Wirkungsziel 15.2 Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Zeitgerechte Abgabenentrichtung [%]
Wirkungszielkennzahl 2: Istzustand nicht vorhanden Details zu Kennzahl: Die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Zeitgerechte Abgabenentrichtung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 97 [%]
- Zielzustand: 97
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 97,04 [%]
- Zielzustand: 97
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 96,99 [%]
- Zielzustand: 97
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 96,85 [%]
- Zielzustand: 97
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 97,00 [%]
- Zielzustand: 97
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 97,20 [%]
- Zielzustand: 97
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 98,30 [%]
- Zielzustand: 97
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 93,40 [%]
- Zielzustand: 97
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Abgabenentrichtungsquote konnte auch 2017 trotz steigendem Gesamtabgabenaufkommen auf einem hohen Niveau konstant bei rund 97 % gehalten werden. Die zwei Schlüsselindikatoren, die wesentlich zur Erreichung des Zielwertes beitragen blieben ebenfalls 2017 stabil. Bei der Umsatzsteuer betrug die Abgabenentrichtungsquote 96,47 % und bei der Lohnsteuer 99,46 %.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Berechnung des Verhältnisses der am 15. des auf die Fälligkeit folgenden Monats nicht entrichteten Abgaben zu den im Vormonat fälligen Abgaben. Für die Jahresbetrachtung wird der jährliche Mittelwert herangezogen.
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: Istzustand nicht vorhanden: Die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 76
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 76
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 76
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 76
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 76
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 71,00 [%]
- Zielzustand: 76
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 76
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: 76
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2017 kam es zu keiner Kundinnen- und Kundenbefragung, da diese nur alle 5 Jahre durchgeführt wird. Im Jahr 2018 findet wieder eine Kundinnen- und Kundenbefragung statt.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
Gesamtbericht BMF/Kundinnen- und Kundenbefragung 2012
Berechnungsmethode
Berechnung eines gewichteten Mittelwertes der Zustimmung in Bezug auf jene Fragen, die eine Beurteilung der Qualität der Leistungen der Finanzverwaltung zum Inhalt haben. Referenzwert: Die Zustimmung wird auf einer Skala von 0 % - 100 % gemessen, wobei 0 % die geringste und 100 % die höchste Zustimmung darstellt.
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 gab hier die strategische Richtung der Bekämpfung von Steuerbetrug vor. Österreich unterstützt aktiv die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Im Jahr 2017 wurden die im Steuerreformgesetz 2015/16 beschlossenen Maßnahmen fortgeführt. Die Finanzverwaltung konnte die vorgesehenen Maßnahmen umsetzen und so das Wirkungsziel positiv beeinflussen. Die Finanzverwaltung setzt in allen Bereichen Maßnahmen, um zum einen das Aufkommen zu sichern und zum anderen die Qualität der Leistungen für die Kundinnen und Kunden aufrechtzuerhalten. Als moderne Verwaltung ist das BMF aber auch stets bemüht, die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger nicht nur aufrechtzuerhalten sondern stetig weiterzuentwickeln. Mit der Einführung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sowie der Implementierung des Kontenregisters im Jahr 2016 wurden wesentliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung umgesetzt, die auch im Jahr 2017 fortgeführt wurden. Durch die erstmalige antragslose Arbeitnehmerveranlagung (2017) und der automatisierten Übermittlung von Spendendaten (2018) wurde die Umsetzung bedarfsorientierter Services als auch die Forcierung der Automatisierung und Digitalisierung zur positiven Beeinflussung der Steuerehrlichkeit weiter ausgebaut. Das Qualitätsniveau der Rechtsprechung konnte durch das Bundesfinanzgericht aufrecht gehalten werden. Aufgrund der Implementierung eines neuen Wirkungsziels in der UG 15 wird das Gleichstellungsziel „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral“ ab dem BFG 2017 nicht mehr als Gleichstellungsziel gem. § 4 (3) Angaben zur Wirkungsorientierung-VO ausgewiesen.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 15.4 Maßnahme 4 – Gestalt. d. Beziehungen zu Kundinnen und Kunden und Weiterentw. der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen von Good Public Governance.
- zur Gänze erreicht: 15.1 Maßnahme 1 – Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im BFG durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.
- zur Gänze erreicht: 15.5 Maßnahme 5 – Weiterentw. von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter bes. Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen.
- überwiegend erreicht: 15.2 Maßnahme 2 – Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Steuer und Zoll
- überwiegend erreicht: 15.3 Maßnahme 3 – Flächendeckende Umsetzung von Glücksspielkontrollen, Schwarzarbeitskontrollen und sonstigen finanzpolizeilichen Kontrollen.