanziellen Situationen den Familien bei der Ausbildung ihrer Kinder helfen. Die Beihilfe hat keinerlei Einfluss auf die Leistung der Schülerinnen und Schüler. Im Gegenteil: Statistisch gesehen sind immer mehr Nachhilfestunden nötig, sodass gerade Kinder in momentanen Leistungstief erhöhten Finanzbedarf haben.
Sieht man die Erhöhung wegen ausgezeichnetem Schulerfolg als "Belohnung" an, so müsste dies auch nichtbedürftigen Schülerinnen und Schülern zustehen.
Gleichzeitig fällt ein äußerst hoher Verwaltungsaufwand (Feststellung des Notendurchschnitts bzw. der Schulstufenwiederholung) weg.
Die Abschaffung des Notendurchschnitts bzw. der Nicht-Schulstufenwiederholung als Voraussetzung für eine Gewährung einer Schülerbeihilfe wurde zudem von vielen Interessensorganisationen (Ländervertreter, Caritas, AK, Eltern etc.) gefordert, sieht sich also einer breiten Zustimmung in der Bevölkerung gegenüber.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- überwiegend eingetreten: Erhöhung der Kundenorientierung durch geringere Durchlaufzeiten und Automatisierung der Nachweisabfrage
-
zur Gänze eingetreten:
Zugangserleichterungen zu Schülerbeihilfen
- zur Gänze eingetreten: Erhöhen der Altersgrenze von 30 bzw. max. 35 auf 35 bzw. max. 40 Jahre
- zur Gänze eingetreten: Keine Leistungsabhängigkeit für die Gewährung der Beihilfen
- zur Gänze eingetreten: Keine Leistungsabhängigkeit der Höhe der Beihilfen
- zur Gänze eingetreten: Berücksichtigung der Waisenpension bei der Beurteilung der Bedürftigkeit bei der besonderen Schulbeihilfe
- zur Gänze eingetreten: Wegfall der Voraussetzung, dass die gleiche Schulstufe noch nicht besucht wurde
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (vereinfachte Darstellung)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nettoergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Bei der Planung wurde angenommen, dass die finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Zahl an Beihilfenempfängern durch den Wegfall von Ablehnungsgründen und jene der Abschaffung der Erhöhung wegen ausgezeichneten Schulerfolges und gewisser außerordentlicher Unterstützungen einander ausgleichen und das Vorhaben daher kostenneutral sei. Ein Vergleich der Zahlungen für Schülerbeihilfen in einem Zeitraum vor und nach dem Inkrafttreten ergibt eine Abweichung von 0,29%, was diese Annahme bestätigt.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Kinder und Jugend
Subdimension(en):
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch das Vorhaben wurde die Wirkungsdimension im Bereich des Schutzes sowie der Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) insofern berührt, als mit der Gesamtnovelle des Schülerbeihilfengesetzes 1983 der Zugang zur Bildung erhöht wurde. Diese wesentliche Auswirkung schlägt sich - natürlich immer unter Mitberücksichtigung anderer, v. a. gesellschaftlicher Faktoren - in der gestiegenen Zahl der positiv erledigten Anträge auf Schul- und/oder Heimbeihilfe nieder.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: überwiegend eingetreten.
Durch die Novelle des Schülerbeihilfengesetzes 1983 sollte einerseits die Kundenorientierung durch geringere Durchlaufzeiten und Automatisierung der Nachweisabfrage erzielt werden (1) sowie eine Zugangserleichterung zu Schülerbeihilfen geschaffen werden (2).
Ad 1.) Die rechtlichen Voraussetzungen zur automatisierten Nachweisabfrage, soweit sie mit der Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983 abgedeckt werden können, wurden geschaffen sowie die technische Umsetzung vorbereitet. Das Projekt MONA (Modul zur Online-Nachweis-Abfrage) wurde gestartet. Dieses umfasst die Weiterentwicklung und Erneuerung der bereits bestehenden IT-Anwendung zur Bearbeitung der Verfahren im Bereich der Schülerbeihilfen. Kern des Projektes ist die automationsunterstützte Abfrage der zur Berechnung notwendigen Daten des maßgeblichen Personenkreises. Nachdem das optimierte Verfahren SHB-MONA aufgrund weiterer Faktoren, auf die die Änderung des Schülerbeihilfengesetzes keine Einwirkung hat, noch nicht produktiv gesetzt wurde, liegt - entgegen der Annahme bei Erstellung der WFA zum Zeitpunkt der Novelle – keine Zahl an Anträgen im optimierten Verfahren vor und wurde die Wirkung des Zieles daher als überwiegend erreicht beurteilt.
Ad 2.) Die Zugangserleichterung zu Schülerbeihilfen wurde insofern geschaffen, als die Altersgrenze im Schülerbeihilfengesetz 1983 angehoben sowie die Voraussetzung des günstigen Schulerfolges aufgehoben wurde. Zur Erreichung des genannten Zieles wurde darüber hinaus jene gesetzliche Bestimmung aufgehoben, nach der eine Schulstufenwiederholung den Beihilfenanspruch hindert. Gleichbehandlung wurde insofern erzielt, als bei der Berechnung der besonderen Schulbeihilfe nunmehr, wie in den anderen Schülerbeihilfenverfahren ebenfalls, eine allfällige Waisenpension zu berücksichtigen ist.
Die Zielerreichung kann hier einerseits durch das Ansteigen der Anträge auf Schülerbeihilfen in Zusammenhalt mit dem Abnehmen der Anträge auf außerordentliche Schülerunterstützungen festgestellt werden. Zudem wird auch ein Ansteigen der positiv erledigten Anträge erkennbar.
Der Anstieg der Anträge sowie der positiv erledigten Verfahren kann dabei einerseits auf diese Faktoren zurückgeführt werden. Aufgrund der Komplexität der Schülerbeihilfenverfahren, insbesondere der zahlreichen weiteren Faktoren, die die Zahl der Anträge sowie den Ausgang der Verfahren bestimmen, ist ein konkretes Zurückführen auf einzelne ausschlaggebende Maßnahmen in diesem Bereich nur schwer möglich.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.