Wirkungsziel 21.4 Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Ausmaß der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen [%]
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Ausmaß der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 75 [%]
- Zielzustand: 62
- Oberer Schwellenwert: 80
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 60 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 80 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 88 [%]
- Zielzustand: 72
- Oberer Schwellenwert: 91
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 72 [%]
- Zielzustand: 72
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 70 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 65 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 53 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 92
- Unterer Schwellenwert: 32
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Maßnahmen betreffend die Vollziehung der Gesetze in der Federführung des BMASGK wurden zur Gänze erreicht. Soweit die Meilensteine von europäischen Entwicklungen abhängig waren, war der Zielerreichungsgrad geringer. Insgesamt konnte aber der Zielerreichungsgrad zur Gänze eingehalten werden.
Grafischer Maximalwert: 92
Quelle
Statistik des Sozialministeriums
Berechnungsmethode
Im Rahmen europ./innerstaatl. Normgebungsproz. eingebrachte Vorschläge werden mit dem Ausmaß ihrer Berücksichtigung in beschlossenen Rechtsakten verglichen u. in % bewertet (nicht 0%- teilweise 40% - überwiegend 80 %- zur Gänze 100% - überplanmäßig 110% erreicht) und die Summe der Prozentsätze durch die Anzahl der Maßnahmen dividiert.
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht: Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 87,0 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 91 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 95
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 95
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 90 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 92 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 89 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 95 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 98
- Unterer Schwellenwert: 70
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Zusammenarbeit mit dem VKI ist weiterhin ausgezeichnet. Es konnten wichtige Rechtsfragen geklärt und zahlreiche Rechtswidrigkeiten abgestellt werden. Die Erfolgsquote wurde vollständig erreicht.
Grafischer Maximalwert: 98
Quelle
Berichte des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) über Klagstätigkeit
Berechnungsmethode
Verhältnis von gewonnenen zu abgeschlossenen Verfahren
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Viele nationale Maßnahmen stehen in engstem Zusammenhang mit Entwicklungen auf EU Ebene, die nur teilweise beeinflussbar sind. Die Initiativen der Europäischen Kommission wurden teilweise verzögert vorgelegt. Im Bereich Produktsicherheit waren die Verhandlungen im Rat blockiert. Innerstaatlich ist die Koordinierung konsumentenfreundlicher Positionen weiterhin schwierig, da die Belastungen für die Wirtschaft häufig als gewichtiger als die Stärkung der Konsumentenrechte angesehen werden. Dazu kommt, dass die Federführung für die vertragsrechtlichen EU-Richtlinienvorschläge nicht beim BMASGK liegt. Das Wirkungsziel wurde vollständig erreicht. Die Durchsetzung der Verbraucherrechte in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation funktioniert weiterhin ausgezeichnet. Soweit die Vollziehung nationaler Gesetze betroffen ist, wurden die Ziele vollständig erreicht. In einigen Fällen sind die Maßnahmen stark von europäischen Entwicklungen abhängig, die nur zum Teil beeinflussbar sind. Auch innerstaatlich wiegen die Anliegen der Wirtschaft häufig mehr als verbraucherpolitische Argumente.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- teilweise erreicht: 21.2 Maßnahme 2 – Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts
- teilweise erreicht: 21.5 Maßnahme 5 – Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts
- zur Gänze erreicht: 21.1 Maßnahme 1 – Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen
- überwiegend erreicht: 21.4 Maßnahme 4 – Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes
- zur Gänze erreicht: 21.2 Maßnahme 2 – Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten)