Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 60,4
[Jahre]
Zielzustand: 60,1
Oberer Schwellenwert: 60,8
Unterer Schwellenwert: 59,7
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 60,3
[Jahre]
Zielzustand: 60,2
Oberer Schwellenwert: 60,5
Unterer Schwellenwert: 59,9
Jahr: 2020
Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
Zielerreichungsgrad:
kein Zielerreichungsgrad vorhanden
Istzustand: 60,5
[Jahre]
Zielzustand: kein Sollwert vorhanden
Oberer Schwellenwert: nicht vorhanden
Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2016 (59,9 Jahre) ergab sich in Folge von Effekten durch Aufschiebungsmaßnahmen, insbesondere aus dem Jahr 2015 (60,2 Jahre), ein temporärer, leichter Rückgang des Antrittsalters. Im Jahr 2017 erhöhte sich das Pensionsantrittsalter um 0,2 Jahre auf 60,1 Jahren. Damit wurde der angestrebte Zielzustand für das Jahres 2018 (XXV. Legislaturperiode) wieder erreicht.
Grafischer Maximalwert: 60,4
Quelle
Statistik des Sozialministeriums
Berechnungsmethode
"Summe der Pensionsantrittsalter der Neupensionisten in Jahren" durch "Anzahl der Neupensionisten". Definition der Altersberechnung: Altersdifferenz zwischen dem Jahr der Pensionierung und dem Geburtsjahr unter Ausschluss der Rehabilitationsgeldbezieher
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Vorrangig sollen die im Budgetbegleitgesetz 2011 (Härtefallregelung), 2. Stabilitätsgesetz 2012 (Anhebung des Tätigkeitsschutzes, Verschärfung bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Kontoerstgutschrift) und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 (Rehabilitationsgeld, Rehab vor Pension) gesetzten Maßnahmen den versicherten Personen erlauben, länger im Arbeitsprozess zu verbleiben und somit einen ausreichenden Pensionsanspruch zu erwerben.
Im Regierungsübereinkommen der XXV. Legislaturperiode wurde als Ziel für das Jahr 2018 ein Pensionsantrittsalter von 60,1 Jahre vereinbart. Dieses Ziel wurde 2017 bereits erreicht.