Kennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klient/innen) [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Beratungen) [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: zur Gänze erreicht: Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Klient/innen) [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 233400 [Anzahl]
- Zielzustand: 226500
- Oberer Schwellenwert: 250000
- Unterer Schwellenwert: 200000
-
Jahr: 2014
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend" zu "Bundesministerium für Familien und Jugend"
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 231400 [Anzahl]
- Zielzustand: 230000
- Oberer Schwellenwert: 250000
- Unterer Schwellenwert: 200000
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 226260 [Anzahl]
- Zielzustand: 230000
- Oberer Schwellenwert: 253000
- Unterer Schwellenwert: 207000
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 229554 [Anzahl]
- Zielzustand: 230000
- Oberer Schwellenwert: 250000
- Unterer Schwellenwert: 210000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 230139 [Anzahl]
- Zielzustand: 230000
- Oberer Schwellenwert: 253000
- Unterer Schwellenwert: 207000
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2018, Zielzustand: 230000
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Klient/innen ist 2017 gegenüber 2016 minimal gestiegen und erreicht nun den Zielwert. In den letzten fünf Jahren blieb die Anzahl der Klient/innen in den Familienberatungsstellen mit einer Schwankungsbreite von +1,5 % (2013) bis -2% (2015) gegenüber dem Istwert 2013 (230.000 Klient/innen) konstant.
Grafischer Maximalwert: 253000
Quelle
BMFJ jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen
Berechnungsmethode
Anzahl Klient/innen in den geförderten Familienberatungsstellen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: zur Gänze erreicht: Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen (Beratungen) [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 479400 [Anzahl]
- Zielzustand: 479000
- Oberer Schwellenwert: 550000
- Unterer Schwellenwert: 350000
-
Jahr: 2014
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend" zu "Bundesministerium für Familien und Jugend"
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 474100 [Anzahl]
- Zielzustand: 479000
- Oberer Schwellenwert: 500000
- Unterer Schwellenwert: 450000
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 465505 [Anzahl]
- Zielzustand: 479000
- Oberer Schwellenwert: 522000
- Unterer Schwellenwert: 427500
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 473784 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 525000
- Unterer Schwellenwert: 430000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 473658 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 525000
- Unterer Schwellenwert: 430000
-
Jahr: 2018
- Ressortwechsel von "Bundesministerium für Familien und Jugend" zu "Bundeskanzleramt"
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 456482 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 522000
- Unterer Schwellenwert: 427500
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 462955 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 525000
- Unterer Schwellenwert: 430000
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 437477 [Anzahl]
- Zielzustand: 475000
- Oberer Schwellenwert: 525000
- Unterer Schwellenwert: 430000
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
In den letzten fünf Jahren ist die Anzahl der Beratungen in den Familienberatungsstellen relativ konstant geblieben. Nach einem Rückgang der Beratungen 2015 gegenüber dem Istwert 2012 (479.000 Beratungen) um 2,8% ist die Anzahl der Beratungen 2016 wieder gestiegen und erreicht auch 2017 99,7 % des Zielwerts 2017 von 475.000 Beratungen.
Grafischer Maximalwert: 525000
Quelle
BMFJ jährliche Beratungsstatistik der Familienberatungsstellen
Berechnungsmethode
Anzahl Beratungen in den geförderten Familienberatungsstellen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Das veränderte Geschlechterverständnis, die Überalterung der Gesellschaft, die Vielfalt der Lebens- und Familienformen unterschiedlicher Zugang zu Bildung und ähnliche Entwicklungen bringen neue Fragestellungen für unsere Gesellschaft mit sich. Mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Belastung und Druck am Arbeitsplatz, komplexe und häufig konfliktanfällige zwischenmenschliche Beziehungen, Probleme in der Kindererziehung und finanzielle Sorgen – Herausforderungen des täglichen Lebens können von vielen Menschen nicht ohne professionelle Unterstützung bewältigt werden. Können Familien ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, sind – ohne Gegensteuerung durch Unterstützungsmaßnahmen der Gesellschaft – im Bereich Finanzen, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit u. a. Kosten von rd. € 2 Mio. pro Kind im Lebensverlauf zu erwarten. Von einer Trennung oder Scheidung betroffene Eltern und Kinder sollen bei der Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit Scheidung, Trennung, Obsorge- und Besuchsrechtsfragen unterstützt werden, um negative Trennungsfolgen zu vermeiden. Die Dotierung der Personalkostenförderung in der Familienberatung konnte 2017 um weitere € 500.000 angehoben werden (4 % Budgeterhöhung gegenüber 2016). Damit konnten die Personalkostensteigerungen seit 2007 (kollektivvertraglich vorgesehene Lohnerhöhungen - als Richtwert Gehaltskostensteigerung öffentlicher Dienst 2007-2017: 20,3% - Förderbudgeterhöhung 2007-2017: 13%) teilweise weiter abgefangen werden. Anfang 2017 wurde darüber hinaus mit VO BGBl. II Nr. 21/2017 die Honorarobergrenze für selbständige Berater/innen, die seit 1997 bei € 37 (ATS 500) eingefroren war auf € 50 angehoben. Trotz dieser schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen wurde als ambitioniertes Ziel jeweils das Erreichen des Niveaus der letzten Jahre für die Inanspruchnahme der Familienberatungsstellen angesetzt („Halten der“ oder „stabile“ Inanspruchnahme). Die Bereitstellung des vielfältigen Beratungsangebots der Familienberatungsstellen stärkt die Kompetenz von Familien. Die Effekte der Beratungsleistungen können nicht laufend geprüft werden, weil dafür aufwändige Studien notwendig sind. Die stabile Inanspruchnahme der Familienberatungsangebote durch die Bevölkerung legt jedoch nahe, dass sowohl das Bewusstsein für diverse familiäre Problemfelder geschaffen als auch die Hemmschwellen zur Inanspruchnahme von professioneller Unterstützung beseitigt wurden. Diese Professionelle Beratung beugt negativen gesellschaftlichen Effekten, die aus familiären Konfliktsituationen entstehen können, vor.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: 25.3 Maßnahme 3 – Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen