Wirkungsziel 3.2 Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Zugriffe auf die Homepage [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Kommunikation des Pressesprechers über Twitter [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 3: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Kontakte mit ausländischen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 4: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Tag der offenen Tür [Anzahl]
Wirkungszielkennzahl 5: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Kontakte mit inländischen Institutionen [Anzahl]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Zugriffe auf die Homepage [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 408000 [Anzahl]
- Zielzustand: 300000
- Oberer Schwellenwert: 490000
- Unterer Schwellenwert: 290000
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: teilweise erreicht
- Istzustand: 410000 [Anzahl]
- Zielzustand: 440000
- Oberer Schwellenwert: 500000
- Unterer Schwellenwert: 350000
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 460000 [Anzahl]
- Zielzustand: 480000
- Oberer Schwellenwert: 520000
- Unterer Schwellenwert: 440000
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 600000 [Anzahl]
- Zielzustand: 520000
- Oberer Schwellenwert: 600000
- Unterer Schwellenwert: 350000
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 550000 [Anzahl]
- Zielzustand: 520000
- Oberer Schwellenwert: 600000
- Unterer Schwellenwert: 400000
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 563000 [Anzahl]
- Zielzustand: 550000
- Oberer Schwellenwert: 600000
- Unterer Schwellenwert: 520000
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 581000 [Anzahl]
- Zielzustand: 550000
- Oberer Schwellenwert: 600000
- Unterer Schwellenwert: 500000
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 979000 [Anzahl]
- Zielzustand: 550000
- Oberer Schwellenwert: 1000000
- Unterer Schwellenwert: 600000
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2017 wurden mit ca. 550.000 Visits der Website fast die Spitzenwerte des Vorjahres erreicht. Die Medienarbeit des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2017 war geprägt vom Bemühen, für eine breite Öffentlichkeit interessante Entscheidungen zu veröffentlichen. Auf Interesse weit über die österreichischen Grenzen hinaus stießen im Berichtsjahr die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sowie die Ab- bzw. Zurückweisung des Antrags der früheren Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler. Sie hatte die gesetzliche Enteignung der Liegenschaft angefochten. In beiden Fällen wurde auch durch internationale Nachrichtenagenturen berichtet. Breiten Widerhall in der Öffentlichkeit fanden auch das Verfahren im Zusammenhang mit dem Buwog-Strafverfahren (Ablehnung der Richterin durch einen Angeklagten), die Aufhebung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Piste des Flughafens Wien-Schwechat sowie die Entscheidungen zu Bettelverboten und zur Pensionsübertragung der Bank Austria.
Grafischer Maximalwert: 600000
Quelle
Austria Presse Agentur/Auswertung über Zugriffsabfrage auf die Homepage
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr getätigten Zugriffe
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Kommunikation des Pressesprechers über Twitter [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 3562 [Anzahl]
- Zielzustand: 1800
- Oberer Schwellenwert: 4000
- Unterer Schwellenwert: 1600
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 4700 [Anzahl]
- Zielzustand: 1900
- Oberer Schwellenwert: 6200
- Unterer Schwellenwert: 2100
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 5622 [Anzahl]
- Zielzustand: 5200
- Oberer Schwellenwert: 6000
- Unterer Schwellenwert: 5100
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 6751 [Anzahl]
- Zielzustand: 5700
- Oberer Schwellenwert: 7000
- Unterer Schwellenwert: 6000
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 8274 [Anzahl]
- Zielzustand: 6200
- Oberer Schwellenwert: 9000
- Unterer Schwellenwert: 6000
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Es wurde auch 2017 an der Praxis festgehalten, Entscheidungen und Mitteilungen des Gerichtshofes auch über Twitter zu verbreiten. Die erheblich gestiegene Anzahl der Follower bekräftigt den eingeschlagenen Weg, verschiedenste Kommunikationsmittel zum Einsatz zu bringen, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Ebenso ist es ein Ziel der Medienarbeit des Verfassungsgerichtshofes, Journalistinnen und Journalisten dabei zu unterstützen, inhaltlich zutreffend über die Entscheidungen des Gerichtshofes zu berichten.
Grafischer Maximalwert: 2500
Quelle
VfGH/Homepage
Berechnungsmethode
Anzahl der Follower
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 3
Wirkungszielkennzahl 3: überplanmäßig erreicht: Kontakte mit ausländischen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 22 [Anzahl]
- Zielzustand: 18
- Oberer Schwellenwert: 25
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 21 [Anzahl]
- Zielzustand: 18
- Oberer Schwellenwert: 25
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 19 [Anzahl]
- Zielzustand: 18
- Oberer Schwellenwert: 25
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 18 [Anzahl]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 25
- Unterer Schwellenwert: 10
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 5 [Anzahl]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 25
- Unterer Schwellenwert: 5
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Zahl der internationalen Kontakte des Verfassungsgerichtshofes blieb 2017 konstant hoch. Als ältestes und erfahrenstes Gericht ist der Verfassungsgerichtshof ein gefragter Dialogpartner. Der Gerichtshof leitet aus diesem Status zudem eine besondere Verantwortung ab, die er in den vergangenen Jahren wiederholt durch Solidaritätsbekundungen für andere, in ihrer Unabhängigkeit bedrohte Verfassungsgerichte wahrnahm. Im Berichtsjahr initiierte der Gerichtshof beim XVII. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte in Georgien eine Resolution, in der die Vertreter der Gerichte an die Entscheidungsträger der Staaten appellierten, für die Wahrung und Sicherung der Unabhängigkeit von Verfassungsgerichten zu sorgen. Ein Schwerpunkt der internationalen Kontakte lag wieder auf dem fachlichen Austausch mit den Gerichten der Nachbarstaaten. So trafen Delegationen des Verfassungsgerichtshofes in Lausanne bzw. Pannonhalma mit Schweizer und ungarischen Kollegen zusammen. Weiters hat der Verfassungsgerichtshof auch den Gerichtshöfen von Luxemburg, Norwegen, Rumänien, Slowenien, Bayern und Tschechien Besuche abgestattet. Im Gegenzug wurden einige Delegationen von ausländischen Gerichtshöfen in Wien empfangen, wie z.B. die Verfassungsgerichte von Bosnien und Herzegowina, der Russischen Föderation und von Kroatien.
Grafischer Maximalwert: 25
Quelle
VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht
Berechnungsmethode
Anzahl an bilateralen Kontakten mit anderen Verfassungsgerichten und Internationalen Institutionen (Teilnahme an Kongressen, Konferenzen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen im Ausland und Besuche von ausländischen Delegationen in Wien)
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 4
Wirkungszielkennzahl 4: überplanmäßig erreicht: Tag der offenen Tür [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 805 [Anzahl]
- Zielzustand: 200
- Oberer Schwellenwert: 1000
- Unterer Schwellenwert: 200
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 815 [Anzahl]
- Zielzustand: 700
- Oberer Schwellenwert: 1000
- Unterer Schwellenwert: 400
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 812 [Anzahl]
- Zielzustand: 800
- Oberer Schwellenwert: 900
- Unterer Schwellenwert: 400
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: kein Zielerreichungsgrad vorhanden
- Istzustand: kein Wert vorhanden [Anzahl]
- Zielzustand: 800
- Oberer Schwellenwert: 900
- Unterer Schwellenwert: 200
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der Verfassungsgerichtshof veranstaltete am Nationalfeiertag 2017 zum bereits zweiten Mal einen Tag der offenen Tür. Mehr als 800 Personen nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über das Höchstgericht und seine Tätigkeit zu informieren. Wie sich aus den Feedback-Karten ablesen lässt, war der persönliche Kontakt zum Präsidenten, zur Vizepräsidentin und zu den anwesenden Mitgliedern des Gerichtshofes für viele Besucherinnen und Besucher besonders wertvoll. Außerdem standen zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichtshofes für Auskünfte zur Verfügung. Ergänzt wurde das Angebot durch Videos über den Verfassungsgerichtshof.
Grafischer Maximalwert: 250
Quelle
VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht
Berechnungsmethode
Anzahl der Besucherinnen und Besucher
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 5
Wirkungszielkennzahl 5: überplanmäßig erreicht: Kontakte mit inländischen Institutionen [Anzahl]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 17 [Anzahl]
- Zielzustand: 15
- Oberer Schwellenwert: 20
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 17 [Anzahl]
- Zielzustand: 17
- Oberer Schwellenwert: 20
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 18 [Anzahl]
- Zielzustand: 17
- Oberer Schwellenwert: 25
- Unterer Schwellenwert: 15
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 3 [Anzahl]
- Zielzustand: 17
- Oberer Schwellenwert: 10
- Unterer Schwellenwert: 3
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Das Veranstaltungszentrum des Gerichtsgebäudes, welches auch für externe Veranstaltungen angemietet werden kann, hat sich als gut frequentierter Austragungsort für zahlreiche wissenschaftliche Veranstaltungen etabliert. Unter den Veranstaltungen des Berichtsjahres sind Buchpräsentationen und Vorträge hervorzuheben. Zudem wurden zahlreiche Weiterbildungsseminare anderer Institutionen (zB Johannes Kepler Universität Linz, Wirtschaftsuniversität Wien, Theresianische Militärakademie) in den Räumlichkeiten des Verfassungsgerichtshofes abgehalten.
Grafischer Maximalwert: 20
Quelle
VfGH/Auswertung aus Tätigkeitsbericht
Berechnungsmethode
Anzahl von Vorträgen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen im Veranstaltungszentrum des Verfassungsgerichtshofes
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als „Grundrechtsgerichtshof“ und seine Zuständigkeit zur Prüfung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu verschaffen und ihren Bestand zu sichern. Dazu kommen die Grund- und Menschenrechte, die die Freiheit aller Menschen, die in einem Staat leben, sichern sollen. Kein Gesetz darf den Grundrechten widersprechen, alle Gesetze müssen auch vor Gerichten durchgesetzt werden können. Das garantiert in Österreich vor allem der Verfassungsgerichtshof. Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist ebenso Teil eines europa- und weltweiten Verbundes von Gerichten mit dem Ziel der Sicherung des Rechtsstaats und der Menschenrechte. Zu diesem Verbund gehören einerseits andere Verfassungsgerichte und andererseits europäische Gerichtshöfe wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Als das weltweit erste Gericht mit der Zuständigkeit für eine Normenprüfung im Sinne einer konzentrierten Verfassungsgerichtsbarkeit nimmt der Verfassungsgerichtshof eine Pionierrolle bei der Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit ein. In der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte und der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit ist die Zusammenarbeit institutionalisiert worden. Der Verfassungsgerichtshof ist in beiden Einrichtungen Gründungsmitglied und federführend tätig. Der Verfassungsgerichtshof pflegt außerdem intensive Kontakte zu anderen Verfassungsgerichten, vor allem zu den Verfassungsgerichten der Nachbarländer. Die bi- und multilateralen Kontakte werden weiter intensiv gepflegt, um auch national und international das Bewusstsein der rechtsstaatlichen Bedeutung des Verfassungsgerichtshofes zu stärken. Die internationalen Kontakte blieben auch im Berichtsjahr konstant hoch. Dies lässt sich auf zwei Phänomene zurückführen: Aus der zunehmenden Verbreitung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Kontinenten – und zwar durch zumeist nach dem österreichischen Modell eingerichteten Verfassungsgerichten – resultiert ein erhöhter Informations- und Kommunikationsaustausch auf globaler Ebene. Gleichzeitig bedingt der fortschreitende Prozess der Europäisierung des Verfassungsrechts eine intensivere Kooperation und Vernetzung der europäischen und nationalen Gerichte. 2017 erfolgte noch einmal eine Überarbeitung der Website im Medienbereich. Dabei wurde insbesondere der Bereich der aktuellen Informationen ausgebaut. Der Verfassungsgerichtshof veranstaltete am Nationalfeiertag 2017 zum bereits zweiten Mal einen Tag der offenen Tür. Mehr als 800 Personen nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über das Höchstgericht und seine Tätigkeit zu informieren. Wie sich aus den Feedback-Karten ersehen lässt, war der persönliche Kontakt zum Präsidenten, zur Vizepräsidentin und zu den anwesenden Mitgliedern des Gerichtshofes für viele Besucherinnen und Besucher besonders wertvoll. Die festgelegten Maßnahmen haben entscheidend zur Erreichung der angestrebten Wirkung beigetragen. Der Wirkungserfolg wird auch damit begründet, dass durch eine gezielte Informationspolitik das Interesse der Bevölkerung an der Verfassungsgerichtsbarkeit gesteigert werden konnte.
Kennzahlen des Wirkungsziels zugeordnete Maßnahmen
- überplanmäßig erreicht: 3.3 Maßnahme 3 – Einführung eines Tags der offenen Tür
- zur Gänze erreicht: 3.2 Maßnahme 2 – Ausbau der Homepage mit zusätzlichen Informationen für Bürgerinnen und Bürger