Wirkungsziel 4.2 Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof
zugeordnete MaßnahmenKennzahlen des Wirkungsziels
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%]
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht Details zu Kennzahl: Judikaturdokumentation [%]
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 1
Wirkungszielkennzahl 1: überplanmäßig erreicht: Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2013
- Zielerreichungsgrad: nicht erreicht
- Istzustand: 0 [%]
- Zielzustand: 90
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2014
- Zielerreichungsgrad: überwiegend erreicht
- Istzustand: 5,5 [%]
- Zielzustand: 10
- Oberer Schwellenwert: 35
- Unterer Schwellenwert: 0
-
Jahr: 2015
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 20,0 [%]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 30
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 30,0 [%]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 35
- Unterer Schwellenwert: 20
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 50,0 [%]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 60
- Unterer Schwellenwert: 20
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 63,0 [%]
- Zielzustand: 20
- Oberer Schwellenwert: 75
- Unterer Schwellenwert: 5
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 67,0 [%]
- Zielzustand: 50
- Oberer Schwellenwert: 75
- Unterer Schwellenwert: 60
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 65,0 [%]
- Zielzustand: 50
- Oberer Schwellenwert: 75
- Unterer Schwellenwert: 60
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Der "Elektronische Rechtsverkehr - ERV" wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 (zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 421/2016) in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.
Grafischer Maximalwert: 25
Quelle
Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes
Berechnungsmethode
Anteil der elektronischen Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende
Kennzahlen des Wirkungsziels Details zu Kennzahl 2
Wirkungszielkennzahl 2: überplanmäßig erreicht: Judikaturdokumentation [%]
Entwicklung der Wirkungskennzahl
-
Jahr: 2016
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 95,0 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 90
- Unterer Schwellenwert: 70
-
Jahr: 2017
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 90,0 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 95
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2018
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 96,0 [%]
- Zielzustand: 75
- Oberer Schwellenwert: 99
- Unterer Schwellenwert: 75
-
Jahr: 2019
- Zielerreichungsgrad: zur Gänze erreicht
- Istzustand: 97,0 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 99
- Unterer Schwellenwert: 50
-
Jahr: 2020
- Zielerreichungsgrad: überplanmäßig erreicht
- Istzustand: 99 [%]
- Zielzustand: 95
- Oberer Schwellenwert: 100
- Unterer Schwellenwert: 75
- Mittelfristiger Zielzustand: nicht vorhanden
Erläuterung der Entwicklung
Die Frist zur Aufnahme ins Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) orientiert sich am Abfertigungsdatum. Nicht erfasst ist die nicht verpflichtende Bildung von Rechtssätzen.
Grafischer Maximalwert: 95
Quelle
Statistik Verwaltungsgerichtshof
Berechnungsmethode
Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden gemessen am Gesamtwert
Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Für Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zum Recht erleichtert, insbesondere werden bestehende Unsicherheiten betreffend die Wirksamkeit unstrukturierter elektronischer Übermittlung beseitigt. Der "Elektronische Rechtsverkehr - ERV" wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 (zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 421/2016) in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.