Kennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Einhaltung des Bundesfinanzrahmens in der UG 23 [Meilenstein]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Einhaltung des Bundesfinanzrahmens in der UG 23 [Meilenstein]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [Meilenstein]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 98 [Meilenstein]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 98 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Auszahlungen für die Leistungen sind im Wesentlichen von der jährlichen Pensionsanpassung (2017: 0,8%) sowie der Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger abhängig. Diese Faktoren stehen bei Budgeterstellung noch nicht endgültig fest, sondern müssen geschätzt werden. Bei einem BVA von 9.246,2 Mrd. € wurde im Jahr 2017 ein Erfolg von 9.201,6 Mrd. € im Finanzierungshaushalt realisiert, weshalb die Einhaltung des BFRG zur Gänze erreicht werden konnte.
Grafischer Maximalwert: 133,33
Quelle
Bundesrechnungsabschluss
Berechnungsmethode
Vergleich zwischen den jeweiligen Werten laut BFG/BFRG und dem entsprechenden Wert laut Bundesrechnungsabschluss
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Die Auszahlungen für die Leistungen sind im Wesentlichen von der jährlichen Pensionsanpassung (2017: 0,8%) sowie der Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger abhängig. Der Erfolg war 2017 um 0,48% niedriger als im Bundesvoranschlag. Obwohl das BMF keine materiell-rechtliche Zuständigkeit für das Beamtenpensionsrecht hat, können durch zielgerichtete Empfehlungen auf Basis der absehbaren Entwicklung, die sich aus dem Budgetvollzug ergibt, Impulse zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ausgehen. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems geleistet. Zusätzlich wird mit dem BVA 2018 im Rahmen der Wirkungsorientierung ein Monitoring des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters eingeführt, dessen Ergebnis in weiterer Folge an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts ergeht. Im Rahmen dieses Wirkungsziels wurde die Entwicklung der Mittelverwendungen für Beamtenpensionen und Pflegegelder laufend beobachtet. Bei einer signifikanten Abweichung wären nach einer Analyse der Ursachen Maßnahmenvorschläge mit besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern an das jeweilige Ressort ergangen. Aus den Indikatoren des Wirkungsziels geht hervor, dass der Budgetrahmen 2017 eingehalten wurde. Es war daher keine Übermittlung von Maßnahmenvorschlägen an das jeweils zuständige Ressort erforderlich.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 23.1 Maßnahme 1 – Die Auszahlungen für Pensionen der Beamtinnen und Beamten werden laufend beobachtet
- zur Gänze erreicht: 23.2 Maßnahme 2 – Bei signifikanten Abweichungen im Budgetvollzug erfolgt eine Ursachenanalyse
- zur Gänze erreicht: 23.2 Maßnahme 2 – Bei signifikanten Abweichungen im Budgetvollzug erfolgt eine Ursachenanalyse
- zur Gänze erreicht: 23.3 Maßnahme 3 – Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes
- zur Gänze erreicht: 23.3 Maßnahme 3 – Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes
- zur Gänze erreicht: 23.1 Maßnahme 1 – Die Auszahlungen für Pflegegelder der Beamtinnen und Beamten werden laufend beobachtet