Programme der betrieblichen Tourismusförderung 2014- 2020
Inhaltsverzeichnis
- Grunddaten
- Hintergrund
- Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- Finanzielle Auswirkungen
- Wirkungsdimensionen
- Gesamtbeurteilung
Grunddaten
Beurteilung/ Kategorie |
Langtitel | Ressort | Untergliederung | Finanzjahr | Inkrafttreten/ Wirksamwerden |
Nettoergebnis in Tsd. € |
Vorhabensart |
---|---|---|---|---|---|---|---|
zur Gänze eingetreten: | Betriebliche Tourismusförderung des Bundes 2014-2020 (Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014-2020, Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014-2020, Vertrag über die Abwicklung der Tourismusförderungen des Bundes) | BMWFW | UG 40 | 2014 | 2014 | -71.886 | sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 |
Hintergrund
Beitrag zu Wirkungszielen
- überwiegend erreicht: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (BVA 2014 – Planung des Vorhabens)
- überwiegend erreicht: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (BVA 2017 – Evaluierung des Vorhabens)
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
- zur Gänze erreicht: Umsetzung der Tourismusstrategie. (Finanzjahr des Vorhabens: 2014)
- überplanmäßig erreicht: Umsetzung der Tourismusstrategie (Evaluierungsjahr des Vorhabens: 2017)
Nationale Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz)
Problemdefinition
Der Tourismus spielt in der österreichischen Volkswirtschaft eine bedeutende Rolle. Der geschätzte Anteil des Tourismus am BIP belief sich 2013 auf 7,3% (Quelle: Studie "Ein Tourismus-Satellitenkonto für Österreich – Methodik, Ergebnisse und Prognosen für die Jahre 2000 bis 2014" der Statistik Austria und des WIFO, S. 14/Übersicht 4). Im Jahresdurchschnitt 2013 waren 195.894 Personen im Beherbergungs- und Gaststättenwesen beschäftigt, das waren 5,6% aller unselbstständig Beschäftigten. (Quelle: BMASK, http://www.dnet.at/elis/Arbeitsmarkt.aspx, Arbeitsmarkt im Tourismus, Jahresdaten). Die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft muss laufend Anstrengungen unternehmen, um ihre gute Position im europäischen und internationalen Wettbewerb zu behaupten.
Die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt (Basel III) haben zu Änderungen in der Tourismusfinanzierung in Österreich geführt. Die Ratings von Tourismusbetrieben liegen einige Ratingstufen unter dem KMU-Schnitt, was sich negativ auf die Finanzierungskonditionen und möglicherweise auf die Kreditentscheidung selbst auswirkt. Unter den Rahmenbedingungen von Basel III und den für die Banken gestiegenen Refinanzierungskosten steigt der positive Effekt von Förderinstrumenten, die die Notwendigkeit zur Eigenmittelunterlegung bei den Banken dämpfen, Finanzierungsrisiken übernehmen und durch günstige Finanzierungen unterstützen.
Mit einem geförderten Investitionsvolumen von rund 486 Mio. Euro im Jahr 2013 lieferte die Tourismusförderung eine wichtige Unterstützung für eine zielgerichtete Veränderung der Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Angebotes und belebte damit vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige. Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der betrieblichen Tourismusförderung rd. 600 Förderungsfälle mit einem Kredit- bzw. Haftungsvolumen von rund 150 Mio. Euro unterstützt. Für die neuen Richtlinien wird von rund 500 Förderungsfällen jährlich ausgegangen, die allesamt KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft darstellen.
Ziele (und zugeordnete Maßnahmen)
- überwiegend eingetreten: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- zur Gänze eingetreten: Sicherung der Beschäftigungslage
- überplanmäßig eingetreten: Erleichterung der Kapitalaufbringung von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (keine finanzielle Auswirkung vorhanden.)
Ergebnisrechnung
Erwartete und tatsächlich eingetretene finanzielle Auswirkungen
Details (alle Aufwendungen) (nur Aufwendungen gesamt) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | Summe | ||||||||||||
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In Tsd. € | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ | Plan | Ist | Δ |
Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personalaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Betrieblicher Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Werkleistungen | 960 | 748 | -212 | 1.360 | 701 | -659 | 1.360 | 859 | -501 | 1.360 | 531 | -829 | 1.360 | 0 | -1.360 | 6.400 | 2.839 | -3.561 |
Transferaufwand | 9.240 | 10.261 | 1.021 | 19.240 | 20.173 | 933 | 19.240 | 19.146 | -94 | 19.240 | 19.467 | 227 | 19.240 | 0 | -19.240 | 86.200 | 69.047 | -17.153 |
Sonstige Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwendungen gesamt | 10.200 | 11.009 | 809 | 20.600 | 20.874 | 274 | 20.600 | 20.005 | -595 | 20.600 | 19.998 | -602 | 20.600 | 0 | -20.600 | 92.600 | 71.886 | -20.714 |
Nettoergebnis | -10.200 | -11.009 | -20.600 | -20.874 | -20.600 | -20.005 | -20.600 | -19.998 | -20.600 | 0 | -92.600 | -71.886 |
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Die erwarteten finanziellen Auswirkungen sind weitestgehend eingetreten. Mehrbedarfe konnten innerhalb der UG 40 abgedeckt werden. Für das Jahr 2018 sind gegenwärtig noch keine Istwerte verfügbar. Die Bedeckung erfolgte jedenfalls im Rahmen BFG/BFRG.
Wirkungsdimensionen
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
- Gesamtwirtschaft
- Kinder und Jugend
- Konsumentenschutzpolitik
- Soziales
- Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
- Umwelt
- Unternehmen
- Verwaltungskosten für BürgerInnen
- Verwaltungskosten für Unternehmen
In der WFA abgeschätzte wesentliche Auswirkungen in Wirkungsdimensionen
-
Wirkungsdimension: Gesamtwirtschaft
Subdimension(en):
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass durch die gegenständlichen Maßnahmen der Zugang zu Finanzmittel für die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erleichert werden kann und somit notwendige Investitionen getätigt werden, die notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhalten.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Neben den mit der Investitionstätigkeit im Tourismus selbst geschaffenen Arbeitsplätzen, kann die durch Tourismusförderung angestoßene Investitionstätigkeit von jährlich rd. EUR 1.000 Mio. bei Baugewerbe und Zulieferbetrieben im Umkreis von erfahrungsgemäß 50 – 60 km weitere wesentliche Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte auslösen und trägt auf diese Weise in ansonsten wirtschaftsschwachen Regionen wesentlich zur Stabilisierung der Regionalwirtschaft bei. Das hat sich vor allem auch in der vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt, in der die Investitionstätigkeit trotz schlechter Rahmenbedingungen nicht zuletzt auch durch die geförderten Tourismusfinanzierungen aufrechterhalten werden konnte. -
Wirkungsdimension: Unternehmen
Subdimension(en):
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass durch die Programme der Tourismusförderung Unternehmen der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Die Ziele dieser Förderung bestanden in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungslage in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Diese Ziele konnten erreicht werden. -
Wirkungsdimension: Verwaltungskosten für Unternehmen
Beschreibung der tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen
Im Rahmen der Erstellung der WFA wurde davon ausgegangen, dass Förderungsnehmer verpflichtet sind, Förderungsansuchen (inkl. Baupläne, Jahresabschlüssen udn diversen Verträgen) an die ÖHT zu richten und Verwendungsnachweise zu erbringen.
Im Rahmen der Evaluierung wurde Folgendes ersichtlich: Verwaltungskosten entstanden bei der Erstellung von Förderungsansuchen (Vorlage von Bauplänen, Jahresabschlüssen, Verträgen, etc.) und bei der Darlegung von Verwendungsnachweisen (Vorlage von Belegen).
Gesamtbeurteilung
Die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens sind: zur Gänze eingetreten.
Die TOP-Tourismus-Förderungsrichtlinien 2014 - 2020 wurden für alle Anträge angewandt, die ab dem 1.7.2014 einen Förderungsantrag bei der ÖHT gestellt hatten. Zur Evaluierung wurden jene Fälle herangezogen, die auf Basis dieser Richtlinie eingereicht und bis zum 31.12.2015 zur Genehmigung in der ERP-Fachkommission vorgelegt werden konnten.
TOP-Tourismus-Kredite: Im Jahr 2016 wurde bei 34 Fällen, die vollständige Datensätze (Jahresabschluss und Fragebogen) übermittelt haben, ein durchschnittlicher Umsatz von EUR 5.270.193 (Ziel: 2.070.000) erzielt, der durchschnittliche Gross Operating Profit (GOP) belief sich auf EUR 1.377.645 (Ziel: 448.500) und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 55. Die durchschnittliche Bettenanzahl beläuft sich auf 137 und es wurden durchschnittlich 29.007 Nächtigungen erzielt. Die kleine Fallzahl, die aufgrund vollständiger Datensätze der Evaluierung zugrunde liegen), große und atypische Tourismusbetriebe in der Stichprobe und die konsolidierten Werte von verbundenen Unternehmen erklären die zum Teil deutlich nach oben abweichenden Istwerte im Vergleich zu den Zielwerten, was andererseits aber wiederum die gesamtwirtschaftliche Relevanz der Tourismusförderung unterstreicht.
TOP-A-Zuschüsse: Im Jahr 2016 wurde bei 21 Fällen, die vollständige Datensätze (Jahresabschluss und Fragebogen) übermittelt haben, ein durchschnittlicher Umsatz von EUR 2.074.115 (Ziel: EUR 2.070.000) erzielt, der durchschnittliche GOP belief sich auf EUR 492.591(Ziel: EUR 448.500) und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 26. Die durchschnittliche Bettenanzahl beläuft sich auf 102 und es wurden durchschnittlich 19.946 Nächtigungen erzielt. Sämtliche Zielwerte wurden somit überschritten.
TOP-Jungunternehmer: Der Evaluierung liegen neun Fälle zugrunde, die vollständige Datensätze (Jahresabschluss und Fragebogen) übermittelt haben (Anzahl der relevanten Fälle 42). Im Jahr 2016 wurde ein durchschnittlicher Umsatz von EUR 349.876 (Ziel: EUR 310.000) erzielt, der durchschnittliche GOP belief sich auf EUR 57.544 (Ziel: EUR 68.000) und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 7. Der Zielwert GOP wurde knapp nicht erreicht. Die meisten Unternehmen existieren auch im Jahr nach Gründung bzw. Übernahme, es kam zu drei Konkursen bzw. Insolvenzen im Jahr 2016.
TOP-Innovation: Es wurden sechs Kooperationen im Jahr 2016 eingegangen. Der Zielwert (positive Anzahl an Kooperationen) wurde somit erreicht.
TOP-Restrukturierung: Im konkreten Beobachtungszeitraum konnten insgesamt vier Fälle im Rahmen der TOP-Restrukturierung abgewickelt werden. Gesamthaft betrachtet wurde der festgesetzte Zielwert von 10% signifikant übertroffen bzw. konnte der Verschuldungsgrad im Schnitt um etwa 37% gesenkt werden. Im Rahmen der TOP-Restrukturierung kann die Ausgangslage (z.B. der Verschuldungsgrad der Unternehmen, schwache Ertragslage, etc.) bzw. die Rahmenbedingungen (z.B. die Besicherungssituation der Banken, Vermögenswerte auf Unternehmerseite, etc.) zu den einzelnen Sanierungsfällen grundsätzlich sehr unterschiedlich sein . Das erfordert in weiterer Folge die Umsetzung von teilweise sehr unterschiedlichen Maßnahmenpaketen, die mitunter nicht zwingend zu einer unmittelbaren Reduktion des Verschuldungsgrades führen müssen.
Haftungen: Im Jahr 2016 wurde ein durchschnittlicher Umsatz von EUR 1.278.610 (Ziel: EUR 1.157.000) erzielt, der durchschnittliche GOP belief sich auf EUR 266.557 (Ziel: EUR 247.000) und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 22. Die durchschnittliche Bettenanzahl beläuft sich auf 97 und es wurden durchschnittlich 14.575 Nächtigungen erzielt. Die tatsächlich erzielten Werte liegen durchwegs über den seinerzeitigen Zielwerten, was hauptsächlich auf eine positive touristische Gesamtentwicklung im Jahr 2016 zurückzuführen ist, und ebendiese Zahlen des Jahres 2016 in die Evaluierung bereits Eingang gefunden haben. Die überproportionale Abweichung bei der Bettenanzahl lässt sich damit begründen, dass hauptsächlich die Beherbergungsbetriebe vollständige Datensätze rechtzeitig übermittelt haben.
Das Ziel "Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen" wurde knapp nicht erreicht, weil die Zunahme der Qualitätsbetten nicht in dem erwarteten Ausmaß (Istwert: 45,07% statt Zielwert: 46,33%) eingetroffen ist. Ungeachtet dessen konnte die Beschäftigungslage gesichert werden (Ziel 2) und die Kapitalaufbringung von Unternehmen (Ziel 3) wurde durch die gesetzten Maßnahmen im erheblichen Ausmaß erleichtert und das Ziel konnte dadurch erreicht werden. Damit konnte auch die gute Position der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft im europäischen und internationalen Wettbewerb behauptet werden. Die Maßnahmen der Tourismusförderung unterstützten die notwendigen Investitionen in diesem Sektor und leisteten einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Positionierung des österreichischen Tourismus.
Verbesserungspotentiale
Die Ergebnisse der Evaluierung legen die Forcierung der "elektronischen Förderungseinreichung" nahe.
Weitere Evaluierungen
Diese vorliegende Evaluierung ist eine Zwischenevaluierung, um festzustellen, ob sich die getroffenen Maßnahmen in die angestrebte Richtung entwickeln. Die vorläufige Schlussevaluierung ist für 2019 vorgesehen, damit rechtzeitig die Grundlagen für die Folge-Richtlinie geschaffen wird.