Wirkungsziel 6.1 Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage durch den RH auf Basis von Gebarungsüberprüfungen zur Umsetzung von Reformen
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Zufriedenheit der Abgeordneten des NR und der LT mit der Beratungsleistung, Aktualität der Themen und Verständständlichkeit der Berichte [%]
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Bezugnahmen von Abgeordneten des NR auf den RH [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 3: nicht erreicht Details zu Kennzahl: In RH-Ausschüssen behandelte Querschnittsprüfungen [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 4: überwiegend erreicht Details zu Kennzahl: Durchgeführte Follow-up-Überprüfungen [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Zufriedenheit der Abgeordneten des NR und der LT mit der Beratungsleistung, Aktualität der Themen und Verständständlichkeit der Berichte [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 90 [%]
- Zielzustand: 80
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: kein Sollwert vorhanden
- Oberer Schwellenwert: nicht vorhanden
- Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [%]
- Zielzustand: kein Sollwert vorhanden
- Oberer Schwellenwert: nicht vorhanden
- Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 88 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 70
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Befragung der Abgeordneten erfolgte im Jahr 2017 erstmalig. Der Rechnungshof plant alle drei Jahre sämtliche Abgeordnete des Nationalrates und der Landtage zu drei Themenstellungen zu befragen: Zufriedenheit mit seiner Beratungsleistung, Aktualität der Themen und Verständlichkeit der Berichte. Die nächste Befragung ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Die Rücklaufquote der ersten Befragung war zwar gering (10 % Nationalrat, 19 % Landtage), aber der Zufriedenheitswert mit rd. 90 % ein sehr hoher. Der Rechnungshof ist bestrebt, diesen hohen Zielwert zu halten und hofft bei der nächsten Umfrage auf eine höhere Rücklaufquote mit wertvollen Anregungen für seine Arbeit.
Grafischer Maximalwert: 100
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Befragung der Abgeordneten des Nationalrates und der Landtage
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht: Bezugnahmen von Abgeordneten des NR auf den RH [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 174 [Anzahl]
- Zielzustand: 242
- Oberer Schwellenwert: 320
- Unterer Schwellenwert: 100
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 148 [Anzahl]
- Zielzustand: 220
- Oberer Schwellenwert: 320
- Unterer Schwellenwert: 100
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 339 [Anzahl]
- Zielzustand: 240
- Oberer Schwellenwert: 340
- Unterer Schwellenwert: 160
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 153 [Anzahl]
- Zielzustand: 200
- Oberer Schwellenwert: 340
- Unterer Schwellenwert: 100
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der Rechnungshof ist bestrebt, die Zielwerte seiner Indikatoren ambitioniert festzulegen und nicht einen Sollwert zu definieren, der ohne Anstrengungen erreichbar ist. Auf der Wirkungsebene kann eine Erreichung des Zielwertes nicht zu 100 % beeinflusst werden, weil auch Abhängigkeiten von externen Faktoren bestehen, wie es bei dieser Kennzahl der Fall ist. Bedingt durch die geringere Anzahl an Ausschüssen und Plenarsitzungen (2017: insgesamt 55 Ausschüsse, davon 14 im Nationalrat und 41 in Ländern; 2016: insgesamt 66 Ausschüsse, davon 20 im Nationalrat und 46 in Ländern) konnte der Zielwert 2017 nicht erreicht werden.
Grafischer Maximalwert: 320
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Gesamtsumme der Parlamentarischen Anfragen, Entschließungen bzw. Entschließungsentwürfe und Ausschussfeststellungen mit Bezug auf den Rechnungshof in einem Jahr
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: nicht erreicht: In RH-Ausschüssen behandelte Querschnittsprüfungen [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 20 [Anzahl]
- Zielzustand: 30
- Oberer Schwellenwert: 80
- Unterer Schwellenwert: 13
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 34 [Anzahl]
- Zielzustand: 30
- Oberer Schwellenwert: 45
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 32 [Anzahl]
- Zielzustand: 30
- Oberer Schwellenwert: 45
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 56 [Anzahl]
- Zielzustand: 30
- Oberer Schwellenwert: 60
- Unterer Schwellenwert: 25
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 21 [Anzahl]
- Zielzustand: 33
- Oberer Schwellenwert: 60
- Unterer Schwellenwert: 17
-
Mittelfristiger Zielzustand
- Jahr: 2019, Zielzustand: 35
Erläuterung der Entwicklung
Es handelt sich um eine weitere Kennzahl, bei der die Erreichung des Zielwertes nicht vollständig im Einflussbereich des Rechnungshofs liegt. Auch hier ist die Unterschreitung des Zielwerts im Jahr 2017 auf die geringe Anzahl an Ausschüssen und Plenarsitzungen zurückzuführen. Querschnittsprüfungen sind vergleichende Gebarungsüberprüfungen, z.B. zwischen Gebietskörperschaften, die mit einem hohen Mehrwert durch das Aufzeigen von strukturellen Defiziten und das Ableiten von Benchmarks verbunden sind. Um die Einflussnahme des Rechnungshofs auf die Zielerreichung bei dieser wichtigen Kennzahl zu erhöhen, erfolgte im Bundesvoranschlag 2018 eine Anpassung: Anstelle der in Rechnungshof-Ausschüssen behandelten Querschnittsprüfungen werden nunmehr die veröffentlichten Querschnittsprüfungen ausgewiesen.
Grafischer Maximalwert: 40
Quelle
Rechnungshof, Nationalrat, Landtage
Berechnungsmethode
Gesamtsumme der in einem Jahr inhaltlich behandelten gebietskörperschaftenübergreifenden Querschnittsprüfungen
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 4
Wirkungszielkennzahl 4: überwiegend erreicht: Durchgeführte Follow-up-Überprüfungen [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 24 [Anzahl]
- Zielzustand: 26
- Oberer Schwellenwert: 30
- Unterer Schwellenwert: 15
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Bei dieser Kennzahl kam es nur durch die zeitliche Verschiebung zweier Follow-up-Überprüfungen zum Nichterreichen des Zielwertes. Grundsätzlich ist der Rechnungshof bestrebt, die geplanten Follow-up-Überprüfungen auch durchzuführen. Ab dem Jahr 2018 sind die Ergebnisse der Follow-up-Überprüfungen durch den neuen Wirkungsindikator zum Wirkungsziel 1 „Umgesetzte bzw. teilweise umgesetzte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen (2-3 Jahre nach Berichtsveröffentlichung)“ transparent nachlesbar.
Grafischer Maximalwert: 30
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Gesamtsumme der in einem Jahr durchgeführten Follow-up-Überprüfungen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Der öffentliche Mitteleinsatz mit seinen zahlreichen Querschnittsthemen ist insbesondere bei gebietskörperschaftenübergreifenden Themen vielfach durch Aufgabenverflechtungen und eine geringe Transparenz bei Zahlungsflüssen gekennzeichnet. Auch Doppelgleisigkeiten und Ineffizienzen stellen aus Sicht des Rechnungshofs ein hohes Risiko dar. Nach Ansicht des Rechnungshofs fehlen – wie schon in den Vorjahren aufgezeigt – die Abstimmung und der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften sowie eine ausreichende Transparenz bei den Zahlungsströmen. Deshalb ist für den Rechnungshof die Verstärkung der gesamtstaatlichen Betrachtungsweise hinsichtlich des öffentlichen Mitteleinsatzes in Verbindung mit einer wirkungsvollen Beratung des Nationalrates und der Landtage ein wesentliches Anliegen. Der Rechnungshof verfolgt sein Ziel, die Wirksamkeit seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit zu erhöhen, mit fundierten und aktuellen Berichten. Indem er immer wieder bestehende Verbesserungspotenziale aufzeigt und lösungsorientierte Empfehlungen anbietet, unterstreicht er seinen Beratungsansatz und schafft einen Mehrwert für die überprüften Stellen. Zur Verstärkung seiner Wirkung verfolgt der Rechnungshof den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen. In diesem Bereich finden sich stabile Rahmenbedingungen: Die Empfehlungen der Berichte des Vorjahres werden bei den jeweiligen überprüften Stellen auf ihren Umsetzungsstand abgefragt. In der Folge verifiziert der Rechnungshof bei ausgewählten Berichten - im Rahmen sogenannter Follow-up-Überprüfungen - die Angaben der überprüften Stellen. Die Kernleistungen des Rechnungshofs sind das Prüfen und das Beraten im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen. Seit dem Jahr 2017 verfolgt der Rechnungshof das Wirkungsziel, die Abgeordneten der Allgemeinen Vertretungskörper durch seine Berichte wirkungsvoll und qualitativ hochwertig zu informieren bzw. zu beraten. Als ersten Schritt führte der Rechnungshof dazu eine Befragung der Abgeordneten zur Zufriedenheit mit seinen Leistungen durch, um auf Basis des Ergebnisses Verbesserungen aufzugreifen und umzusetzen. In einem weiteren Schritt legte er einen Fokus auf seine zentralen Empfehlungen und hob diese in seinen Berichten hervor. Mit zahlreichen aktuellen Berichten zu relevanten, budgetintensiven Themen sorgte der Rechnungshof für Transparenz und schuf fundierte Entscheidungsgrundlagen. So zeigte er beispielsweise im Gesundheitsbereich die unübersichtliche, verzweigte und aufgesplitterte Finanzierung über mehrere Institutionen und Einrichtungen auf und wies darauf hin, dass auch nach der Gesundheitsreform 2013 die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung weiterhin auseinanderfallen. Um öffentliche Leistungen mittel- bis langfristig sicherzustellen, empfahl der Rechnungshof außerdem die Einleitung von Reformmaßnahmen (z.B. Mindestsicherung). Zur Bewusstseinsschaffung und als Impulsgeber hielt der Rechnungshof im Jahr 2017 fest, was aus seiner Sicht getan werden muss. Dazu erarbeitete er für die aus seiner Sicht zehn wichtigsten Themen eine Darstellung der relevantesten Handlungsfelder. Seine Berichte stellt der Rechnungshof nunmehr barrierefrei zur Verfügung und zum Teil erfolgt eine elektronische Zustellung. Mit modernen Grafiken ist er bestrebt, auch komplexe Sachverhalte leicht verständlich darzustellen. Der Rechnungshof widmete im Jahr 2017 einen hohen Ressourcenanteil der Verfolgung des Wirkungszieles. Mit seinen 90 veröffentlichten Berichten und zahlreichen darüber hinaus gesetzten relevanten Maßnahmen leistete er einen wesentlichen Beitrag zur wirkungsvollen Beratung des Nationalrates und der Landtage.