Wirkungsziel 23.2 Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Die Mittel für die Auszahlung werden rechtzeitig bereitgestellt [Meilenstein]
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Die Mittel für die Auszahlung werden in voller Höhe bereitgestellt [Meilenstein]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Die Mittel für die Auszahlung werden rechtzeitig bereitgestellt [Meilenstein]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [Meilenstein]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [Meilenstein]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Gerade im Bereich der finanziellen Unterstützung ist eine rechtzeitige Bereitstellung der Mittel besonders entscheidend. Durch die 100%ige rechtzeitige Bereitstellung der öffentlichen Mittel in voller Höhe konnte dieses Ziel auch 2017 erreicht werden.
Grafischer Maximalwert: 110
Quelle
Haushaltsinformationssystem/PMSAP; BMF-interne Aufzeichnungen
Berechnungsmethode
Vergleich der Termine der tatsächlichen Auszahlung mit dem Zahlungsplan
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht: Die Mittel für die Auszahlung werden in voller Höhe bereitgestellt [Meilenstein]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 110
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [Meilenstein]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [Meilenstein]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 100 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 0
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Gerade im Bereich der finanziellen Unterstützung ist eine vollständige Bereitstellung der Mittel besonders entscheidend. Durch die 100%ige Bereitstellung der öffentlichen Mittel in voller Höhe konnte dieses Ziel auch 2017 erreicht werden.
Grafischer Maximalwert: 110
Quelle
Haushaltsinformationssystem/PMSAP; BMF-interne Aufzeichnungen
Berechnungsmethode
Vergleich der angewiesenen Mittel mit den Monatsanforderungen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Die materiell-rechtliche Gestaltung der Pensionen der Beamtinnen und Beamten, der Pensionen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer, der ÖBB-Pensionen und des Pflegegelds liegt aufgrund der Kompetenzverteilung gemäß Bundesministeriengesetz 1986 nicht im Zuständigkeitsbereich des BMF. Gesetzliche Änderungen werden durch das BKA (nunmehr BMöDS) sowie durch das BMASK (nunmehr BMASGK) umgesetzt. In den Verantwortungsbereich des BMF fällt die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der einschlägigen Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel bereitzustellen. Auch weiterhin wird eine enge Abstimmung mit dem (ab 2018 zuständigen) BMöDS und BMASGK erfolgen. Eine Zusammenführung von inhaltlicher/legistischer Verantwortung mit der Verantwortung für die Auszahlung der Mittel wird angestrebt. Angelegenheiten des Pensionsrechts der Beamtinnen und Beamten fallen in den Wirkungsbereich des BKA (nunmehr BMöDS), die materiell-rechtliche Zuständigkeit beim Pflegegeld liegt beim BMASK (nunmehr BMASGK). Aufgabe des BMF ist die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der einschlägigen Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel bereit zu stellen. Aufgrund der rechtzeitigen und korrekten Erstellung der Monatsvoranschläge sowie der Überweisung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse an die auszahlenden Stellen (ÖBB, Landeslehrer) konnte die fristgerechte und vollumfängliche Auszahlung 2017 zu 100% eingehalten werden.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 23.4 Maßnahme 4 – Sicherstellung der Mittel für die Auszahlung an die LeistungsempfängerInnen
- zur Gänze erreicht: 23.4 Maßnahme 4 – Mittel für die Auszahlung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bzw. an die auszahlenden Stellen
- zur Gänze erreicht: 23.5 Maßnahme 5 – Monatliche Überweisung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse an die auszahlenden Stellen (ÖBB, Landeslehrer)
- zur Gänze erreicht: 23.5 Maßnahme 5 – Monatliche Überweisung des Pflegegeldes an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau