Wirkungsziel 21.1 Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld und Förderung der 24-Stunden Betreuung)
zugeordnete Maßnahmen zugeordnete VorhabenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Richtversorgungsgrad [%]
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Unterstützung gem. § 21a BPGG an pflegende Angehörige [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 3: überwiegend erreicht Details zu Kennzahl: DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 4: überwiegend erreicht Details zu Kennzahl: Bezieherinnen von Pflegekarenzgeld [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 5: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Personen mit Anspruch auf Pflegegeld [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Richtversorgungsgrad [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 69 [%]
- Zielzustand: 55
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 71 [%]
- Zielzustand: 60
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 50
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 60
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 60
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 60
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Mit der Verlängerung des Pflegefonds, BGBl. I Nr. 22/2017, wurde der bis dahin geltende Zielwert von 55% auf 60% erhöht. Dieser Zielwert wurde von allen Ländern erreicht bzw. überschritten.
Grafischer Maximalwert: 70
Quelle
Pflegedienstleistungsdatenbank, Sozialministeriumservice, Bundespflegegelddatenbank
Berechnungsmethode
Verhältnis der Anzahl der im Kalenderjahr im Rahmen der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen betreuten Personen im Bundesland zuzüglich der Personen, denen bzw. deren Angehörigen Zuschüsse zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gewährt werden, zur Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz im Jahresdurchschnitt (§ 2a Pflegefondsgesetz).
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht: Unterstützung gem. § 21a BPGG an pflegende Angehörige [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 9064 [Anzahl]
- Zielzustand: 7200
- Oberer Schwellenwert: 9100
- Unterer Schwellenwert: 7000
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 9200 [Anzahl]
- Zielzustand: 9200
- Oberer Schwellenwert: 9500
- Unterer Schwellenwert: 9000
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 8645 [Anzahl]
- Zielzustand: 9200
- Oberer Schwellenwert: 9500
- Unterer Schwellenwert: 8500
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 8964 [Anzahl]
- Zielzustand: 9200
- Oberer Schwellenwert: 10000
- Unterer Schwellenwert: 8700
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 8657 [Anzahl]
- Zielzustand: 9400
- Oberer Schwellenwert: 9900
- Unterer Schwellenwert: 8500
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 13336 [Anzahl]
- Zielzustand: 9300
- Oberer Schwellenwert: 15000
- Unterer Schwellenwert: 8500
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 13328 [Anzahl]
- Zielzustand: 9400
- Oberer Schwellenwert: 15000
- Unterer Schwellenwert: 9000
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 10350 [Anzahl]
- Zielzustand: 13500
- Oberer Schwellenwert: 15000
- Unterer Schwellenwert: 8500
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 wurden die jährlichen Höchstzuwendungen für nahe Angehörige, die eine minderjährige pflegebedürftige Person oder eine Person mit demenzieller Beeinträchtigung pflegen um € 300.- erhöht, sodass die jährliche Höchstzuwendung bis zu € 2.500.- betragen kann. Damit soll den besonderen Belastungen der Angehörigen, die diesen Personenkreis pflegen und betreuen, Rechnung getragen werden. Dadurch ist auch eine Zunahme der Anzahl von Personen, die eine Zuwendung erhalten werden, zu erwarten. Infolge einer Systemumstellung im Sozialministeriumservice von Fonds-SAP auf HV-SAP mit 1.1.2018 musste aus organisatorisch erforderlichen Gründen die Eingabemöglichkeit in das frühere System mit 5.12.2017 beendet werden. Der Istzustand 2017 von 8.657 Zuwendungen beinhaltet daher nur die von 1.1.2017 bis 4.12.2017 gewährten Zuwendungen, weshalb der Vergleich mit den Vorjahren nicht aussagekräftig ist.
Grafischer Maximalwert: 9900
Quelle
Statistik des Sozialministeriums
Berechnungsmethode
Anzahl der unterstützten Personen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: überwiegend erreicht: DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 16600 [Anzahl]
- Zielzustand: 15000
- Oberer Schwellenwert: 17000
- Unterer Schwellenwert: 14555
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 19300 [Anzahl]
- Zielzustand: 18000
- Oberer Schwellenwert: 20900
- Unterer Schwellenwert: 17800
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 21900 [Anzahl]
- Zielzustand: 20000
- Oberer Schwellenwert: 24000
- Unterer Schwellenwert: 21000
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 23800 [Anzahl]
- Zielzustand: 24000
- Oberer Schwellenwert: 25000
- Unterer Schwellenwert: 22000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 25300 [Anzahl]
- Zielzustand: 26000
- Oberer Schwellenwert: 28000
- Unterer Schwellenwert: 21000
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 24700 [Anzahl]
- Zielzustand: 26700
- Oberer Schwellenwert: 30000
- Unterer Schwellenwert: 16000
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 24800 [Anzahl]
- Zielzustand: 28300
- Oberer Schwellenwert: 31400
- Unterer Schwellenwert: 23600
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 24000 [Anzahl]
- Zielzustand: 27700
- Oberer Schwellenwert: 30000
- Unterer Schwellenwert: 23600
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Auch im Jahr 2017 wurde die 24-Stunden-Betreuung gut angenommen. Mit durchschnittlich 25.300 BezieherInnen pro Monat im Jahr 2017 lag die Prognose in der Mitte des angenommenen unteren und oberen Schwellenwertes.
Grafischer Maximalwert: 28000
Quelle
Statistik des Sozialministeriums
Berechnungsmethode
Anzahl der untersützten Personen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 4
Wirkungszielkennzahl 4: überwiegend erreicht: Bezieherinnen von Pflegekarenzgeld [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [keine Maßeinheit]
- Zielzustand: kein Sollwert vorhanden
- Oberer Schwellenwert: nicht vorhanden
- Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 2321 [Anzahl]
- Zielzustand: 2500
- Oberer Schwellenwert: 3500
- Unterer Schwellenwert: 1500
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 2577 [Anzahl]
- Zielzustand: 2500
- Oberer Schwellenwert: 2600
- Unterer Schwellenwert: 2400
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 2616 [Anzahl]
- Zielzustand: 2500
- Oberer Schwellenwert: 3000
- Unterer Schwellenwert: 2000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 2634 [Anzahl]
- Zielzustand: 2700
- Oberer Schwellenwert: 3200
- Unterer Schwellenwert: 2200
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 2962 [Anzahl]
- Zielzustand: 2700
- Oberer Schwellenwert: 3200
- Unterer Schwellenwert: 2200
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 3267 [Anzahl]
- Zielzustand: 2750
- Oberer Schwellenwert: 3700
- Unterer Schwellenwert: 2200
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 3205 [Anzahl]
- Zielzustand: 3300
- Oberer Schwellenwert: 3700
- Unterer Schwellenwert: 2200
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der angestrebte Zielzustand wurde nicht ganz erreicht, weil Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz und Familienhospizteilzeit in etwas geringerem Ausmaß in Anspruch genommen wurden als erwartet. Trotzdem ist eine geringfügige Steigerung im Vergleich zum Jahr 2016 festzustellen.
Grafischer Maximalwert: 3200
Quelle
Statistik des Sozialministeriums
Berechnungsmethode
Anzahl der PflegekarenzgeldbezieherInnen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 5
Wirkungszielkennzahl 5: zur Gänze erreicht: Personen mit Anspruch auf Pflegegeld [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 456650 [Anzahl]
- Zielzustand: 458000
- Oberer Schwellenwert: 480000
- Unterer Schwellenwert: 450000
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 459333 [Anzahl]
- Zielzustand: 460000
- Oberer Schwellenwert: 480000
- Unterer Schwellenwert: 450000
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 463662 [Anzahl]
- Zielzustand: 462000
- Oberer Schwellenwert: 480000
- Unterer Schwellenwert: 450000
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 467136 [Anzahl]
- Zielzustand: 468000
- Oberer Schwellenwert: 480000
- Unterer Schwellenwert: 450000
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2015 bezogen durchschnittlich 455.298 pflegebedürftige Personen ein Pflegegeld, im Jahr 2016 durchschnittlich 454.897. Die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegegeldes ist im Jahr 2017 weiterhin gestiegen und betrug 456.650. Die Leistung wurde von mehr pflegebedürftigen Menschen in Anspruch genommen, allerdings nicht im prognostizierten Ausmaß. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einer Zunahme in den nächsten Jahren zu rechnen.
Grafischer Maximalwert: 480000
Quelle
Statistiken des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger und des Sozialministeriums
Berechnungsmethode
Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld im Jahresdurchschnitt
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Zur Erreichung der im Regierungsabkommen formulierten Zielsetzungen werden die finanziellen Mittel vor allem zur nachhaltigen Finanzierung der Langzeitpflege und deren qualitätsvollen Weiterentwicklung, wie etwa durch Maßnahmen zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, eingesetzt. Im Jahr 2017 hatten im Monatsdurchschnitt 456.650 Personen – das sind mehr als 5% der österreichischen Bevölkerung – einen Anspruch auf Pflegegeld, 25.300 Personen haben im Monatsdurchschnitt eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung erhalten. Herausforderungen für die kommenden Jahre stellen nach wie vor die demografische Entwicklung und damit einhergehend längere Phasen der Pflegebedürftigkeit, die Zunahme der Anzahl von Personen mit demenziellen Beeinträchtigungen und das Erfordernis von Maßnahmen zur Prävention durch eine verstärkte Gesundheitsförderung, dar. Überdies wird auf die veränderten gesellschaftspolitischen Bedingungen durch die Zunahme von Singlehaushalten und die zunehmende Berufstätigkeit von Frauen und einem damit verbundenen Rückgang der informellen Pflege Bedacht zu nehmen sein. Im Regierungsprogramm ist eine Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegegeldstufe 4 vorgesehen. In weiterer Folge soll eine Wertsicherung durch eine jährliche Valorisierung angestrebt werden. In Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ wurde zur Koordination im Bereich Hospiz- und Palliativcare vom Ministerrat am 15.12.2015 ein Hospiz- und Palliativforum eingesetzt. Aufgabe dieses ist ua. die Mitarbeit bei der Entwicklung einer Regelfinanzierung für Hospiz- und Palliativeinrichtungen, was letztendlich eine Verbesserung der Situation betroffener Menschen herbeiführen soll. Um die in Österreich bestehende sehr gute Qualität in der Langzeitpflege abzusichern und weiterzuentwickeln wurden bereits in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen gesetzt, wie etwa kostenlose pensionsversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3; Möglichkeit einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit mit einem Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld; Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson; Hausbesuche bei PflegegeldbezieherInnen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege durch diplomierte Pflegefachkräfte, seit 1.1.2015 auch auf Wunsch der Betroffenen; Durchführung von Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen pflegender Angehöriger; Entwicklung einer Demenzstrategie; Erhöhung des Pflegegeldes um 2 % mit Wirkung vom 1. Jänner 2016. Für eine einheitliche Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen und aus Gründen der Rechtssicherheit wurde eine eigene Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen (Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - Kinder-EinstV), die mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft getreten ist, erlassen. Als wichtiger Schritt erfolgt auch die weitere Umsetzung der Demenzstrategie. Was die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger betrifft, wurde vom Sozialministerium eine Studie zur „Situation pflegender Angehöriger“ an die Institute für Pflegewissenschaft und Soziologie an der Universität Wien in Auftrag gegeben. Die Studie fokussiert darauf, eine Größenordnung über die Anzahl und umfassende Beschreibung der Gruppe pflegender Angehöriger, die Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen für pflegebedürftige Personen im häuslichen Umfeld als auch im stationären Setting übernehmen und im städtischen und ländlichen Bereich leben, zu schaffen. Besonderes Augenmerk wird insbesondere auch auf die Situation, Betreuung und den Umgang mit demenziell beeinträchtigten Personen gelegt. Auf Grund der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Novelle zum Pflegefondsgesetz werden für die Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativbetreuung für die Dauer der Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 zusätzlich 18 Millionen Euro jährlich zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll auch ein weiterer Schritt gesetzt werden, um Menschen ein würdevolles Sterben auch in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 21.2 Maßnahme 2 – Für die Pflegebedürftigen gibt es Österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot an Pflegeleistungen
- überwiegend erreicht: 21.5 Maßnahme 5 – Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
- zur Gänze erreicht: 21.3 Maßnahme 3 – Erstellung einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsdatenbank als Grundlage zur strategischen Entwicklung
- zur Gänze erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegegeldverfahren
- überwiegend erreicht: 21.4 Maßnahme 4 – Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch
- zur Gänze erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – Die Berechtigten für Entschädigungsansprüche in den verschiedenen Bereichen der Sozialentschädigung erhalten ihre gesetzlichen Ansprüche