Wirkungszielkennzahl 1:
nicht erreicht:
Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen im Jahr 2017
[%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Jahr: 2014
Zielerreichungsgrad:
kein Zielerreichungsgrad vorhanden
Istzustand: 34
[Anzahl]
Zielzustand: kein Sollwert vorhanden
Oberer Schwellenwert: nicht vorhanden
Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
Jahr: 2015
Zielerreichungsgrad:
kein Zielerreichungsgrad vorhanden
Istzustand: 36
[Anzahl]
Zielzustand: kein Sollwert vorhanden
Oberer Schwellenwert: nicht vorhanden
Unterer Schwellenwert: nicht vorhanden
Jahr: 2017
Zielerreichungsgrad:
nicht erreicht
Istzustand: 29,8
[%]
Zielzustand: 34
Oberer Schwellenwert: 35
Unterer Schwellenwert: 25
Jahr: 2018
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 35
[%]
Zielzustand: 34
Oberer Schwellenwert: 38
Unterer Schwellenwert: 32
Jahr: 2019
Zielerreichungsgrad:
überplanmäßig erreicht
Istzustand: 34,8
[%]
Zielzustand: 34
Oberer Schwellenwert: 38
Unterer Schwellenwert: 32
Jahr: 2020
Zielerreichungsgrad:
zur Gänze erreicht
Istzustand: 34,0
[%]
Zielzustand: 34
Oberer Schwellenwert: 38
Unterer Schwellenwert: 32
Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl wird insbesondere durch die hohe Anzahl asylrechtlicher Beschwerden beeinflusst. Der Anteil von Beschwerden im Asylbereich macht 22,4% der gesamten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft im Jahr 2017 aus (der Anteil der von Männern eingebrachten asylrechtlichen Beschwerden beträgt rd.82,1%, jener von Frauen nur rd.15,7%, Rest sind Beschwerden sonstiger Personen).
Grafischer Maximalwert: 37
Quelle
Elektronisches Aktensystem der Bundes
Berechnungsmethode
Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt. Die Datenauswertung erfolgt aus dem elektronischen Aktensystem des Bundes (ELAK).
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
20.097 Menschen wandten sich 2017 mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Insgesamt wurden 10.333 Prüfverfahren eingeleitet. Jede hoheitliche Verwaltungstätigkeit, die dem Bund zuzurechnen ist, sowie dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten unterliegt der Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft. Alle Behörden und Dienststellen, die mit dem Vollzug der Bundesgesetze beauftragt sind, werden daher von der Volksanwaltschaft kontrolliert. Insgesamt leitete die Volksanwaltschaft 7.155 Prüfverfahren in der Bundesverwaltung ein. Dies entspricht einer Steigerung von rund 17 % gegenüber dem Vorjahr. Wie in den letzten Jahren betrafen die meisten Prüfverfahren den Bereich Innere Sicherheit. 42,3 % aller Verfahren fallen auf diesen Bereich. An zweiter Stelle rangiert der Sozialbereich. Rund ein Fünftel aller Beschwerden, die zu einem Prüfverfahren führten, betraf sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsmarktbezogene Probleme. Gegenstand der Beschwerden waren in den meisten Fällen Mängel im Bereich des Arbeitsmarktservice, der Pflegegeldeinstufung sowie Probleme rund um das Pensionsversicherungsrecht. Unverändert hoch ist das Beschwerdeaufkommen von Menschen mit Behinderung. In der Landes- und Gemeindeverwaltung führte die Volksanwaltschaft 2017 3.178 Prüfverfahren durch.
Um die Erreichung des Wirkungszieles zu konkretisieren, wurde folgende Berechnungsmethode definiert: Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z. B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen, ...) eingebrachten Beschwerden dargestellt. Im Jahr 2017 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 29,8 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 62,4 % männliche Beschwerdeführer registriert. 7,7 % wurden von sonstigen Personen eingebracht.
Mit ein Grund für das Überwiegen der männlichen Beschwerdeführer liegt darin, dass 42% aller Prüfverfahren in der Bundesverwaltung auf den Bereich der inneren Sicherheit fallen. Auffällig ist, dass die Prüfverfahren in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr erneut stark gestiegen sind (3.026 Fälle gegenüber 2.130 im Jahr 2016). Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die hohe Anzahl asylrechtlicher Beschwerden. Der Anteil von Beschwerden im Asylbereich macht 22,4% der gesamten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft im Jahr 2017 aus (der Anteil der von Männern eingebrachten asylrechtlichen Beschwerden beträgt rd.82,1%, jener von Frauen nur rd.15,7%, Rest sind Beschwerden sonstiger Personen).
Das Ziel wurde daher knapp verfehlt.