Wirkungsziel 3.1 Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Verfahrensdauer [Tage]
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht Details zu Kennzahl: Relation der erledigten zu den eingegangenen Fällen [%]
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der Berichtigungen [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Verfahrensdauer [Tage]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 208 [Tage]
- Zielzustand: 245
- Oberer Schwellenwert: 210
- Unterer Schwellenwert: 230
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 205 [Tage]
- Zielzustand: 210
- Oberer Schwellenwert: 200
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 153 [Tage]
- Zielzustand: 210
- Oberer Schwellenwert: 140
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 143 [Tage]
- Zielzustand: 200
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 140 [Tage]
- Zielzustand: 200
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 200
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 112 [Tage]
- Zielzustand: 150
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 123 [Tage]
- Zielzustand: 150
- Oberer Schwellenwert: 120
- Unterer Schwellenwert: 220
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 115 [Tage]
- Zielzustand: 140
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 220
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im internationalen Vergleich ist die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof bemerkenswert kurz und konnte gegenüber der erwarteten Entwicklung bereits in den vergangenen Jahren reduziert und im Berichtsjahr 2017 sogar noch weiter verkürzt werden. Die deutliche Verringerung der Verfahrensdauer ab dem Berichtsjahr 2015 erklärt sich durch eine Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes, die eine Vereinfachung des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof ermöglichte. Ebenso wurde ein weiteres Mitglied zum ständigen Referenten gewählt, um den stetig steigenden Arbeitsanfall bewältigen zu können und dabei auch die kurze Verfahrensdauer beibehalten zu können.
Grafischer Maximalwert: 120
Quelle
VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik
Berechnungsmethode
Erledigungsdauer aller Verfahren ab dem Tag des Einlangens der Beschwerde bis zum Tag der Abfertigung des Erkenntnisses/der Entscheidung
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: nicht erreicht: Relation der erledigten zu den eingegangenen Fällen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 97 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 110
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 93 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 90
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 97 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 99 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 80
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 103 [%]
- Zielzustand: 100
- Oberer Schwellenwert: 105
- Unterer Schwellenwert: 80
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im Berichtsjahr konnte der prognostizierte Zielzustand 2017 nahezu erreicht werden. Durch die Wahl eines weiteren Mitglieds zum ständigen Referenten mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 und die engagierte Tätigkeit der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Zahl der Erledigungen (4719) dem hohen Eingang an Rechtssachen (5047) angepasst und der prognostizierte Zielzustand in etwa erreicht werden; auch ist es gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer abermals zu senken.
Grafischer Maximalwert: 105
Quelle
VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr erledigten Fälle durch die Anzahl der eingegangenen Fälle in Prozent
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: zur Gänze erreicht: Anteil der Berichtigungen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 2
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,55
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,45 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 0,4 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,55
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 0,50 [%]
- Zielzustand: 0,5
- Oberer Schwellenwert: 0,4
- Unterer Schwellenwert: 0,6
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen im Vergleich zu den erledigten Erkenntnissen/Entscheidungen entspricht im Berichtsjahr dem prognostizierten Zielwert. Aufgrund der laufenden Fortbildung der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihres dadurch gewonnenen umfassenden Wissens, erledigen diese Mitarbeiter die zugeteilten Geschäftsfälle auf äußerst hohem rechtswissenschaftlichem Niveau; dadurch konnte der Anteil der Berichtigungen niedrig gehalten werden. Ziel ist es, den Anteil der Berichtigungen weiter zu senken.
Grafischer Maximalwert: 0,4
Quelle
VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr berichtigten Erkenntnisse/Entscheidungen durch die Anzahl der erledigten Erkenntnisse/Entscheidungen
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Im Jahr 2017 wurden beim Verfassungsgerichtshof 5047 neue Fälle anhängig; dies entspricht einer Steigerung des Arbeitsanfalls um rund 30 % gegenüber dem Jahr 2016 (3920 neue Fälle) und sogar um knapp 70 % gegenüber dem Jahr 2014 (2995 neue Fälle). Ein überdurchschnittlich hoher Arbeitsanfall war insbesondere in Asylrechtssachen (2280 neue Fälle, + 32 % gegenüber dem Jahr 2016) sowie in Rechtssachen aus dem Glücksspielrecht (736 neue Fälle, + 59 % gegenüber dem Jahr 2016) zu verzeichnen. Um ungeachtet der gestiegenen Belastung des Gerichtshofes eine zügige Fallbearbeitung zu gewährleisten, erwies es sich daher als unumgänglich, mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 ein weiteres Mitglied zum ständigen Referenten (§ 2 VfGG) zu bestellen. Die mit dieser Maßnahme erzielte Erhöhung der richterlichen Arbeitskapazität ermöglichte es, die Zahl der Erledigungen (4719) dem hohen Eingang an Rechtssachen anzupassen; auch ist es gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer abermals zu senken. Der Verfassungsgerichtshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jede Beschleunigung der Erledigung von Asyl- und Fremdenrechtssachen beim Bund und bei den Ländern zu einer Kostenersparnis in Millionenhöhe im Bereich der Grundversorgung führt. Die Möglichkeit, dass Parteien eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht verfassungsrechtliche Bedenken gegen im gerichtlichen Verfahren anzuwendenden Vorschriften unmittelbar an den Verfassungsgerichtshof herantragen können, spiegelt sich auch an den stetig steigenden Fallzahlen wider. Ebenso Beschwerden in Asylrechtssachen und z.B. Rechtssachen aus dem Glücksspielrecht. Das zeigt sehr deutlich auf, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Funktion, die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns zu gewährleisten, verstärkt wahrgenommen und beansprucht wird. Ausgewählte Entscheidungen finden sich auf der Homepage wieder und ermöglichen auch den Bürgerinnen und Bürgern, sich detaillierter zu informieren. Anzumerken ist auch, dass im Berichtsjahr die Anzahl der Erledigungen erhöht und die durchschnittliche Verfahrensdauer erneut gesenkt werden konnte. Konkret auf nunmehr weniger als fünf Monate, vom Eingang der Rechtssache bis zur Abfertigung der Entscheidung. Im internationalen Vergleich zeigt sich erneut, dass die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof bemerkenswert kurz ist. Diese konnte gegenüber der erwarteten Entwicklung bereits in den vergangenen Jahren reduziert und im Berichtsjahr 2017 sogar noch weiter verkürzt werden. Ein weiterer Punkt, der in der Gesamtbeurteilung zu diesem Wirkungsziel zu erwähnen ist, sind die im Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice laufend stattfindenden internen Qualitätsschulungen; durch diese Schulungen wird eine kompetente Auskunftserteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet.