Zivildienstgesetz-Novelle 2013
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz und das Freiwilligengesetz geändert werden (ZDG-Novelle 2013) | BMI | UG 11 | 2014 | 2013 | -116 | Bundesgesetz |
Hintergrund
Nationale Rechtsgrundlage
Zivildienstgesetz 1986, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, Freiwilligengesetz
Problemdefinition
1. In den letzten Jahrzehnten entwickelte sich der Zivildienst zu einer tragenden Säule für das Gesundheits- und Sozialwesen. Die Attraktivierungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass der Stellenwert des Zivildienstes in der Gesellschaft nicht nur beibehalten sondern weiter ausgebaut wird. Ungeachtet dessen besteht der Wunsch der Zivildiensteinrichtungen, in bestimmten Bereichen Verwaltungsvereinfachungen bzw. Verwaltungsverbesserungen herbeizuführen. Betroffen von diesem Vorhaben sind jährlich rund 13.500 Zivildienstleistende sowie etwa 1.200 derzeit anerkannte Einrichtungen.
2. Das FreiwG, welches mit 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist, zählt als mögliche Einsatzstellen taxativ folgende Bereiche auf: Sozial- und Behindertenhilfe, Betreuung alter Menschen, Betreuung von Drogenabhängigen, Betreuung von von Gewalt betroffenen Menschen, Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen, Betreuung von Obdachlosen, Kinderbetreuung, Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren/innen. Die Rettungsdienste erbringen in zunehmendem Maß Leistungen im Bereich der sozialen Dienste und zeichnen sich auch durch einen hohen Anteil an freiwillig engagierten und daran interessierten Personen aus. Daher soll durch den vorliegenden Gesetzesentwurf auch für diesen Bereich die Möglichkeit eröffnet werden ein Freiwilliges Sozialjahr gemäß FreiwG zu absolvieren.
Zuordnung zu Strategien des Ressorts
Das Vorhaben ist mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts zuzuordnen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Im Regierungsprogramm 2008 - 2013 ist unter dem Kapitel "Soziales und Förderungen" angeführt: "Absicherung des Freiwilligen Sozialen Jahres (auf Basis des Evaluierungsberichtes 2008) und Ausweitung auf Leistung von Sozial-, Gedenk- und Friedensarbeit im Ausland (nicht Zivildienst) mit dem Ziel der Schaffung eines eigenen gesetzlichen Rahmens."
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
-
überplanmäßig eingetreten:
Attraktivierung des Zivildienstes
- nicht eingetreten: Gewährung eines Ausbildungsbeitrages durch den Bundesminister für Inneres und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
- zur Gänze eingetreten: Einvernehmlicher Einsatz von Zivildienstleistenden entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikationen, die zur Berufsausübung berechtigen
-
überplanmäßig eingetreten:
Verwaltungsvereinfachungen und -verbesserungen des Zivildienstes
- zur Gänze eingetreten: Flexiblere Zuweisungsmöglichkeiten
- zur Gänze eingetreten: Schaffung der Möglichkeit, die zulässige Höchstanzahl der anerkannten Zivildienstplätze zu überschreiten
- zur Gänze eingetreten: Hereinbringung von zu Unrecht empfangenen Bezügen (Übergenüssen) durch das Heerespersonalamt im Widerrufsfall
- zur Gänze eingetreten: Anerkennung von freiwilligem Engagement als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst
- zur Gänze eingetreten: Aufnahme des "Rettungswesens" in das FreiwG als Bereich für eine geeignete Einsatzstelle
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (keine finanzielle Auswirkung vorhanden.)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 32 | 32 | 0 | 43 | 43 | 0 | 25 | 25 | 0 | 0 | 0 | 0 | 100 | 100 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Transferaufwand | 4.590 | 0 | -4.590 | 4.590 | 103 | -4.487 | 4.590 | 51 | -4.539 | 4.590 | 62 | -4.528 | 0 | 0 | 0 | 18.360 | 216 | -18.144 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 4.590 | 0 | -4.590 | 4.590 | 103 | -4.487 | 4.590 | 51 | -4.539 | 4.590 | 62 | -4.528 | 0 | 0 | 0 | 18.360 | 216 | -18.144 |
Nettoergebnis | -4.590 | 0 | -4.590 | -71 | -4.590 | -8 | -4.590 | -37 | 0 | 0 | -18.360 | -116 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Da die Maßnahme "Gewährung eines Ausbildungsbeitrages durch den Bundesminister für Inneres und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" nur durch sehr wenige Einrichtungen angenommen wurde, wurden anstatt der ursprünglich angenommenen 18,360 Mio EUR nur 216.000 EUR ausgegeben.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Subdimension(en):
- Direkte Leistungen
- Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Weil bei Vorliegen einer Berufsberechtigung in einem Dienstleistungsgebiet (§ 3 Abs. 2) des Zivildienstgesetzes (ZDG) und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Rechtsträger der Einrichtung ein Zivildienstleistender qualifiziert eingesetzt werden kann, ist es für den angesprochenen Personenkreis möglich, während der Leistung des ordentlichen Zivildienstes Berufserfahrung zu sammeln und somit die Chancen eine Anstellung zu finden bzw. sein Einkommen zu steigern, zu erhöhen. Bisher haben diese Möglichkeit 750 Zivildienstpflichtige wahrgenommen.
-
Wirkungsdimension: Soziales
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Durch die Aufnahme des Rettungswesen als Einsatzbereich für das Freiwillige Sozialjahr konnte das Freiwilligenenagagement erweitert werden. Die Rettungsdienste erbringen in zunehmendem Maß Leistungen im Bereich der sozialen Dienste und zeichnen sich auch durch einen hohen Anteil an freiwillig engagierten Personen aus. Bis Ende 2017 haben 248 Personen das freiwillige Sozialjahr in der Sparte Rettungsdienst absolviert.
-
Wirkungsdimension: Kinder und Jugend
Subdimension(en):
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Auf Grund der Tatsache, dass eine Überschreitung der maximal anerkannten Zivildienstplätze kurzfristig überschritten werden darf, können auch Zivildienstpflichtige, die ihren ordentlichen Zivildienst aufgrund einer befristeten Befreiung (§ 13), der Feststellung einer im Nachhinein nicht einrechenbaren Zeit (§ 15), einer Entlassung aus disziplinären oder gesundheitlichen Gründen (§§ 16, 19a) oder aufgrund ihrer Nichteignung (§ 19 Abs. 3) noch nicht vollständig abgeleistet haben und
somit eine „Restdienstzeit“ aufweisen, zugewiesen werden. Somit konnte die Lebensplanung dieser Personen wesentlich erleichtert werden. Es wurden bei 230 Einrichtungen insgesamt 302 Überschreitungsplätze genehmigt. Eine Statistik über die Inanspruchnahme wird nicht geführt.
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Obwohl das Zivildienstmodell in seiner derzeit bestehenden Form von der österreichischen Bevölkerung bestätigt wurde , erschien es dennoch geboten, weitere Maßnahmen zu setzen, um den Zivildienst sowohl für die jährlich rund 13.500 Zivildienstpflichtigen als auch für die im Jahr 2013 etwa 1.200 anerkannten Einrichtungen noch attraktiver zu gestalten. Darüber hinaus bestand auf Seiten der Rechtsträger dieser Einrichtungen der vielfache Wunsch, Verwaltungsvereinfachungen bzw. Verwaltungsverbesserungen herbeizuführen.
Die Möglichkeit für bestimmte Einrichtungen unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen einen vom Bundesminister für Inneres und vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu tragenden Ausbildungsbeitrag geltend machen zu können, wurde nur in sehr geringem Ausmaß (weniger als 10 Einrichtungen) angenommen. So wurden statt der für die Jahre 2014 bis 2017 veranschlagten 18,360 Mio. EUR lediglich 216 .000 EUR aufgewendet. Eine Verlängerung dieser Möglichkeit über den 31. Dezember 2017 hinaus wurde nicht in Erwägung gezogen.
Die Maßnahmen "Einvernehmlicher Einsatz von Zivildienstleistenden entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikationen, die zur Berufsausübung berechtigen", "Flexiblere Zuweisungsmöglichkeiten" und "Schaffung der Möglichkeit, die zulässige Höchstanzahl der anerkannten Zivildienstplätze um maximal zwei Plätze für bis zu zwei Monate zu überschreiten" trugen wesentlich zu einer Flexibilisierung und Vereinfachung des Zuganges zum Zivildienst - sowohl für die Einrichtungen als auch für die Zivildienstpflichtigen, bei.
Die Maßnahme "Hereinbringung von zu Unrecht empfangenen Bezügen (Übergenüssen) durch das Heerespersonalamt im Widerrufsfall" konnte eine Verwaltungsvereinfachung für die Zivildienstserviceagentur bei der Hereinbringung von Übergenüssen bringen, obwohl solche Fälle nicht sehr zahlreich vorkommen.
Durch die Maßnahme "Möglichkeit der Anrechnung einer mindestens 12-monatigen durchgehenden Tätigkeit nach dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – (FreiwG) auf den ordentlichen Zivildienst" konnte ein adäquater Ersatz für den mit 1. Jänner 2016 weggefallenen Auslandsdienst gefunden werden.
Die Maßnahme "Aufnahme des 'Rettungswesens als Bereich für eine geeignete Einsatzstelle" wurde so gut angenommen, dass eine Verlängerung über den 31.12.2017 hinaus ins Auge gefasst wird. Bis Ende 2017 haben 248 Personen das freiwillige Sozialjahr in der Sparte Rettungsdienst absolviert.
Abschließend ist daher festzuhalten, dass nahezu alle Maßnahmen (abgesehen von dem in § 38a ZDG vorgesehenen Ausbildungsbeitrag) erfolgreich umgesetzt wurden, was sich nicht zuletzt an der gestiegenen Anzahl an Zivildiensteinrichtungen (von 2013: 1.250 auf über 1.600 Einrichtungen Ende 2017) als auch am gestiegenen Anteil der Zivildienstpflichtigen unter den Wehrpflichten (von 2013: 38% auf über 44% Ende 2017) bemessen lässt.
Verbesserungspotentiale
Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.