Wirkungsziel 11.3 Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Minderjährige
zugeordnete Maßnahmen zugeordnete VorhabenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Wirksamkeit Betretungsverbot [%]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Gewaltdelikte (Täter-Opfer Beziehung) /100.000 EW [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Aufklärungsquote Gewaltdelikte [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Wirksamkeit Betretungsverbot [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 6,5 [%]
- Zielzustand: 10
- Oberer Schwellenwert: 9
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 7,2 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 5
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 7,7 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 5
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 4,6 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 3
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 6,3 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 3
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 6,9 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 5
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 6,50 [%]
- Zielzustand: 7
- Oberer Schwellenwert: 4,6
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2027, Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Das Betretungsverbot als Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis lag 2017 etwas höher als 2016. Bei knapp sechs Prozent der Kontrollen wurde der Gefährder wieder angetroffen. Das Betretungsverbot wurde ab September 2013 auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Horts ausgeweitet und kann ab 2016 auch unabhängig von einem Betretungsverbot für eine Wohnung oder ein Wohnhaus für diese Einrichtungen ausgesprochen werden.
Grafischer Maximalwert: 3
Quelle
Auswertungen Elektronische Dienstdokumentation (EDD), Protokollierungs-, Anzeigen- und Datenmodul (PAD), BMI
Berechnungsmethode
Anzahl der Kontrollen, bei denen die durch Betretungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) Weggewiesenen in der Wohnung angetroffen werden im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtkontrollen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Gewaltdelikte (Täter-Opfer Beziehung) /100.000 EW [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 428,1 [Anzahl]
- Zielzustand: 450
- Oberer Schwellenwert: 400
- Unterer Schwellenwert: 480
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 427,9 [Anzahl]
- Zielzustand: 450
- Oberer Schwellenwert: 400
- Unterer Schwellenwert: 480
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 427,6 [Anzahl]
- Zielzustand: 430
- Oberer Schwellenwert: 420
- Unterer Schwellenwert: 455
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 413,0 [Anzahl]
- Zielzustand: 430
- Oberer Schwellenwert: 410
- Unterer Schwellenwert: 455
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 443 [Anzahl]
- Zielzustand: 430
- Oberer Schwellenwert: 420
- Unterer Schwellenwert: 480
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl an Gewaltdelikten mit Täter-Opfer-Beziehung berechnet auf 100.000 Einwohner beträgt im 5-Jahresvergleich 427,9 – der Zielwert wurde überplanmäßig erreicht.
Grafischer Maximalwert: 400
Quelle
Kriminalstatistik des BMI
Berechnungsmethode
Anzahl angezeigter Gewaltdelikte mit Täter-Opfer Beziehung (Familie in und ohne Hausgemeinschaft, Bekanntschaftsverhältnis, Zufallsbekanntschaft) * 100.000 / Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner; Durchschnitt der letzten 5 Jahre
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht: Aufklärungsquote Gewaltdelikte [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 83,3 [%]
- Zielzustand: 82
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 82,9 [%]
- Zielzustand: 82
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 83,3 [%]
- Zielzustand: 83
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 83,7 [%]
- Zielzustand: 83
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 84,6 [%]
- Zielzustand: 83
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 75
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten im 5-Jahresvergleich liegt bei 82,9 %. Die Aufklärungsquote ist damit annähernd ident mit den durchschnittlichen Aufklärungsquoten der letzten 10 Jahre (im 5-Jahresvergleich).
Grafischer Maximalwert: 90
Quelle
Kriminalstatistik des BMI
Berechnungsmethode
Anteil der geklärten Fälle an angezeigten Fällen bei Gewaltdelikten Durchschnitt der letzten 5 Jahre
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Gewalt tritt in allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen in den verschiedensten Ausprägungen auf. In den meisten Fällen besteht eine Beziehung zwischen Täter und Opfer, zwei Drittel der Gewalttaten sind Beziehungstaten. 2017 waren es in Österreich 62,8 %, das entspricht 22.990 Fällen insgesamt. Laut Weltgesundheitsorganisation ist Gewalt in der Privatsphäre eines der weltweit größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder. Wenn die Polizei hinzugerufen wird, das Opfer oder deren Umfeld sich für eine Meldung an die Polizei entscheidet oder eine konkrete Gefährdungssituation vorliegt, liegt hier oft schon eine lang andauernde Leidensgeschichte dahinter. Gerade hier besteht für die gesamte Gesellschaft eine große Verantwortung aber auch Chance, Verletzungen durch Gewalt in der Familie oder im sozialen Nahbereich zu erkennen und entsprechend zu reagieren, um somit weitere Gewalt möglichst verhindern zu können. 2017 gab es um 2,4 % weniger Anzeigen im Bereich der Gewaltkriminalität in Österreich als 2016. Die Aufklärungsquote betrug 85,5 %, was eine Steigerung um 1,6 % im Vergleich zu 2016 und somit den höchsten Wert der letzten zehn Jahre bedeutet. • Stark zugenommen hat der Einsatz von Hieb- und Stichwaffen bei Gewaltdelikten. 2017 wurden bereits 1.060 Anzeigen registriert, 2008 waren es noch 272. • Im Jahr 2017 ist die Zahl der vollendeten Tötungsdelikte (§§ 75, 76 und 79 StGB) um 17,4 Prozent gestiegen. Nach dem historisch niedrigsten Niveau des Jahres 2014 (38) ist die Zahl der Anzeigen 2015 (39) und auch 2016 (46) gestiegen. Die Aufklärungsquote lag bei hohen 90,7 Prozent. • Die Zahl der vorsätzlichen Körperverletzungen ist 2017 um 2,7 % auf 39.125 Anzeigen gesunken. Der Großteil der Delikte war zwischen Inländern zu verzeichnen, diese Zahl ist aber stark rückgängig. Die Zahl der Körperverletzungen zwischen fremden Tätern und fremden Opfern steigt seit 2016 an. • Die Zahl der Anzeigen wegen ausgewählter Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§§ 201, 202, 205, 206, 207, 207a und 207b StGB) ist 2017 um 0,7 % leicht angestiegen und liegt 2017 bei 2.750 Anzeigen. Die Aufklärungsquote lag bei hohen 86,1 %. Gewaltprävention und –bekämpfung darf nicht nur die alleinige Aufgabe der Exekutive sein. Da eine übergreifende Zusammenarbeit aller Akteure unerlässlich ist, müssen die Ziele und Strategien, die Prozesse und Strukturen sowie die Fähigkeiten und Mittel der betreffenden Akteure unter Einbeziehung der Bürger systematisch aufeinander abgestimmt, miteinander verbunden und aktiv gestaltet werden. Dabei geht es um innovative Partnerschaften mit Betroffenen aus der Wirtschaft, Wissenschaft, den Interessenvertretungen und die stärkere Einbeziehung der BürgerInnen in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung. Für das BMI stellt die Bekämpfung von Gewalt insbesondere gegen Frauen eine hohe Priorität dar. Hier wird der Fokus vor allem im Bereich Präventionsarbeit verstärkt. Der Dialog mit BürgerInnen im Rahmen der Initiative GEMEINSAM.SICHER, Präventions- und Informationsarbeit sollen das Sicherheitsvertrauen stärken. Österreich zeichnet sich durch ein enges soziales Netz aus, das zahlreiche Hilfestellungen bietet. Durch ein noch engeres Zusammenspiel aller Akteure soll es gelingen, Gewalt nicht ungesehen zu lassen, etwaige Anzeichen frühzeitig zu erkennen und die richtigen SpezialistInnen einzubeziehen. Auch für die Polizei gilt es eine noch größere Sensibilisierung für das Erkennen und den richtigen Umgang mit Gewalt und eine ständige Weiterentwicklung in diesem Bereich zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist die Studie „EinSatz – Interventionen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen“ zu nennen, die unterschiedliche Herangehensweisen im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen während eines Einsatzes mit häuslicher Gewalt analysiert. Die Arbeit der Polizei ist ein Puzzlestück in dem Gesamtkonzept zur Verhinderung von Gewalt. Der Know-how- und Wissenstransfer bietet große Chancen. Die Aufrechterhaltung einer hohen objektiven und subjektiven Sicherheit durch Stärkung der Präventions- und Informationsarbeit sowie eine effektive, effiziente und zeitgemäße Kriminalitätsbekämpfung zeigen Wirkung. Die Deliktszahlen gehen kontinuierlich zurück, 2017 gab es um 2,4 % weniger Anzeigen im Bereich der Gewaltkriminalität in Österreich als 2016. Konkret ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 1.019 Anzeigen auf 42.079 gesunken. Die Aufklärungsquote betrug 85,5 %, was eine Steigerung um 1,6 % im Vergleich zu 2016 und somit den höchsten Wert der letzten zehn Jahre bedeutet. 2017 konnten insgesamt 35.978 Anzeigen positiv abgearbeitet und somit geklärt werden. Das Betretungsverbot ist nach wie vor ein wirksames polizeiliches Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis. Gefährder konnten zu über 93 % nachhaltig ferngehalten werden. Der Weg des BMI, bei der Zurückdrängung von Gewalt gegen Frauen, Minderjährige sowie SeniorInnen auf Prävention zu setzen, konnte weiter erfolgreich beschritten werden. Information und Prävention ist besonders wichtig um das Dunkelfeld im Problemfeld häusliche Gewalt zu reduzieren. Nur ein geringer Prozentsatz an Gewaltdelikten im familiären Umfeld wird angezeigt. Eine starke Zivilgesellschaft und Vertrauen in Institutionen wie die Polizei spielen auch hier eine große Rolle. Die hohe Zahl an TeilnehmerInnen an zahlreichen Präventionsveranstaltungen der Polizei bestätigt das rege Interesse. An Veranstaltungen zur Gewaltprävention im Jahr 2017 nahmen 192.409 Personen teil, zum Thema Sexualdeliktsprävention wurden 13.315 Personen geschult. Auch an der Initiative Kinderpolizei nahmen 2017 33.683 SchülerInnen teil. Dabei stärken PolizistInnen das Bewusstsein der Kinder für Gefahren.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- überplanmäßig erreicht: 11.5 Maßnahme 5 – Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus »Gewalt gegen Frauen« umgesetzt (Gleichstellungsziel)
- überplanmäßig erreicht: 11.6 Maßnahme 6 – Effektive und zielgruppenorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention werden mit Fokus „Kinder und Jugendliche“ umgesetzt