Wirkungsziel 22.2 Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben
zugeordnete Maßnahmen zugeordnete VorhabenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der Frauen, die eine Eigenpension bekommen [%]
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen [%]
Wirkungszielkennzahl 3: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der Männer an AusgleichszulagenbezieherInnen [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Anteil der Frauen, die eine Eigenpension bekommen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 69,6 [%]
- Zielzustand: 68,8
- Oberer Schwellenwert: 70,5
- Unterer Schwellenwert: 68,6
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 70,3 [%]
- Zielzustand: 69,2
- Oberer Schwellenwert: 70,6
- Unterer Schwellenwert: 69
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 71,16 [%]
- Zielzustand: 70
- Oberer Schwellenwert: 80
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 72,0 [%]
- Zielzustand: 70,5
- Oberer Schwellenwert: 72
- Unterer Schwellenwert: 69
-
Jahr: 2020
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" zu "Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz"
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 72,9 [%]
- Zielzustand: 71,5
- Oberer Schwellenwert: 73
- Unterer Schwellenwert: 70
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2017 hatten 847.894 Frauen ab dem Regelpensionsalter eine Eigenpension. Laut Herbstprognose der Statistik Austria beläuft sich die Anzahl der weiblichen Bevölkerung 60+ im Jahr 2017 auf 1.205.624. Dieser Wert wurde als Berechnungsbasis herangezogen.
Grafischer Maximalwert: 70,6
Quelle
Pensionsjahresstatistik des Hauptverbands der österr. Sozialversicherungsträger; Statistik des Sozialministeriums
Berechnungsmethode
"Eigenpension beziehende Frauen 60+" mal 100 durch "weibliche Wohnbevölkerung 60+" (Wohnsitz Inland, keine Beamtinnen)
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht: Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 66,80 [%]
- Zielzustand: 67,4
- Oberer Schwellenwert: 60
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 67,3 [%]
- Zielzustand: 67
- Oberer Schwellenwert: 66
- Unterer Schwellenwert: 68
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 67,6 [%]
- Zielzustand: 66,8
- Oberer Schwellenwert: 66
- Unterer Schwellenwert: 68
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 67,61 [%]
- Zielzustand: 66,97
- Oberer Schwellenwert: 66,5
- Unterer Schwellenwert: 67,8
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 67,8 [%]
- Zielzustand: 66,8
- Oberer Schwellenwert: 66,5
- Unterer Schwellenwert: 68,1
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2018, Zielzustand: 66,5
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der AZ-Bezieherinnen im Jahresdurchschnitt reduzierte sich von 148.190 im Jahr 2015 auf 144.029 im Jahr 2016 und weiter auf 143.910 im Jahr 2017. Dies entspricht absolut einem Wert von 4.280 Fällen. Im Vergleich dazu war der Rückgang bei den männlichen AZ-Beziehern im selben Zeitraum absolut 2.631 Fälle. Die Entwicklung ist daher grundsätzlich positiv zu sehen, auch wenn sich der prozentuelle Anteil der Frauen nicht verbesserte. Der Rückgang bei den männlichen AZ-Beziehern wurde ursprünglich nicht in dieser Höhe erwartet. Ein Grund liegt in der Einführung von "Rehab vor Pension". Davor haben junge – meist männliche – Invalide eine Invaliditätspension und in ca. 20 % der Fälle dazu auch eine Ausgleichszulage erhalten. Dies hat zu einem überproportionalen Rückgang bei den männlichen Beziehern geführt. Der Bezug oder der Nicht-Bezug einer Ausgleichszulage lässt keinen Rückschluss auf den Erfolg bei dem gegenständlichen Ziel zu. Außerdem sieht der Rechnungshof die Darstellung der Kennzahl als Verhältnis an sich als problematisch an, da jeglicher Anstieg oder Rückgang bei den männlichen/weiblichen AZ-Beziehern den Erfolg dieser Kennzahl beeinflusst (RH_Follow-Up-Überprüfung zur Gewährung von Ausgleichszulagen). Aus diesen Gründen wird auf die Darstellung dieser Kennzahlen ab dem Jahr 2018 verzichtet.
Grafischer Maximalwert: 65
Quelle
Pensionsstatistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Pensionsversicherungsträger
Berechnungsmethode
Verhältnis von Anzahl der weiblichen Bezieherinnen der Ausgleichszulage zur Gesamtzahl der AusgleichszulagenbezieherInnen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: überplanmäßig erreicht: Anteil der Männer an AusgleichszulagenbezieherInnen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 32,70 [%]
- Zielzustand: 32,6
- Oberer Schwellenwert: 35
- Unterer Schwellenwert: 30
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 32,6 [%]
- Zielzustand: 33
- Oberer Schwellenwert: 34
- Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 32,4 [%]
- Zielzustand: 33,2
- Oberer Schwellenwert: 32
- Unterer Schwellenwert: 34
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 33,03 [%]
- Zielzustand: 33,03
- Oberer Schwellenwert: 32
- Unterer Schwellenwert: 33,2
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 32,20 [%]
- Zielzustand: 33,2
- Oberer Schwellenwert: 31,9
- Unterer Schwellenwert: 33,5
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2018, Zielzustand: 33,5
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der AZ-Bezieher reduzierte sich von 71.098 im Jahr 2015 auf 68.990 im Jahr 2016 und weiter auf 68.467 im Jahr 2017. Dies entspricht einem Rückgang von 2.631 Fällen. Der Bezug oder der Nicht-Bezug einer Ausgleichszulage lässt keinen Rückschluss auf den Erfolg bei dem gegenständlichen Ziel zu. Außerdem sieht der Rechnungshof die Darstellung der Kennzahl als Verhältnis an sich als problematisch an, da jeglicher Anstieg oder Rückgang bei den männlichen/weiblichen AZ-Beziehern den Erfolg dieser Kennzahl beeinflusst (RH_Follow-Up-Überprüfung zur Gewährung von Ausgleichszulagen). Aus diesen Gründen wird auf die Darstellung dieser Kennzahlen ab dem Jahr 2018 verzichtet.
Grafischer Maximalwert: 31,9
Quelle
Pensionsstatistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Pensionsversicherungsträger
Berechnungsmethode
Verhältnis von Anzahl der männlichen Beziehern der Ausgleichszulage zur Gesamtzahl der AusgleichszulagenbezieherInnen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Durch die im Budgetbegleitgesetz 2011 (Härtefallregelung), 2. Stabilitätsgesetz 2012 (Anhebung des Tätigkeitsschutzes, Verschärfung bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Kontoerstgutschrift) und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 (Rehabilitationsgeld, Rehab vor Pension) gesetzten Maßnahmen, wird die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche Pensionsansprüche zu erwerben. Weitere Impulse ergaben sich aus dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016: Beitragshalbierung bei Aufschub des Pensionsantritts, Verbesserung im Ausgleichszulagen (AZ)-Recht für Pensionsberechtigte mit einem Versicherungsverlauf von mehr als 30 Beitragsjahren. Hatten im Jahr 2010 noch 726.229 Frauen im Alter von 60+ eine Eigenpension, so erhöhte sich diese Zahl im Jahr 2017 auf 847.894. Dies entspricht einem Plus von 121.665 bzw. 16,75%. Gleichzeitig verringert sich die Anzahl der Ausgleichszulagenbezieherinnen von 163.304 im Jahr 2010 auf 143.910 im Jahr 2016. Dies entspricht einer Verringerung von 19.394 Fällen bzw. 11,88 %. Die Entwicklung ist daher positiv zu beurteilen.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 22.3 Maßnahme 3 – Informationen (Pensionsvorausberechnung) im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen (Gleichstellungsziel)